Mit dem kürzlich erlassenen Regierungsdekret Nr. 35 können die Volkskomitees der Provinzen Gebiete regeln, in denen Land in Form von parzellierten Grundstücken zum Verkauf übertragen werden kann, ohne dass die Zustimmung des Bauministeriums erforderlich ist.
Ein Grundstück in Dong Nai wird zum Verkauf aufgeteilt. Foto: Dinh Son |
Gemäß Regierungsverordnung Nr. 35, mit der mehrere Artikel der Verordnung Nr. 11 über das Management von Investitionen in die Stadtentwicklung geändert und ergänzt werden, können die Volkskomitees der Provinzen Gebiete festlegen, in denen Landnutzungsrechte in Form der Aufteilung und des Verkaufs von Grundstücken an Personen zum Selbstbau von Häusern gemäß dem genehmigten detaillierten Plan des Projekts übertragen werden können, sofern die gesetzlichen Bestimmungen für Land-, Wohnungs- und Immobiliengeschäfte eingehalten werden, ohne dass die Meinung des Bauministeriums eingeholt werden muss.
Um für eine Grundstücksteilung und einen Verkauf in Frage zu kommen, muss ein Projekt den städtebaulichen Vorgaben entsprechen; der Infrastrukturbau des gesamten Projekts oder gemäß den genehmigten Investitionsphasen muss abgeschlossen sein; und der Wohnungsbau muss dem Inhalt und dem Fortschritt des genehmigten Projekts entsprechen.
Gleichzeitig befinden sich die Gebiete, in denen Land aufgeteilt und verkauft wird, nicht an Orten mit hohen Anforderungen an Architektur und Landschaftsgestaltung, entlang regionaler oder überregionaler Straßen und wichtiger Panoramastraßen in der Stadt; auch nicht im Stadtzentrum und in der Nähe von Gebäuden, die architektonische Wahrzeichen der Stadt sind.
Das Provinzvolkskomitee legt auf Grundlage der Stadtplanung, der Stadtentwicklungsprogramme der einzelnen Städte, der genehmigten Bauvorschriften und der nationalen technischen Planungsstandards die Gebiete fest, in denen Landnutzungsrechte in Form der Aufteilung und des Verkaufs von Grundstücken an Personen zum Selbstbau von Häusern übertragen werden können.
Zuvor hatten die Volkskomitees der Provinzen im Dekret Nr. 11 die Gebiete festgelegt, in denen das Recht zur Nutzung von Grundstücken mit bereits vorhandener Infrastruktur an die Bevölkerung zum Selbstbau von Häusern gemäß dem genehmigten detaillierten Projektplan übertragen werden konnte, nachdem eine schriftliche Zustimmung des Bauministeriums eingeholt worden war.
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