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Kann ich beim Fahren eine notariell beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins verwenden?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin13/08/2023

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Gemäß Artikel 58 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 müssen Fahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen, das erforderliche Alter und den erforderlichen Gesundheitszustand haben, einen von einer zuständigen staatlichen Behörde ausgestellten Führerschein besitzen und die folgenden Fahrzeugdokumente mitführen:

- Fahrzeugzulassung;

- Führerschein;

- Zertifikat über die technische Sicherheits- und Umweltschutzprüfung für einige Fahrzeugtypen;

- Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die beim Fahren mitzuführenden Dokumente müssen Originaldokumente sein, die von einer zuständigen staatlichen Behörde ausgestellt wurden, für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeignet und noch gültig sind. Gedruckte oder fotokopierte Dokumente (einschließlich notariell beglaubigter Kopien) dürfen nicht verwendet werden.

Die Verwendung einer notariell beglaubigten Fotokopie eines Führerscheins kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 des Dekrets 100/2019/ND-CP vom 30. Dezember 2019, das Verwaltungsstrafen für Verstöße im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs vorsieht, mit einer Geldstrafe belegt werden.

Die Geldstrafe für Motorräder beträgt 100.000 – 200.000 VND, für Autos 200.000 – 400.000 VND.

Dem Fahrer eines am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugs ist es jedoch gestattet, anstelle des Original-Fahrzeugscheins eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins zusammen mit der Originalquittung eines gültigen Kreditinstituts zu verwenden, und zwar für den Zeitraum, in dem das Kreditinstitut den Original-Fahrzeugschein besitzt.

Konkret heißt es in Klausel 13, Artikel 80 des Dekrets 100/2019/ND-CP: „Fahrer von am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen dürfen anstelle der Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung bzw. der Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung für Schienenfahrzeuge eine beglaubigte Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung (für am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeuge) bzw. eine beglaubigte Kopie der Schienenfahrzeugzulassungsbescheinigung (für am Schienenverkehr teilnehmende Fahrzeuge) mit der gültigen Originalquittung des Kreditinstituts verwenden, und zwar für den Zeitraum, in dem das Kreditinstitut die Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung bzw. den Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung für Schienenfahrzeuge besitzt.“

Wenn demnach bei einem Ratenkauf eines Fahrzeugs bei einer Bank oder einem Kreditinstitut der Original-Fahrzeugschein zur Besicherung zivilrechtlicher Verbindlichkeiten (Hypothek, Ratenkauf etc.) vorhanden ist, kann der Fahrzeughalter bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine beglaubigte Kopie mit dem Schreiben der Bank auf seinem Fahrzeugschein verwenden.

Beachten Sie, dass Fahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr den gültigen Originalbeleg des Kreditinstituts mitführen müssen, um eine Geldstrafe zu vermeiden.

Bei einem auf Raten gekauften Fahrzeug liegt der Fahrzeugschein zwar bei der Bank, der Fahrer darf jedoch weiterhin eine notariell beglaubigte Kopie mit dem roten Siegel der Bank mitbringen, was weiterhin den Vorschriften entspricht.

Minh Hoa (t/h)


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