Kinhtedothi – Das Volkskomitee von Hanoi hat gerade die Entscheidung Nr. 6440/QD-UBND erlassen, mit der die Liste der Straßen und Wege genehmigt wird, auf denen ein Teil der Fahrbahn vorübergehend zum Abstellen von Straßenfahrzeugen genutzt werden kann, sowie zwei Kriterien für das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Straßen in der Stadt.
Gemäß der genehmigten Liste hat die Stadt Hanoi eine zusätzliche Liste mit 191 Straßen und Wegen herausgegeben, bei denen die vorübergehende Nutzung eines Teils der Fahrbahn zur Unterbringung von Fahrzeugen zulässig ist.
Somit gibt es in Hanoi zusätzlich zu den 43 Straßen und Wegen, bei denen zuvor die vorübergehende Nutzung von Teilen der Fahrbahn und Straße zum Abstellen von Fahrzeugen zugelassen war (gemäß Entscheidung 165/2023/QD-UBND), bis heute insgesamt 234 Straßen und Wege, bei denen die vorübergehende Nutzung von Teilen der Fahrbahn zum Abstellen von Fahrzeugen gestattet ist.
Mit der Entscheidung Nr. 6440/QD-UBND wurden außerdem zwei Kriterien für das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen und Straßen in der Stadt festgelegt.
Darin sind die Kriterien für die Regelung des Parkens von Fahrzeugen auf Straßen und Wegen festgelegt: Auf Nationalstraßen, die durch städtische Gebiete führen, ist das Parken von Fahrzeugen nicht gestattet; Den Verkehr nicht behindern und das Leben und die Aktivitäten auf beiden Straßenseiten nicht beeinträchtigen;
Bei einer 10,5 m breiten Zweibahnstraße ist das Parken auf einer Seite erlaubt; 14 m breite Straße ermöglicht das Parken auf beiden Seiten; Bei einer Einbahnstraße mit 7,5 m Breite ist das Parken auf der rechten Straßenseite erlaubt; Das Parken muss mindestens 20 m von der Kreuzung entfernt sein. Errichten Sie keine Pfähle oder Zäune auf der Fahrbahn.
Kriterien für die Organisation der Pflege von Straßenfahrzeugen auf Gehwegen besagen: Pflegen Sie keine Fahrzeuge auf Nationalstraßen durch städtische Gebiete; Parken Sie keine Fahrzeuge vor Büros oder in bestimmten Straßen.
Der Gehwegbereich zum Parken muss eine Konstruktion aufweisen, die die Belastbarkeit von Fahrzeugen gewährleistet, und die Aus- und Einfahrt müssen die Verkehrssicherheit und die städtebauliche Ästhetik gewährleisten. Stellen Sie keine Masten oder Zäune auf und achten Sie darauf, dass der Gehweg für Fußgänger eine Mindestbreite von 1,5 m aufweist; Beschränken Sie vorübergehend die Nutzung von Gehwegen für andere als Verkehrszwecke während der Hauptverkehrszeiten von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 19:30 Uhr sowie an Feiertagen und zu Weihnachten.
[Anzeige_2]
Quelle: https://kinhtedothi.vn/ha-noi-co-them-191-tuyen-duong-pho-duoc-trong-giu-phuong-tien-giao-thong.html
Kommentar (0)