Anleitung zur Online-Anmeldung für einen Daueraufenthalt über Zalo

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế18/09/2023

Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Durch die Online-Registrierung für einen dauerhaften Aufenthalt über Zalo sparen Sie Reisezeit, senken die Kosten und können persönliche Daten aus dem nationalen Bevölkerungsdatensystem nutzen.

Schritte zur Online-Registrierung für einen dauerhaften Wohnsitz über Zalo

Schritt 1: Die Leute greifen auf die Zalo-Anwendung zu, klicken auf den Suchbereich, wählen „Bezirks-/Kreispolizei …“ und dann „Interessiert“.

Hướng dẫn cách đăng ký thường trú online qua Zalo

Schritt 2: Klicken Sie weiter auf „Öffentliches Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit“, um auf das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zuzugreifen.

Klicken Sie anschließend auf „Registrieren, Wohnsitz verwalten“.

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Schritt 3: Klicken Sie auf „Daueraufenthalt anmelden“ und wählen Sie anschließend „Antrag einreichen“.

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Schritt 4: Wählen Sie „Mit dem Konto des nationalen öffentlichen Dienstes anmelden“.

Wählen Sie anschließend „Vom nationalen öffentlichen Dienstportal ausgestelltes Konto“ und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.

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Schritt 5: Füllen Sie alle mit (*) gekennzeichneten Pflichtfelder vollständig und genau aus.

Wählen Sie anschließend „Ergebnisempfangsmethode“ durch Klicken auf den Pfeil daneben aus und setzen Sie anschließend ein Häkchen bei „Ich bin für die obige Erklärung rechtlich verantwortlich“.

Klicken Sie abschließend auf „Profil erfassen und senden“.

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Hinweis: Die Methode zur Registrierung des ständigen Wohnsitzes über Zalo ist möglicherweise nicht in allen Fällen anwendbar.

Aktuelle Bedingungen für die Anmeldung eines Daueraufenthalts

Derzeit sind gemäß Artikel 20 des Aufenthaltsgesetzes 2020 die Bedingungen für die Registrierung eines Daueraufenthalts wie folgt festgelegt:

(1) Bürger, die einen rechtmäßigen Wohnsitz in ihrem Eigentum haben, können ihren ständigen Wohnsitz an diesem rechtmäßigen Wohnsitz anmelden.

(2) Bürgern ist es gestattet, ihren ständigen Wohnsitz an einem anderen rechtmäßigen Wohnsitz als dem ihren anzumelden, wenn das Familienoberhaupt und der Eigentümer dieses rechtmäßigen Wohnsitzes in folgenden Fällen zustimmen:

- Die Ehefrau zieht bei ihrem Ehemann ein; Ehemann zieht bei seiner Ehefrau ein; Ich komme zurück, um bei meinen Eltern zu leben; Vater, Mutter, kommt und lebt bei mir;

- Ältere Menschen, die mit ihren Brüdern, Schwestern, Nichten und Neffen zusammenleben; Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen, die nicht arbeiten können, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen Krankheiten, die einen Verlust der kognitiven Fähigkeiten oder der Fähigkeit zur Verhaltenskontrolle verursachen, die bei ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, Brüdern, Schwestern, Onkeln väterlicher- oder mütterlicherseits, Tanten väterlicher- oder mütterlicherseits leben …

- Minderjährige, die über die Einwilligung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten verfügen oder keine Eltern mehr haben, leben bei ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren leiblichen Brüdern, leiblichen Schwestern, leiblichen Onkeln, leiblichen Tanten; Minderjährige, die bei Erziehungsberechtigten leben.

(3) Außer in dem in Absatz (2) genannten Fall ist es Bürgern gestattet, ihren ständigen Wohnsitz in einer legalen gemieteten, geliehenen oder gepachteten Unterkunft anzumelden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

- für die Anmeldung des ständigen Wohnsitzes in der gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Unterkunft die Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers der Unterkunft einholen und bei der Anmeldung des ständigen Wohnsitzes im selben Haushalt die Zustimmung des Haushaltsvorstands einholen;

- Sicherstellung der Einhaltung der vom Volksrat der Provinz vorgeschriebenen Mindestwohnflächenbedingungen, jedoch nicht weniger als 8 m2 Wohnfläche pro Person.

(4) Bürgern ist es gestattet, ihren ständigen Wohnsitz in einer religiösen Einrichtung oder einer religiösen Einrichtung mit Nebenwohnmöglichkeiten anzumelden, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:

- Geistliche werden ordiniert, ernannt, gewählt, nominiert oder versetzt, um in religiösen Einrichtungen religiöse Tätigkeiten auszuüben;

- Vertreter einer religiösen Einrichtung;

- eine Person, die vom Vertreter oder Vorstand einer religiösen Einrichtung die Genehmigung zur Registrierung eines ständigen Wohnsitzes besitzt, um religiöse Aktivitäten in der religiösen Einrichtung direkt zu verwalten und zu organisieren;

- Kinder, Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen mit schwerer Behinderung und Obdachlose benötigen für die Anmeldung zum Daueraufenthalt die Genehmigung des Vertreters oder Vorstands der religiösen Einrichtung bzw. des Leiters oder Vertreters der religiösen Einrichtung.

(5) Eine Person, die Pflege, Betreuung oder Hilfe erhält, kann sich mit Zustimmung des Leiters einer Einrichtung der sozialen Hilfe oder mit Zustimmung des Haushaltsvorstands und des Inhabers der rechtmäßigen Wohnung für einen ständigen Wohnsitz in einem Haushalt anmelden, in dem Pflege und Betreuung geleistet wird.

(6) Personen, die auf einem Fahrzeug wohnen oder arbeiten, können ihren ständigen Wohnsitz auf diesem Fahrzeug anmelden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

- Eigentümer des Fahrzeugs sein oder über die Zustimmung des Eigentümers zur Anmeldung des ständigen Wohnsitzes verfügen;

- Fahrzeuge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugelassen und geprüft; Sofern das Fahrzeug nicht zulassungs- oder untersuchungspflichtig ist, muss eine Bestätigung des Volkskomitees der Gemeinde, in der das Fahrzeug regelmäßig abgestellt ist, über die Nutzung des Fahrzeugs zu Wohnzwecken vorliegen;

- Bestätigung des Volkskomitees auf Gemeindeebene, dass das Fahrzeug in dem Gebiet zugelassen ist und regelmäßig abgestellt ist, falls das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss oder der Ort der Fahrzeugzulassung nicht mit dem Ort des regelmäßigen Parkens übereinstimmt.

(7) Die ständige Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige bedarf der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds, außer in den Fällen, in denen der Wohnsitz des Minderjährigen vom Gericht bestimmt wird.

(8) Bürgern ist es nicht gestattet, an dem in Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes 2020 genannten Wohnort einen neuen ständigen Wohnsitz anzumelden, mit Ausnahme des in Artikel 20 Punkt a, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes 2020 genannten Falls.


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