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Die Verlängerungsfrist beginnt mit dem Ende der Frist zur Zahlung der Sonderverbrauchssteuer gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und endet am 20. November 2025.
Konkret ist die Frist für die Zahlung der Sonderverbrauchssteuer aus dem Steuerzeitraum Februar-Juni 2025 spätestens der 20. November 2025.
Das Dekret sieht auch Fälle zusätzlicher Erklärungen vor. Reicht das Unternehmen vor Ablauf der Verlängerungsfrist eine Nacherklärung ein und erhöht sich dadurch der zu zahlende Betrag der Sonderverbrauchsteuer, wird neben dem ursprünglichen Steuerbetrag auch die Nachsteuer gestreckt.
Unternehmen, die für eine Fristverlängerung in Frage kommen, müssen weiterhin besondere Verbrauchsteuererklärungen gemäß den Vorschriften abgeben und einreichen. Während der verlängerten Frist muss das Unternehmen die auf diese Erklärung entfallende Steuer jedoch nicht entrichten.
Unternehmen mit Zweigstellen oder Tochtergesellschaften erhalten ebenfalls eine Fristverlängerung für die Steuerzahlung, wenn sie die spezielle Verbrauchsteuer gesondert bei der Behörde für die Verwaltung der direkten Steuern anmelden. Wenn die Niederlassung oder die angeschlossene Einheit jedoch keine Automobilherstellungs- oder -montageaktivitäten durchführt, ist eine Verlängerung nicht möglich.
Unternehmen, die für eine Verlängerung in Frage kommen, müssen einen Antrag auf Verlängerung der Zahlung der besonderen Verbrauchsteuer gemäß dem dem Dekret beigefügten Formular elektronisch direkt an die Steuerbehörde oder per Post senden. Einsendeschluss ist der 20. November 2025.
Die Steuerbehörden müssen die Unternehmen nicht über ihre Zustimmung zur Fristverlängerung informieren. Wenn sich jedoch herausstellt, dass das Unternehmen keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung hat, wird die Steuerbehörde eine Mitteilung ausstellen, in der das Unternehmen aufgefordert wird, die Steuern und Verzugsgebühren vollständig an den Staatshaushalt zu zahlen.
Während der Verlängerungsfrist fallen für den gestundeten Verbrauchsteuerbetrag keine Verzugsgebühren an. Wenn die Steuerbehörde bereits Verzugsgebühren für Steuern berechnet hat, für die eine Fristverlängerung gilt, wird eine Anpassung vorgenommen, um diese Gebühr auszuschließen.
Die Ausweitung der Sonderverbrauchssteuer ist eine der Maßnahmen zur Unterstützung inländischer Automobilhersteller und -montageunternehmen. Sie trägt dazu bei, den finanziellen Druck zu verringern und Bedingungen für die Förderung der Entwicklung der Automobilindustrie zu schaffen.
Quelle: https://baotuyenquang.com.vn/gia-han-thoi-han-nop-thue-tieu-thu-dac-biet-voi-o-to-trong-5-thang-209479.html
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