In der jüngsten Petition des Verbands an den Premierminister zur Frage der vietnamesischen Universitätsautonomie legte der Verband vietnamesischer Universitäten und Hochschulen Empfehlungen vor, die der Verband seit 2014 untersucht hat.
Der Verband vietnamesischer Universitäten und Hochschulen empfiehlt dem Staat, das Budget autonomer Universitäten nicht zu kürzen.
Die Hochschulautonomie sollte nicht gleichzeitig an allen Hochschulen umgesetzt werden.
Dementsprechend empfiehlt der Verband vietnamesischer Universitäten und Hochschulen für öffentliche Universitäten, die Hochschulautonomie nicht an allen Schulen gleichzeitig umzusetzen, sondern einen entsprechenden Fahrplan vorzusehen. Darüber hinaus muss der Staat den Hochschulen unterschiedliche Autonomie verleihen.
Gesetzlich ist es derzeit nur 23 öffentlichen Universitäten gestattet, eine Pilotphase mit Universitätsautonomie durchzuführen, die übrigen Universitäten unterliegen noch immer dem Managementmechanismus. Daher sollte die Regierung vor der großflächigen Umsetzung der Universitätsautonomie die Pilotinnovation des Betriebsmechanismus von 23 öffentlichen Universitäten gemäß Resolution 77 (Resolution zur Pilotinnovation des Betriebsmechanismus für öffentliche Universitäten im Zeitraum 2014–2017) regelmäßig evaluieren.
„In den letzten Jahren haben jedoch das Gesetz 34/2018/QH14 (Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Hochschulbildung) und das Dekret 99/2019 (zur detaillierten und lenkenden Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Hochschulbildung) sowie Anweisungen einer Reihe von Verwaltungsbehörden dazu geführt, dass Universitäten und die Gesellschaft fälschlicherweise glaubten, allen universitären Bildungseinrichtungen sei volle Autonomie gewährt“, heißt es in dem Dokument.
Diesem Dokument zufolge ist aus einer Reihe neuerer Untersuchungen ersichtlich, dass viele Universitäten, darunter auch viele große Universitäten, die ein Pilotprojekt zur Autonomie durchgeführt haben, noch nicht bereit sind, freiwillig auf einen autonomen Mechanismus umzusteigen. Daher muss der Staat in naher Zukunft die öffentlichen Universitäten in drei Gruppen unterteilen: autonome Schulen, halbautonome Schulen und nicht-autonome Schulen.
Studierende einer öffentlichen Universität am Eröffnungstag
„Autonomie nicht mit Selbstversorgung mit Ressourcen gleichsetzen“
Die Autonomie der Schule kann nur einer kollektiven Leitung (also dem Schulrat) übertragen werden, nicht aber einem einzelnen Schulleiter. Im umgekehrten Fall kann der Auftraggeber leicht zum Diktator werden. Aus diesem Grund benötigen nur autonome öffentliche Universitäten wirklich einen Universitätsrat.
In dem Dokument heißt es insbesondere: „Es ist völlig unsinnig, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung in den letzten Jahren die massenhafte Einrichtung von Schulräten an Schulen angeordnet hat, die noch nicht in einen autonomen Mechanismus überführt wurden, und an Schulen, deren Schulleitung ihre direkte Leitungsfunktion an den universitären Bildungseinrichtungen noch nicht freiwillig aufgegeben hat.“
Der Verband ist davon überzeugt, dass die Abschaffung des Leitungsgremiums bzw. die Abschaffung des Leitungsmechanismus zur Verhinderung der Übel der „Antrag-Bewilligung“-Verwaltung dem Schulrat zu echter Macht verhelfen wird. Allerdings kann er die äußerst wichtige Führungsrolle der staatlichen Verwaltungsbehörden und Parteikomitees nicht leugnen.
„Autonomie darf nicht mit der Autarkie der Ressourcen gleichgesetzt werden, wie es derzeit angenommen wird. Der Staat sollte das Budget autonomer Universitäten nicht kürzen, sondern im Gegenteil die Budgetunterstützung für Schulen erhöhen, die die Politik der Universitätsautonomie erfolgreich umgesetzt haben. Man sollte sie als Orte betrachten, die staatliche Investitionen verdienen, um die Qualität dieser Schulen schnell zu verbessern und ihnen zu helfen, bald zu nationalen Leitschulen zu werden“, empfiehlt das Dokument.
Unterdessen ist die Vietnam Association of Universities and Colleges der Ansicht, dass das Gesetz 34/2018/QH14 und das Dekret 99/2019/ND-CP den Investoren in Bezug auf private Universitäten zu viel Macht einräumen und ihnen sogar ermöglichen, den Schulrat leicht zu neutralisieren, was unangemessen ist. Daher ist es notwendig, die Regelungen für private Universitäten zu untersuchen, anzupassen und zu ergänzen, um sie zu perfektionieren.
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