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Ist es illegal, auf der Autobahn anzuhalten, um auf die Toilette zu gehen?

VTC NewsVTC News20/11/2024


Gemäß den Bestimmungen des § 26 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung von 2008 zum Straßenverkehr dürfen Fahrer ihre Fahrzeuge nur auf dafür vorgesehenen Flächen anhalten und parken. Falls der Fahrer zum Anhalten oder Parken an einem nicht autorisierten Ort gezwungen wird, muss er das Fahrzeug von der Fahrbahn bewegen. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Fahrer die anderen Fahrer durch ein Signal darauf aufmerksam machen.

Auch gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 dürfen Standstreifen auf Autobahnen nur in einigen dringenden Notfällen genutzt werden, etwa wenn das Fahrzeug ein technisches Problem hat oder der Fahrer oder Beifahrer im Fahrzeug gesundheitliche Probleme hat und nicht sicher weiterfahren kann.

Zu diesen Situationen zählen beispielsweise eine Fahrzeugpanne, der Bedarf der Fahrzeuginsassen an medizinischer Versorgung oder eine andere Notsituation des Fahrers, in der er nicht mehr weiterfahren kann.

Das Straßenverkehrsgesetz von 2008 schreibt vor, dass Fahrer ihre Fahrzeuge nur auf dafür vorgesehenen Flächen anhalten und parken dürfen.

Das Straßenverkehrsgesetz von 2008 schreibt vor, dass Fahrer ihre Fahrzeuge nur auf dafür vorgesehenen Flächen anhalten und parken dürfen.

In den aktuellen Gesetzen gibt es keine spezifischen Vorschriften zum Anhalten zum Benutzen einer Toilette auf der Autobahn. Daher wird das Anhalten zum Benutzen einer Toilette nicht als Notfallsituation angesehen, die ausreicht, um die Nutzung des Standstreifens zu erlauben.

Gemäß Artikel 25 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit 2024 (gültig ab 1. Januar 2025) dürfen Fahrer ihre Fahrzeuge nur in dafür vorgesehenen Bereichen anhalten und parken. Bei technischen Problemen oder anderen Umständen höherer Gewalt, die zum Anhalten oder Parken des Fahrzeugs führen, darf das Fahrzeug auf dem Standstreifen in Fahrtrichtung angehalten oder geparkt werden und muss mit Blaulicht blinken.

Falls das Fahrzeug nicht auf den Standstreifen fahren kann, muss es dies mit einer Warnblinkanlage signalisieren und mindestens 150 m hinter dem Fahrzeug ein Schild oder eine Warnleuchte aufstellen und umgehend die für die Verkehrssicherheit und -ordnung auf der Strecke zuständige Verkehrspolizeibehörde oder die Autobahnverwaltung benachrichtigen.

Obwohl also noch immer heftig darüber diskutiert wird, ob der Gang zur Toilette als „Notfall“ gelten sollte, ist in der Straßenverkehrsordnung von 2008 und im Gesetz über Verkehrsordnung und -sicherheit, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, nicht festgelegt, dass es sich um einen Notfall handelt.

Gemäß Punkt d, Klausel 7, Punkt c, Klausel 11, Artikel 5 des Dekrets 100/2019/ND-CP, geändert und ergänzt durch das Dekret 123/2021/ND-CP, werden Personen, die ihr Fahrzeug (Auto) unter Verstoß gegen die Vorschriften auf der Autobahn anhalten oder parken, ohne zu blinken, um andere Fahrer darauf aufmerksam zu machen, wenn sie zum Anhalten oder Parken gezwungen sind, mit einer Geldstrafe zwischen 10.000.000 und 12.000.000 VND belegt und ihr Führerschein wird für 2 bis 4 Monate entzogen.

Chau Thu

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Quelle: https://vtcnews.vn/dung-xe-tren-cao-toc-de-di-ve-sinh-co-pham-luat-ar908104.html

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