Dies ist ein Inhalt des Rundschreibens des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Regelung der Arbeitszeitregelung für allgemeinbildende Lehrer, das am 22. April in Kraft tritt.
Dementsprechend umfasst der Jahresurlaub des Schulleiters und des stellvertretenden Schulleiters Sommerferien, Feiertage, Tet und andere Feiertage, wie sie im Arbeitsgesetzbuch und im Gesetz zur Sozialversicherung vorgeschrieben sind.
Die Sommerferien des Schulleiters und des stellvertretenden Schulleiters werden während des Schuljahres und während der Sommerferien der Lehrer flexibel geregelt, um den normalen Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und die von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (sofern vorhanden) angeforderten Aufgaben umgehend auszuführen.
Dieser Urlaubsplan muss der zuständigen Dienststelle bzw. der Hierarchie gemeldet werden.

Während des Schuljahres arbeiten Schulleiter, Konrektoren und Lehrer allgemeinbildender Schulen 42 Wochen, davon entfallen 37 Wochen auf die Vermittlung von Inhalten des allgemeinbildenden Bildungsprogramms (davon 35 Wochen Präsenzunterricht und 2 Wochen Ersatzunterricht); 3 Wochen Studium und Ausbildung zur Verbesserung der Qualifikationen; 2 Wochen Zeit zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr und zur Zusammenfassung des Schuljahres.
Damit ist erstmals die Sommerferienzeit des Schulleiters und des Konrektors klar geregelt.
Der Direktor einer Mittelschule in Hanoi sagte, dass der Direktor und sein stellvertretender Direktor in den vergangenen Jahren zwar noch Sommerferien hätten nehmen können, sich aber immer in einem Zustand der Angst befunden hätten.
„Früher, als es noch keine klare Regelung gab, hatten Schüler und Lehrer im Sommer frei. Die Schulbehörde war jedoch immer noch abwechselnd tagsüber im Dienst, weil sie gerade die Aufnahmeprüfung für die 10. Klasse organisiert und die Schüler rekrutiert hatte. Die Arbeit ging also einfach weiter“, sagte er.
Quelle: https://baolaocai.vn/hieu-truong-hieu-pho-chinh-thuc-duoc-nghi-he-post400699.html
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