
Dies ist Teil der Änderung des Einwanderungskontrollgesetzes, die kürzlich von der koreanischen Nationalversammlung in ihrer Sitzung am 12. April verabschiedet und am 14. April vom Justizministerium angekündigt wurde.
Konkret ermöglicht das geänderte Gesetz eine Verlängerung der Schutzfrist für Ausländer von 18 auf 36 Monate. So sollen Ausländern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinung direkt zu äußern. Zudem soll ihnen eine vorgeschriebene Frist eingeräumt werden, um Transportmittel für die Rückführung der Ausländer in ihr Land zu organisieren.
Das geänderte Gesetz sieht außerdem die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zum Schutz von Ausländern vor, um die Fairness und Unabhängigkeit bei der Beurteilung von Abschiebungsentscheidungen und Schutzmaßnahmen zu verbessern. Dem Ausschuss werden neun Mitglieder angehören, die Beamte, Juristen und Experten auf Spezialgebieten sind.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, die unbefristete Inhaftierung abgeschobener Ausländer in vorläufigen Hafteinrichtungen wirksam einzuschränken. Das geltende Gesetz sieht vor, dass ein abgeschobener Ausländer, der beispielsweise aufgrund fehlenden Reisepasses oder fehlender Transportmöglichkeiten nicht sofort zurückgeführt werden kann, bis zu seiner Rückführung in einer von der Regierung bestimmten Schutzeinrichtung geschützt werden kann. Bis Ende 2023 beträgt die Zahl der Ausländer mit Abschiebungsschutz 34.580.
Mit der Verabschiedung des geänderten Gesetzes hätten die Behörden die Verantwortung, beschleunigte Abschiebungsmaßnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist aktiv umzusetzen und so Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, sagte ein Beamter des Justizministeriums. Das geänderte Gesetz soll nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens am 1. Juni 2025 in Kraft treten.
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