Am 30. und 31. Januar berichteten viele Steuerzahler, dass auf das elektronische Steuererklärungssystem der Steuerbehörde nicht zugegriffen werden konnte, was eine Steuererklärung und -zahlung unmöglich machte.

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Das System der elektronischen Steuererklärung ist zeitweise überlastet.

In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung der Generaldirektion für Steuern hieß es: „Aufgrund technischer Probleme ist das elektronische Informationsportal der Generaldirektion für Steuern ab dem 30. Januar 2024 überlastet, sodass Steuerzahler nur noch schwer auf das System zugreifen können, um Steuererklärungen einzureichen und Steuern elektronisch zu zahlen.“ Die Steuerbehörde bearbeitet das Problem, wird es so schnell wie möglich beheben und Sie benachrichtigen.

Viele Steuerzahler fragen sich jedoch immer noch: „Falls es dem System nicht gelingt, am 30. und 31. Steuern zu erklären und zu zahlen, wird dann die Frist für die nicht eingereichten Dokumente verlängert und keine Geldstrafe verhängt?“

In einem Gespräch mit Reportern von VietNamNet erklärte ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern: „Klausel 7, Artikel 44 des Steuerverwaltungsgesetzes Nr. 38/2019/QH19 legt die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen wie folgt fest: ‚7. Falls ein Steuerzahler seine Steuererklärung am letzten Tag der Frist zur Abgabe der Steuererklärung per elektronischer Transaktion vorlegt, aber beim elektronischen Informationsportal der Steuerbehörde ein Problem auftritt, muss der Steuerzahler die Steuererklärung und die Steuerzahlungsdokumente am nächsten Tag nach Wiederaufnahme des Betriebs des elektronischen Informationsportals der Steuerbehörde elektronisch einreichen.“

In Absatz 1, Artikel 9 des Dekrets 125/2020/ND-CP der Regierung werden Fälle festgelegt, in denen Verwaltungsverstöße im Zusammenhang mit Steuern und Rechnungen nicht mit Sanktionen belegt werden: „1. Verwaltungsverstöße im Zusammenhang mit Steuern und Rechnungen werden nicht mit Sanktionen belegt, wenn Verwaltungsverstöße gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen nicht mit Sanktionen belegt werden. Steuerzahler, die aufgrund technischer Probleme des Informationstechnologiesystems mit der elektronischen Abwicklung von Steuer- und Rechnungsstellungsverfahren in Verzug geraten, werden auf dem elektronischen Informationsportal der Steuerbehörde benachrichtigt und unterliegen Verstößen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt gemäß Absatz 4, Artikel 11 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen …“.

Frau Pham Thi Minh Hien, stellvertretende Direktorin der Politikabteilung (Allgemeine Steuerbehörde), bestätigte: „Da es sich hier um ein technisches Problem der Steuerbehörde handelt, können Steuerzahler verspätet zahlen, ohne dass ihnen eine Geldstrafe auferlegt wird.“

Das Finanzministerium möchte die Generaldirektion Steuerinspektion einrichten . Das Finanzministerium möchte das Modell der Steuerinspektions- und Prüfungsabteilung in die Generaldirektion Steuerinspektion umwandeln.