Das Dekret Nr. 90/2025/ND-CP ergänzt die Leitlinien zu den Kriterien zur Bestimmung geprüfter Unternehmen als Großunternehmen gemäß Punkt d, Klausel 1, Artikel 37 des Gesetzes über unabhängige Wirtschaftsprüfung.
Insbesondere fügt das Dekret Nr. 90/2025/ND-CP nach Punkt d, Klausel 1, Artikel 15 des Dekrets Nr. 17/2012/ND-CP einen Punkt d hinzu, der besagt, dass zu den geprüften Einheiten folgende gehören: Andere Großunternehmen gemäß Punkt d, Klausel 1, Artikel 37 des Gesetzes zur unabhängigen Wirtschaftsprüfung, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Sie müssen eine durchschnittliche Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von 200 oder mehr pro Jahr haben, einen Gesamtumsatz von 300 Milliarden VND oder mehr pro Jahr und ein Gesamtvermögen von 100 Milliarden VND oder mehr.
Das Dekret Nr. 90/2025/ND-CP enthält konkrete Leitlinien zu den Grundsätzen für die Bestimmung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer, die pro Jahr an der Sozialversicherung teilnehmen, des Gesamtumsatzes des Jahres und des Gesamtvermögens der Einheiten:
a) Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist die Gesamtzahl der von der sozialversicherungspflichtigen Einheit verwalteten, beschäftigten und bezahlten Arbeitnehmer nach dem Sozialversicherungsgesetz;
b) Die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pro Jahr errechnet sich aus der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aller Monate des Vorjahres dividiert durch 12 Monate;
c) Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird am Monatsende auf Grundlage der Sozialversicherungsnachweise ermittelt, die das Unternehmen dem Sozialversicherungsträger für diesen Monat vorlegt.
d) Der Gesamtumsatz des Jahres wird auf Grundlage des von der Einheit gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes erstellten Jahresabschlusses des Vorjahres ermittelt.
d) Die Bilanzsumme wird zum Ende des Geschäftsjahres auf der Grundlage des von der Einheit gemäß den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes aufgestellten Jahresabschlusses des Vorjahres ermittelt.
In der Verordnung heißt es außerdem eindeutig: „Großunternehmen, die den oben genannten Prüfungen unterliegen, müssen, wenn sie die Kriterien zur Bestimmung als Großunternehmen zwei Jahre in Folge nicht erfüllen, keine obligatorischen Prüfungen durchführen, bis sie die vorgeschriebenen Kriterien weiterhin erfüllen.“
Das Dekret tritt am 14. April 2025 in Kraft.
Quelle: https://phunuvietnam.vn/huong-dan-tieu-chi-xac-dinh-don-vi-duoc-kiem-toan-la-doanh-nghiep-co-quy-mo-lon-20250414222033394.htm
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