Das Volkskomitee der Provinz Thua Thien Hue erließ den Beschluss Nr. 67/2024 zur Landaufteilung und Landkonsolidierung für Wohngrundstücke und landwirtschaftliche Flächen in der Region. Die neue Richtlinie tritt am 3. Oktober in Kraft und ersetzt die alten entsprechenden Beschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2024.
Bei Wohngrundstücken müssen laut Beschluss das aus der Teilung entstehende Grundstück und das verbleibende Grundstück die Bedingungen hinsichtlich Fläche und Mindestseitenmaß gewährleisten.
Konkret beträgt die Mindestfläche des Grundstücks nach der Aufteilung in Bezirke der Stadt Hue 60 m². Kreisstädte und Stadtteile sind 80 m² groß; Die einfachen Gemeinden sind 100 m² groß; Gemeinden im Mittelland und in den Bergen sind 120 m² groß.
Bei Straßen mit einer roten Linienbreite von weniger als 19 m beträgt die Straßenfrontbreite des Grundstücks mindestens 4 m. Die Straßenfrontbreite des Grundstücks beträgt bei Straßen mit einer roten Linienbreite von mindestens 19 m mindestens 5 m. Die Tiefe des Grundstücks beträgt mindestens 5 m.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken muss die Abgrenzung des neu entstandenen Grundstücks vom Abtrennungs- und Restgrundstück die Flächenverhältnisse sicherstellen.
Die Mindestfläche für die Grundstücksaufteilung in der Stadt Hue beträgt ab dem 3. Oktober 60 Quadratmeter (Foto: Vi Thao).
Dabei beträgt die Mindestfläche für einjährige Nutzpflanzen (außer Reisfelder), Aquakulturflächen und konzentrierte Viehzuchtflächen in Gemeinden und Bezirken der Stadt Hue 200 m². in Kreisstädten und Stadtteilen beträgt die Fläche 300 m²; in den Flachlandgemeinden beträgt sie 400 m²; In Mittelland- und Berggemeinden beträgt sie 500 m².
Die Mindestfläche für mehrjährige Kulturen und andere landwirtschaftliche Flächen in Gemeinden und Bezirken der Stadt Hue beträgt 400 m². Kreisstädte und Stadtteile sind 600 m² groß; Die flachen Gemeinden sind 800 m² groß; In Mittelland- und Berggemeinden beträgt sie 1.000 m².
Für Waldflächen sieht die Verordnung eine Mindestfläche von 5.000 m² vor.
Darüber hinaus gilt hinsichtlich der Handhabung des Übergangs: In Fällen, in denen gültige Dossiers zur Landaufteilung und Landzusammenlegung eingegangen sind, aber vor dem Inkrafttreten dieser Entscheidung (3. Oktober) nicht gelöst wurden, werden die Landaufteilung und Landzusammenlegung weiterhin gemäß den alten, zuvor erlassenen relevanten Entscheidungen gelöst.
Bei Unterlagen, die nach dem 3. Oktober eingehen, behandelt die zuständige Behörde diese gemäß den Bestimmungen dieser Entscheidung.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-phan-lo-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-thua-thien-hue-20240924110317981.htm
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