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Die EU kündigt ein neues Importkontrollsystem an.

VTC NewsVTC News09/01/2024


Das Importkontrollsystem 2 (ICS2) – das neue Zollsicherheitssystem der Europäischen Union vor der Ankunft – wird ab dem 3. Juni neue Verfahren für die Einfuhr von Waren auf dem See- und Binnenwasserstraßen-, Straßen- und Schienenweg in die EU einführen.

ICS-Leitfaden 2.

ICS-Leitfaden 2.

Dies ist die dritte Phase, die Einführungsphase, des neuen Systems zur Ausweitung der Meldepflichten für Sicherheitsdaten auf alle Verkehrsträger. Ähnliche Anforderungen gelten bereits für den Luftfrachtverkehr.

Mit dieser dritten Version müssen auch See- und Binnenschifffahrts-, Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen Daten über Waren, die in die oder durch die EU versandt werden, vor der Ankunft über das Einfuhranmeldeformular (ENS) bereitstellen.

Diese Verpflichtung gilt auch für Post- und Kurierdienste, die diese Transportarten für den Warentransport nutzen, sowie für andere Beteiligte wie Logistikdienstleister. In bestimmten Fällen muss auch der in der EU ansässige Endempfänger ENS-Daten an ICS2 übermitteln.

Die an Transaktionen beteiligten Parteien müssen sich im Vorfeld auf die dritte Version vorbereiten, um Verzögerungen und Probleme bei der Einhaltung der Vorschriften zu vermeiden. Betroffene Unternehmen müssen eine genaue und vollständige Datenerfassung von Kunden sicherstellen, IT-Systeme und Betriebsprozesse aktualisieren und ihre Mitarbeiter angemessen schulen. Ab dem 11. Dezember 2023 müssen die an Transaktionen beteiligten Parteien vor der Anbindung an ICS2 ein Selbstprüfungs-Audit durchführen, um die Zugänglichkeit und den Informationsaustausch mit den Zollbehörden zu überprüfen.

Wie vorgeschrieben, gewähren die EU-Mitgliedstaaten den betroffenen Handelsteilnehmern das Recht, sich innerhalb eines begrenzten Einführungszeitraums schrittweise an ICS2 anzuschließen. Die Mitgliedstaaten können Einführungsfristen jederzeit innerhalb der folgenden Zeiträume festlegen: vom 3. Juni bis 4. Dezember (See- und Binnenschifffahrt); vom 4. Dezember bis 1. April 2025 (Nachrangige Antragsteller für den See- und Binnenschiffsverkehr); und vom 1. April 2025 bis 1. September 2025 (Straßen- und Schienengüterverkehr). Sind die Handelsteilnehmer nicht bereit und stellen sie die von ICS2 geforderten Daten nicht bereit, werden ihre Waren an den EU-Außengrenzen zurückgehalten und nicht vom Zoll freigegeben.

Unternehmen müssen ab 2024 die neuen ICS2-Vorschriften beachten, wenn sie Waren in die EU exportieren. (Foto: Reuters)

Unternehmen müssen ab 2024 die neuen ICS2-Vorschriften beachten, wenn sie Waren in die EU exportieren. (Foto: Reuters)

Die EU ist ein wichtiger Akteur im internationalen Handel und wickelt rund 14 % des weltweiten Warenhandels ab. Durch die Erfassung von Sicherheitsdaten können die EU-Zollbehörden Risiken frühzeitig erkennen und zum optimalen Zeitpunkt in die Lieferkette eingreifen, um die Handelssicherheit für die EU und ihre Bürger zu gewährleisten.

ICS2 vereinfacht den Warenverkehr zwischen den Zollbehörden am ersten Einfuhrort und am endgültigen Bestimmungsort in der EU. Anstelle von 27 Zugangspunkten in den einzelnen Ländern bietet ICS2 einen zentralen Zugangspunkt für die Kommunikation mit allen Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten für alle EU-Transaktionen.

Für die Handelspartner wird ICS2 auch die Anforderungen der Zollbehörden an die Bereitstellung zusätzlicher Informationen und die Risikoprüfung vor dem Warenausgang vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern.

Detaillierte Informationen zu ICS2

Die Europäische Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und Unternehmen der Mitgliedstaaten ICS2 vorbereitet. Dieses System wird in drei Etappen eingeführt und wird das bestehende Einfuhrkontrollsystem schrittweise ersetzen.

Mit der ersten Fassung, die am 15. März 2021 in Kraft tritt, müssen Post- und Expresssendungen nach oder durch die EU auf dem Luftweg den ergänzenden Bestimmungen der Einfuhrerklärung (auch bekannt als Vorladeinformationen – PLACI) entsprechen, bevor sie in Flugzeuge mit Ziel EU verladen werden.

Mit ICS2 Release 2, das am 1. März 2023 in Kraft tritt, müssen auch reguläre Luftfrachtsendungen vor ihrer Ankunft den PLACI-Dokumentationsvorschriften und dem vollständigen Datensatz des Import Declaration Information System (ENS) entsprechen.

Release 3 ist die dritte Phase und umfasst den See- und Binnenschiffsverkehr sowie den Schienen- und Straßenverkehr und tritt am 3. Juni 2024 in Kraft. Betroffene Handelspartner müssen sich innerhalb des begrenzten Einführungszeitraums auf ICS2 vorbereiten.

Ähnlich wie bei der zweiten Version müssen die Handelspartner die vollständigen ENS-Daten in einem einzigen Antrag einreichen, vorausgesetzt, der einreichende und für die Einfuhr der Waren in das EU-Zollgebiet verantwortliche Partner verfügt über alle erforderlichen Daten. Darüber hinaus können Handelspartner mehrere Dossiers erstellen, die jeweils mehr als einen Teil eines ENS-Dossiers enthalten, das von verschiedenen Parteien der Lieferkette eingereicht wurde.

Bei Einreichung mehrerer Anträge ist jede einreichende Stelle dafür verantwortlich, dass die eingereichten Unterlagen fristgerecht, korrekt und vollständig sind.

Weitere Informationen zu ICS2 und der dritten Version finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Das Informationsblatt beschreibt die Schritte, die See- und Binnenschifffahrtsunternehmen unternehmen sollten, um sich auf ICS2 vorzubereiten.

Vi Minh



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