Sollten Sie schnelle Geldtransfer 247 wählen
Aufgrund des nationalen Feiertags am 2. September bleiben die Bankfilialen und Transaktionsbüros vom 1. bis 4. September geschlossen. Die Bankfilialen und Transaktionsbüros öffnen am 5. September wieder.
Während der Feiertage bieten die Banken weiterhin den Service „Fast Transfer 247“ über Internet-Banking und Mobile-Banking-App, Geldtransfers über Geldautomaten usw. an.
Allerdings werden reguläre Interbanküberweisungen ab dem 31. August, 16:00 Uhr, ausgesetzt, Transaktionen nach dieser Uhrzeit werden am ersten Werktag nach dem Feiertag (5. September) durchgeführt.
Auch bei Online-Kredit- oder Dispo-Anmeldungen stellen die Banken nach 17:00 Uhr vorübergehend die Annahme von Anmeldungen/Auszahlungen ein. am 31. August. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anträge werden am nächsten Werktag, dem 5.9., ausgezahlt.
Funktionen von E-Banking-Anwendungen werden von Banken weiterhin gepflegt, wie z. B.: Registrierung zur Eröffnung einer Kreditkarte; Kreditkarte aktivieren/sperren/entsperren; Kreditkartensaldo begleichen; Anmeldung zum Lastschriftverfahren (sofern das Lastschriftkonto über ausreichend Guthaben verfügt); Rechnungen bezahlen, Dienste aufladen …
Hinweise für Kreditnehmer oder Einleger
Einige Banken beraten ihre Kunden zum Online-Festgeldgeschäft, zur Sparbuchauflösung, zur Kreditauflösung oder zur Kreditrückzahlung während der Ferienzeit.
Laut VPBank werden Kunden mit Online-Festgeldgeschäften während dieser Zeit folgende Zinsen berechnet:
Neue Sparkonten ab 21:30 Uhr eröffnet am 31. August werden die Zinsen ab dem 1. September berechnet.
Neue Sparkonten ab 21:00 Uhr eröffnet am 1. September werden die Zinsen ab dem 5. September berechnet.
Online- und Schalterspareinlagen mit automatischer Verlängerungsfrist, die auf Feiertage (1. September – 4. September) fallen, werden weiterhin normal verlängert.
Online- und Schalterspareinlagen, die nicht automatisch verlängert werden und deren Fälligkeitsdatum auf einen Feiertag fällt, werden automatisch wie folgt verrechnet:
Die am 1. September fällige Zahlung wird am 31. August um 0:30 Uhr automatisch ausgezahlt.
Bei Zahlungsfrist vom 2. bis 5. September erfolgt die Zahlung automatisch am 1. September um 00:00 Uhr.
Die Zinslaufzeit wird auf Basis der tatsächlichen Laufzeit der Einlage berechnet.
Spareinlagen mit planmäßigen Einzahlungen vom 1. bis 4. September werden automatisch nach folgendem Schema abgebucht:
Fällt der Termin auf den 1. September, erfolgt die Abbuchung automatisch um 18:30 Uhr. am 1. September.
Fällt der Termin auf den 2.-5. September, erfolgt die Abbuchung automatisch um 18:00 Uhr. am 5. September.
Für die darauffolgenden Unterrichtsstunden gilt weiterhin der zuvor festgelegte Zeitplan.
Während dieser Zeit können Kunden Online-Einlagen vorzeitig zurückzahlen, mit Ausnahme des Prosperity-Produkts und von Einlagen, die als Sicherheit für Kredite dienen.
Bei durch Sparbücher besicherten Krediten, deren Fälligkeitsdatum mit dem Fälligkeitsdatum der Spareinlage übereinstimmt und deren endgültiger Rückzahlungstermin zwischen dem 1. und 4. September liegt, wird der Kredit auf den 5. September verschoben; Das Sparbuch wird automatisch auf die nächste Laufzeit vom 1. September bis 4. September verlängert.
VPBank weist darauf hin, dass Kunden für alle Kredite und Überziehungskredite mit Rückzahlungsplänen vom 1. bis 4. September spätestens am 5. September eine Zahlungsbenachrichtigung erhalten.
Bei allen Krediten, Kreditkartensalden und Überziehungskrediten, die vom 1. bis 4. September überfällig sind, müssen die Kunden den gesamten überfälligen Saldo (Hauptbetrag, Zinsen, Verzugszinsen, Verzugszinsen usw.) vor 17:00 Uhr bezahlen. am 31. August.
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