(Dan Tri) – Das Arbeitsregime für Privatschullehrer muss die Einhaltung des Rundschreibens 05/2025/TT-BGDDT und anderer relevanter Vorschriften gewährleisten.
Bei vielen Teilzeitlehrkräften wird die Unterrichtsstunde gemäß Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT reduziert (Foto: Huyen Nguyen).
Mit dem Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT vom 7. März 2025 zur Regelung der Arbeitszeiten für Lehrkräfte im Bereich Allgemeinbildung und Hochschulvorbereitung, das am 22. April in Kraft trat, wurden zahlreiche Regelungen zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrkräfte erlassen.
In vielen Positionen wurde die Arbeitszeit auf 4 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert, beispielsweise: Klassenlehrer an weiterführenden Schulen; Lehrkräfte, die zugleich Parteisekretäre, Parteizellensekretäre (sofern keine Parteizelle besteht) an Schulen mit 28 oder mehr Klassen in den Regionen 2 und 3 und 19 oder mehr Klassen in der Region 1 sind. Viele weitere Teilzeitstellen und Jobs werden ebenfalls in Unterrichtsstunden umgewandelt.
Jeder Lehrer kann nicht mehr als 2 Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen, daher kann ein Lehrer maximal 8 Stunden pro Woche kürzen.
Viele Menschen stellen sich die Frage: Haben Privatschullehrer Anspruch auf die oben genannte Regelung?
Dementsprechend werden im Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung die Arbeitsvorschriften für Lehrer an allgemeinen Bildungseinrichtungen und vorbereitenden Universitätsschulen festgelegt, darunter: Pflichten, Arbeitszeiten, Jahresurlaub, Unterrichtsstundennormen, Verkürzung der Unterrichtsstundennormen und Umwandlung anderer Aktivitäten in Unterrichtsstunden.
Antragsberechtigt sind Lehrkräfte mit direktem Unterricht sowie Lehrkräfte in Leitungsfunktionen (einschließlich Schulleiter und Konrektoren) an Grundschulen, weiterführenden Schulen, Gymnasien, mehrstufigen allgemeinbildenden Schulen, ethnischen Internaten, Halbinternaten für ethnische Minderheiten, Fachschulen, Schulen und Klassen für Behinderte (nachfolgend allgemeinbildende Schulen genannt) und Universitätsvorbereitungsschulen.
Direktoren und stellvertretende Direktoren von Weiterbildungszentren und Berufsbildungszentren wenden das Arbeitsregime von Schulleitern und stellvertretenden Schulleitern gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens an, sofern die zuständigen Behörden nichts anderes vorschreiben.
Für Lehrkräfte, die Weiterbildungsprogramme an Weiterbildungszentren und Berufsbildungszentren unterrichten, gilt das Arbeitsregime für Lehrkräfte der allgemeinen Bildung und der voruniversitären Bildung gemäß Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT, bis die zuständige Behörde etwas anderes bestimmt.
Absatz 3, Artikel 2 des Rundschreibens legt fest, dass der Direktor einer privaten Allgemeinschule auf Grundlage der Organisations- und Betriebsvorschriften der Schule und des Beschlusses des Schulrats die Arbeitszeiten der Lehrer festlegen muss, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Rundschreibens und der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu gewährleisten.
Daher enthält das Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT konkrete und klare Regelungen zu Arbeitszeitregelungen und zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrer, die sowohl für öffentliche als auch für private Schulen gelten.
Dies trägt nicht nur dazu bei, den Druck auf die Lehrkräfte zu verringern, sondern schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass sich die Lehrkräfte stärker auf den Unterricht und die Verbesserung der Bildungsqualität konzentrieren können.
Gleichzeitig trägt die Unterrichtsstundenreduzierung dazu bei, dass den Lehrkräften mehr Zeit für berufliche Aktivitäten, wissenschaftliche Forschung und persönliche Weiterentwicklung bleibt.
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/giao-vien-truong-tu-thuc-co-duoc-giam-dinh-muc-tiet-day-theo-quy-dinh-moi-20250307213818929.htm
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