Genossenschaftsgruppen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbände mit Aktivitäten im Bereich ländlicher Umweltdienstleistungen, Viehzucht und konzentrierter Verarbeitung werden gemäß dem von den zuständigen Behörden genehmigten Investitionsprojekt für die Behandlung von festem Abfall und Abwasser einmalig mit nicht mehr als 70 % der Kosten unterstützt. Das Unterstützungsniveau übersteigt 3 Milliarden VND/Projekt nicht.
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Das Ministerium für Planung und Investitionen bittet die Öffentlichkeit um Kommentare zum Dekretsentwurf, in dem eine Reihe von Artikeln des Genossenschaftsgesetzes näher erläutert werden. Insbesondere legt der Entwurf die Investitionspolitik für die Entwicklung von Infrastruktur und Ausrüstung klar dar.
Zu den geförderten Subjekten zählen Genossenschaften und Genossenschaftsverbände (zusammenfassend Genossenschaften genannt).
Förderbedingungen: Je nach Bedarf an Fördermitteln für Investitionen in Infrastrukturbauprojekte müssen Genossenschaften einen Antrag bei den örtlichen Behörden des Landes einreichen, in dem die Genossenschaft ihre Produktion und ihr Geschäft organisiert. Die Gemeinden sollen auf Grundlage der tatsächlichen Situation die konkrete Mitgliederzahl festlegen und dabei Genossenschaften mit einer großen Mitgliederzahl, die entsprechend Branchenclustern und Wertschöpfungsketten produzieren, Vorrang einräumen. Genossenschaften, die in besonders schwierigen Gebieten tätig sind.
Zu den unterstützenden Inhalten gehören: Bau von Lagerhallen, Werkstätten zur Produktklassifizierung und -verpackung, Vorverarbeitung – Verarbeitungswerkstätten und Ausrüstung, die der Produktion und Geschäftstätigkeit dienen, um der Mitgliedergemeinschaft Vorteile zu bringen;
Genossenschaftsgruppen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbände mit Aktivitäten im Bereich ländlicher Umweltdienstleistungen, Viehzucht und konzentrierter Verarbeitung werden gemäß dem von den zuständigen Behörden genehmigten Investitionsprojekt für die Behandlung von festem Abfall und Abwasser einmalig mit nicht mehr als 70 % der Kosten unterstützt. Das Unterstützungsniveau übersteigt 3 Milliarden VND/Projekt nicht.
Finanzierungs- und Unterstützungsniveaus
Zu den Kapitalquellen zählen der Zentralhaushalt, der lokale Haushalt, Genossenschaften und anderes gesetzliches Kapital.
Unterstützung aus dem Staatshaushalt bis zu 100 %; Auf der Grundlage der gesamten Unterstützung aus dem zentralen Haushalt prüfen und entscheiden die lokalen Behörden über die Höhe der Unterstützung für das Projekt aus dem lokalen Haushalt, dem Gegenkapital von Genossenschaften und Kapital aus anderen legalen Quellen.
Für interregionale und regionale Projekte, die von Ministerien und zentralen Agenturen verwaltet werden: Der zentrale Haushalt investiert bis zu 100 % der Gesamtinvestition des Projekts.
Der Staat unterstützt Genossenschaften über die lokalen Behörden beim Bau, Kauf und der Übergabe an Genossenschaften; Falls die Genossenschaft über ausreichende Kapazitäten verfügt, kann die zuständige Behörde in Erwägung ziehen, der Genossenschaft die Eigendurchführung des Projekts/Kaufs mit einem Gesamtkapital von weniger als 3 Milliarden VND zu übertragen.
Die staatliche Förderung ist ungeteiltes Eigentum der Genossenschaft; die Genossenschaft deckt ihre eigenen Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Projekts nach der Inbetriebnahme; Bei der Auflösung einer Genossenschaft wird der Wert des durch staatliche Förderung geschaffenen Vermögens an die lokale Regierung übertragen, bei der die Genossenschaft registriert war.
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