
Dementsprechend beauftragte das Volkskomitee der Provinz das Ministerium für Planung und Investitionen mit der Leitung und Koordination mit den relevanten Ministerien, Zweigstellen, Orten und Einheiten, um den Plan zur Umsetzung der Provinzplanung gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Planung und Investitionen im Amtsblatt Nr. 2540 vom 5. April 2024 dringend fertigzustellen.
In dieser Depesche forderte das Ministerium für Planung und Investitionen die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, dringend Pläne zur Umsetzung der Provinzplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 auszuarbeiten und diese dem Premierminister zur ordnungsgemäßen Verkündung vorzulegen.
Bei der Ausarbeitung und Vorlage eines Plans zur Umsetzung der Provinzplanung an den Premierminister zur Verkündung muss die Konsistenz und Synchronisierung mit der Planung, dem Plan zur Umsetzung der übergeordneten Planung und der Provinzplanung gewährleistet sein. gemäß den Bestimmungen des Planungsgesetzes, des Gesetzes über öffentliche Investitionen und des Gesetzes über Investitionen.
Der Plan zur Umsetzung der Provinzplanung muss mit der vom Premierminister genehmigten Planung übereinstimmen und mit der Ressourcenmobilisierungskapazität und den Entwicklungspraktiken der Provinz im Einklang stehen.
Zuvor hatte das Volkskomitee der Provinz auch die Abteilung für Planung und Investitionen damit beauftragt, den Vorsitz zu übernehmen und sich mit den entsprechenden Einheiten abzustimmen, um das Volkskomitee der Provinz bei der Ausarbeitung eines Plans zur Umsetzung der Provinzplanung mit einem geeigneten Fahrplan zu beraten, der der Realität entspricht und die Durchführbarkeit gewährleistet. Das Volkskomitee der Provinz forderte, den Plan zur Umsetzung der Provinzplanung im Mai 2024 fertigzustellen .
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