Die vietnamesische Zivilluftfahrtbehörde hat dem Verkehrsministerium gerade über die Verwendung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 für Fluggäste berichtet.
Dementsprechend hat die Zivilluftfahrtbehörde Vietnams ein Dokument an die Abteilung C06 (Ministerium für öffentliche Sicherheit) gesandt, in dem sie um Leitlinien für Luftfahrtunternehmen zur Verwendung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 für Flugreisen bittet.
In einer schriftlichen Antwort teilte die Abteilung C06 mit, dass sich Luftfahrtbehörden und -einheiten gemäß dem im Dekret 59/2022 vorgeschriebenen Prozess/Verfahren mit dem elektronischen Identifikationssystem des Ministeriums für öffentliche Sicherheit verbinden. Anschließend koordinieren sich die Agenturen und Einheiten mit C06, um elektronische Authentifizierungsdienste bereitzustellen, die entsprechende Software anzupassen und die Authentifizierung gemäß den Vorschriften durchzuführen.
Dieser Leitfaden beschreibt die Umsetzung der Schritte zur Überprüfung der Richtigkeit/Falschheit des elektronischen Identifikationskontos der Stufe 2 von Fluggästen (ersetzt CCCD) durch elektronische Authentifizierung des Kontos entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren und Abläufen. Daher hat die Zivilluftfahrtbehörde Vietnams die Arbeiten gemäß den vorgegebenen Schritten umgesetzt.
Nach Angaben der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde gibt es einige Schwierigkeiten bei der Anwendung der Maßnahme zur Überprüfung der Richtigkeit/Falschheit von elektronischen Identifikationskonten der Stufe 2.
Konkret erfordert diese Lösung die Nutzung persönlicher Vermögenswerte (Smartphones) und elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 der Mitarbeiter der Fluggesellschaft. Unterdessen erfüllen die von den Fluglinienmitarbeitern für die Kontrollen verwendeten Smartphones keinerlei technische Standards, wie sie im Dekret 59 vorgeschrieben sind.
Um den Interessen der Passagiere gerecht zu werden, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und die Qualität der Flugdienste zu verbessern, muss es laut der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde einen möglichst geeigneten Plan zur Einführung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 für Flugpassagiere geben.
Die Verwendung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 für Fluggäste ist immer noch mit zahlreichen Problemen verbunden.
Daher schlägt die Zivilluftfahrtbehörde Vietnams vor, die Akzeptanz elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 für Passagiere, die für Flüge einchecken, zu erproben und die Wirksamkeit nach dem Pilotprojekt zu bewerten. Bericht an das Verkehrsministerium über Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorschriften im Dekret Nr. 59 zur elektronischen Identifizierung und Authentifizierung nach dem Pilotprojekt.
Der Pilotversuch wird vom 1. Juni 2023 bis zum 1. August 2023 für Inlandsflüge gleichzeitig an mehreren Flughäfen durchgeführt. Dabei werden für den Check-in von Passagieren für Flüge elektronische Identifikationskonten der Stufe 2 anstelle von CCCD akzeptiert.
Wenn Passagiere ihr elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 zum Besteigen eines Flugzeugs verwenden, führen das Check-in-Personal und das Luftsicherheitspersonal eine Sichtprüfung des elektronischen Identifikationskontos des Passagiers der Stufe 2 durch.
In einigen Sonderfällen, etwa wenn Passagiere Anzeichen von Anomalien aufweisen, wird die in Dokument 1101 beschriebene Methode zur Überprüfung der Echtheit/Falschheit des elektronischen Identifikationskontos eines Bürgers mit der Verwendung eines auf dem Telefon des Flugpersonals installierten persönlichen Identifikationskontos der Stufe 2 kombiniert und der QR-Code auf dem elektronischen Identifikationskonto des Passagiers gescannt, um die Zuverlässigkeit des elektronischen Identifikationskontos der Stufe 2 des Passagiers zu bestimmen.
Insbesondere ist dieser Pilotversuch nur für freiwillige Passagiere bestimmt, und das an dem Pilotversuch teilnehmende Fluglinienpersonal verwendet für den Pilotversuch freiwillig seine Telefone und elektronischen Identifikationskonten der Stufe 2.
Darüber hinaus verpflichten sich die am Pilotprojekt beteiligten Mitarbeiter der Fluggesellschaft, die Passagierdaten nicht für illegale Zwecke zu verwenden.
Langfristig schlägt die Zivilluftfahrtbehörde Vietnams vor, beim Check-in für Flüge eine Authentifizierungsanwendung für persönliche elektronische Identifikationskonten der Stufe 2 für Passagiere in Kombination mit einer biometrischen Authentifizierung der Passagiere einzusetzen. Diese Aufgabe wird von der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams sowie von Luftfahrtagenturen und -einheiten aktiv umgesetzt .
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