Dozierende auf Doktorats- und Masterniveau müssen Anforderungen an Erfahrungen in der Ausbildungsorganisation und wissenschaftlichen Forschung mit Bezug zum Ausbildungsfeld erfüllen. Einschließlich spezifischer Anforderungen an die Anzahl von Artikeln und wissenschaftlichen Berichten mit der Rolle des Hauptautors oder korrespondierenden Autors.
Dies ist die neue Regelung im Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens 02 (2022) zu den Bedingungen, der Reihenfolge und den Verfahren für die Eröffnung von Ausbildungsschwerpunkten und die Aussetzung von Ausbildungsaktivitäten auf Doktorats-, Master- und Universitätsebene, das kürzlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung erlassen wurde und ab dem 5. Januar 2025 in Kraft tritt.
Dieses neue Rundschreiben ergänzt die Regelungen für Dozierende, insbesondere auf Master- und Doktoratsstufe, mit anspruchsvolleren Anforderungen als Rundschreiben 02.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verschärft die Anforderungen für Dozenten auf Doktoratsniveau
Konkret wurden die allgemeinen Bestimmungen für Dozenten auf Universitäts-, Master- und Doktoratsebene um den Inhalt ergänzt: „Dozenten, die für die Entwicklung und Organisation der Durchführung von Ausbildungsprogrammen zuständig sind, sowie Dozenten, die für die Lehre von Ausbildungsprogrammen zuständig sind, müssen hauptberufliche Dozenten sein, deren maximales Renteneintrittsalter gemäß den Regierungsbestimmungen über die höhere Altersgrenze für Beamte im öffentlichen Dienst nicht überschritten ist; sie müssen jährlich eine bestimmte Anzahl von Pflichtfächern direkt unterrichten oder Masterarbeiten und Doktorarbeiten im Ausbildungsprogramm betreuen.“
Bezüglich der Regelungen zu den Dozenten in den Bedingungen für die Eröffnung eines Doktorandenausbildungsprogramms werden in diesem Rundschreiben neben der Anforderung, dass mindestens 1 oder 2 außerordentliche Professoren und 3 Doktoren des entsprechenden Fachgebiets als ständige Dozenten vorhanden sein müssen, zwei Inhalte zu den Dozentenbedingungen hinzugefügt.
Voraussetzung ist, dass Sie „Erfahrung in der Organisation von Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbereich haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Der Promotionsbereich ist ein geeignetes Feld für einen Bewerber, der eine Ausbildung absolviert und einen Master-Abschluss erworben hat oder in den letzten 5 Jahren an der Betreuung von 5 erfolgreich verteidigten Doktorarbeiten im Ausbildungsbereich (an einer anderen Ausbildungsstätte) mitgewirkt hat.
Gleichzeitig hat er insgesamt mindestens 50 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, die vom Staatlichen Professorenrat für den Ausbildungssektor bewertet werden, und zwar als Erstautor oder korrespondierender Autor.
Zweitens muss es die Kriterien der Standards für universitäre Bildungseinrichtungen erfüllen, die für Einrichtungen zur Doktorandenausbildung gelten. Dazu gehören der Anteil der Vollzeitdozenten mit Doktortitel, der Anteil der Einnahmen aus wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten (mit Ausnahme der Ausbildungseinrichtungen, die dem Verteidigungsministerium und dem Ministerium für öffentliche Sicherheit unterstehen) und die durchschnittliche Anzahl wissenschaftlicher und technologischer Veröffentlichungen pro Vollzeitdozent.
Ebenso werden im Rundschreiben Regelungen zu Dozierenden mit Master-Abschluss aufgenommen. Demnach müssen Dozenten in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre direkte Lehrerfahrung in über 50 % der Fächer des Ausbildungsprogramms gesammelt haben; Gleichzeitig hat er insgesamt mindestens 20 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, die vom Staatlichen Professorenrat für den Ausbildungssektor bewertet werden, und zwar als Erstautor oder korrespondierender Autor.
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Quelle: https://thanhnien.vn/giang-vien-day-trinh-do-tien-si-phai-cong-bo-it-nhat-50-bai-bao-khoa-hoc-185241130151955855.htm
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