Ab dem 3. April hat die Steuerbehörde (Finanzministerium) automatische Rückerstattungen der Einkommensteuer ab dem Abrechnungszeitraum für die Einkommensteuer 2024 eingeführt.
Das automatische Steuerrückerstattungssystem fasst Steuerzahlerinformationen aus der Datenbank der Einkommensauszahlungsagentur, Steuererklärungsdaten von Einzelpersonen und Daten aus der nationalen Bevölkerungsdatenbank zusammen. Die Anwendung erstellt automatisch einen Vorschlag für ein Erklärungsformular zur persönlichen Einkommensteuerabrechnung und füllt die Informationen zur Steuerrückerstattung für Steuerzahler bereits vorab aus.
Steuerzahler müssen lediglich auf die eTaxMobile-Anwendung zugreifen, um Informationen zu bestätigen. Wenn der Steuerzahler dies bestätigt, erstellt das System automatisch einen Steuerrückerstattungsbescheid und erstellt einen Rückerstattungsauftrag zur Übermittlung von Informationen an die Staatskasse, damit diese dem Steuerzahler die Steuerrückerstattung auszahlen kann.
Nach 7 Tagen führte die Steuerbehörde die automatische Steuerrückerstattung ein. Die Anzahl der von der Steuerbehörde für die automatische Steuerrückerstattung ermittelten Anträge auf Rückerstattung persönlicher Einkommenssteuer belief sich auf 42.881 Akten mit einem Betrag von 229,3 Milliarden VND. Die Steuerbehörde erstellte einen Steuerrückerstattungsbescheid und schickte ihn elektronisch an das Finanzministerium, um den Steuerzahlern die Steuerrückerstattungen auszuzahlen.
Um eine automatische Rückerstattung der Einkommensteuer zu erhalten, müssen Einzelpersonen und Steuerzahler schnell die Anwendung Etax Mobile auf ihr Mobiltelefon herunterladen und installieren. Dadurch erhalten Einzelpersonen eine schnelle Steuerrückerstattung, sparen Zeit und müssen nicht zum Finanzamt gehen.
Aus der Überprüfung der Daten der Steuerbehörden geht hervor, dass bislang 94.165 Einheiten Einkommensteuer abgezogen, die abgezogene Einkommensteuer jedoch noch nicht an den Staatshaushalt abgeführt haben.
Die Steuerbehörden empfehlen den einkommenszahlenden Einheiten, die einbehaltene Einkommensteuer natürlicher Personen umgehend an den Staatshaushalt abzuführen, um die Erhebung von Geldstrafen und Verzugsgebühren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden und das Recht der natürlichen Personen, die Steuerrückerstattungszahlungen leisten, auf eine automatische Steuerrückerstattung nicht zu beeinträchtigen.
(Laut VOV)
Kommentar (0)