1. Anleitung zur Online-Verlängerung der Familienkrankenversicherungskarte spätestens 2024
Das Verfahren zur Online-Verlängerung der Familienkrankenversicherungskarte ist wie folgt:
- Schritt 1: Rufen Sie die Adresse https://dichvucong.baohiemxahoi.gov.vn/#/index auf
- Schritt 2: Wählen Sie „Elektronische Sozialversicherung schließen“.
- Schritt 3: Wählen Sie „Krankenversicherungskarte verlängern gemäß integriertem Familientarif mit reduziertem Beitragssatz“
- Schritt 4: Geben Sie die vollständigen Informationen zum Haushaltsvorstand und zu den krankenversicherten Haushaltsmitgliedern sowie die Anzahl der zu verlängernden Monate ein. Um ein Familienmitglied hinzuzufügen, wählen Sie „Familienmitglied hinzufügen“.
- Schritt 5: Informationen überprüfen.
Nachdem der Benutzer alle erforderlichen Informationen eingegeben hat, wählt er „Bestätigen“, um die Informationen zu überprüfen.
Wenn Informationen wie Informationen zum Haushaltsvorstand; Mitgliedsinformationen; Mitglieder, die an der Familienkrankenversicherung teilnehmen; Informationen zu Krankenversicherungskarten der Mitglieder; Die Mitglieder, die eine Erneuerung ihrer Krankenversicherungskarte beim gleichen Sozialversicherungsträger beantragen, werden auf ihre Richtigkeit überprüft. Auf dem Bildschirm werden folgende Informationen angezeigt:
Informationen zur Krankenversicherungsteilnahme jedes Mitglieds: Identifikationsnummer, vollständiger Name, Anzahl der Verlängerungsmonate, Ablaufdatum der aktuellen Krankenversicherungskarte, zu zahlender Betrag für die Verlängerung der Familienkrankenversicherungskarte.
- Schritt 6: Wählen Sie die Empfängerbank der Sozialversicherungsbehörde aus.
Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben wählen Sie „Empfängerbank der Sozialversicherungsanstalt“ und anschließend „Zahlung“ aus.
- Schritt 7: Zahlung: Nachdem Sie in Schritt 6 „Zahlung“ ausgewählt haben, wird auf dem Bildschirm eine Liste mit Banken und Zahlungsvermittlern angezeigt. Benutzer können zwischen zwei Zahlungsmethoden wählen.
Nach erfolgreicher Zahlung können Benutzer den Beleg ausdrucken, indem sie auf dem Bildschirm die Option „Beleg drucken“ auswählen.
2. Beitragshöhe der Familienkrankenversicherung im Jahr 2024
Gemäß Punkt e, Klausel 1, Artikel 7 des Dekrets 146/2018/ND-CP beträgt der Beitrag zur Familienkrankenversicherung wie folgt:
- Die erste Person zahlt 4,5 % des Grundgehalts; Die zweite, dritte und vierte Person zahlen 70 %, 60 % bzw. 50 % des Beitrags der ersten Person; Ab der fünften Person beträgt der Beitrag 40 % des Beitrags der ersten Person.
- Die in diesem Punkt vorgesehene Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge wird umgesetzt, wenn die Mitglieder der Familienkrankenversicherung im selben Steuerjahr gemeinsam versichert sind.
Somit betragen die spezifischen Familienkrankenversicherungsbeiträge im Jahr 2024:
Haushaltsmitglieder | Beitragshöhe der Familienkrankenversicherung im Jahr 2024 (Einheit: VND/Monat) |
Erste Person | 81.000 |
Zweite | 56.700 |
Dritte Person | 48.600 |
Die vierte Person | 40.500 |
Die fünfte Person ab | 32.400 |
3. Personen, die an der Familienkrankenversicherung teilnehmen
Zu den Krankenversicherten zählen:
(1) Konzernbeiträge nach Mitarbeitern und Einheiten.
(2) Von der Sozialversicherungsanstalt gezahlte Gruppenbeiträge.
(3) Die Gruppe wird aus dem Staatshaushalt finanziert.
(4) Gruppen, deren Beitragshöhe aus dem Staatshaushalt finanziert wird.
(5) Vom Arbeitgeber bezahlte Gruppenleistungen
(6) Gruppe, die an der Familienkrankenversicherung teilnimmt.
Dabei gehören zum Teilnehmerkreis der Familienkrankenversicherung:
- Alle Personen mit Namen im selben Haushalt, die für einen ständigen Wohnsitz gemeldet sind, mit Ausnahme derjenigen in den Fächern 1, 2, 3, 4, 5 und derjenigen, die eine vorübergehende Abwesenheit erklärt haben.
- Alle Personen, deren Namen im selben Haushaltsregister für den vorübergehenden Aufenthalt eingetragen sind, mit Ausnahme derjenigen der Fächer 1, 2, 3, 4, 5 und derjenigen, die laut Haushaltsregister für den ständigen Aufenthalt an der Krankenversicherung teilgenommen haben.
- Zur Teilnahme an der Familienkrankenversicherung sind berechtigt:
+ Würdenträger, Beamte, Mönche;
+ Menschen, die in Einrichtungen der sozialen Sicherung leben und keine staatliche Unterstützung für die Krankenversicherungsbeiträge erhalten.
(Artikel 17 des Beschlusses 595/QD-BHXH, geändert durch Beschluss 505/QD-BHXH und Beschluss 490/QD-BHXH)
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Quelle
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