(GLO) – Am 28. Juni erließ die Regierung das Dekret 41/2023/ND-CP, das eine 50-prozentige Ermäßigung der Zulassungsgebühren für Autos, Anhänger oder Sattelauflieger, die von Autos gezogen werden, sowie für Fahrzeuge vorsieht, die im Inland hergestellten und montierten Autos ähnlich sind.
Dementsprechend beträgt vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 die erste Zulassungsgebühr für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelauflieger sowie im Inland hergestellte und montierte personenkraftwagenähnliche Fahrzeuge 50 % der im Dekret Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 der Regierung zur Regelung der Zulassungsgebühren festgelegten Gebühr. Aktuelle Resolutionen des Volksrates oder aktuelle Entscheidungen des Volkskomitees der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt zur Höhe der örtlichen Meldegebühren sowie zu Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden).
50% Ermäßigung der Zulassungsgebühr für im Inland produzierte Autos ab 1. Juli |
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Erhebungssatz für die Registrierungsgebühr weiterhin gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP der Regierung vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren umgesetzt. Aktuelle Resolutionen des Volksrates oder aktuelle Entscheidungen des Volkskomitees der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt zur Höhe der örtlichen Meldegebühren sowie zu Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden).
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