Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über die besondere Kontrolle von Kreditinstituten
Die Staatsbank von Vietnam teilte mit, dass die Einheiten nach der Veröffentlichung des Dekrets Nr. 26/2025/ND-CP, in dem die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und die Organisationsstruktur der Staatsbank von Vietnam festgelegt wurden, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 39/2024/TT-NHNN des Gouverneurs der Staatsbank von Vietnam vom 1. Juli 2024 zur Regelung der Sonderkontrolle über Kreditinstitute (CIs) und zur Ersetzung des Rundschreibens Nr. 11/2019/TT-NHNN vom 2. August 2019 festgestellt haben, dass es Probleme bei der Bestimmung des Titels des Leiters des Sonderkontrollgremiums gab, das in Klausel 3 und Klausel 4, Artikel 10 des Rundschreibens 39/2024/TT-NHNN vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus enthält das Rundschreiben 39/2024/TT-NHNN derzeit keine Vorschriften zur Umsetzung der Anordnung und der Verfahren zur Reduzierung des Stammkapitals von Geschäftsbanken unter besonderer Kontrolle bei der Umsetzung eines obligatorischen Übertragungsplans, basierend auf der praktischen Umsetzung von Einheiten der Staatsbank von Vietnam in der Vergangenheit im Hinblick auf die Entscheidung der Staatsbank von Vietnam, das gesamte Stammkapital von Geschäftsbanken unter besonderer Kontrolle zu reduzieren, für die die Regierung einen obligatorischen Übertragungsplan genehmigt hat (umgesetzt gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 des Rundschreibens Nr. 11/2019/TT-NHNN).
Auf der Grundlage der oben genannten Grundlagen ist die Ausarbeitung des Rundschreibens notwendig, um die Einhaltung der Bestimmungen des Dekrets 26/2025/ND-CP, der Organisationsstruktur, Funktionen und Aufgaben einer Reihe von Einheiten der Staatsbank sicherzustellen und um den Einheiten eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung von Inhalten im Zusammenhang mit der Sonderkontrolle von Kreditinstituten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute 2024 zu schaffen.
Ergänzende Vorschriften zur Herabsetzung des Stammkapitals von Geschäftsbanken unter besonderer Kontrolle
Im Rundschreibenentwurf schlug die Staatsbank vor, Artikel 7a hinzuzufügen. Reduzieren Sie das Stammkapital speziell kontrollierter Geschäftsbanken, deren Plan zur Zwangsübertragung von der Staatsbank genehmigt wurde.
Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem die Staatsbank den Zwangsübertragungsplan gemäß Klausel 4, Artikel 179 oder Klausel 4, Artikel 180 des Gesetzes über Kreditinstitute genehmigt, muss die speziell kontrollierte Geschäftsbank die Feststellung abschließen und dem Sonderkontrollausschuss die konsolidierten Geschäftsergebnisse für den Abrechnungszeitraum vom Zeitpunkt des aktuellsten geprüften Jahresabschlusses bis zum letzten Tag des Monats unmittelbar vor dem Datum vorlegen, an dem die Staatsbank den Zwangsübertragungsplan gemäß den vietnamesischen Rechnungslegungsstandards, dem Rechnungslegungssystem und den relevanten gesetzlichen Bestimmungen genehmigt.
Innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum, an dem die Staatsbank den Plan zur Zwangsübertragung gemäß Absatz 4, Artikel 179 oder Absatz 4, Artikel 180 des Gesetzes über Kreditinstitute genehmigt hat, muss das Sonderkontrollgremium die Feststellung abschließen und der Staatsbank (über die Abteilung für Kreditinstitutsverwaltung und -aufsicht) die konsolidierten Geschäftsergebnisse der speziell kontrollierten Geschäftsbank für den in Absatz 1 dieses Artikels vorgeschriebenen Abrechnungszeitraum melden (auch in Fällen, in denen die speziell kontrollierte Geschäftsbank die Feststellung der konsolidierten Geschäftsergebnisse nicht abschließt) und die Staatsbank (über die Abteilung für Kreditinstitutsverwaltung und -aufsicht) auffordern, eine Entscheidung über die Herabsetzung des gesamten Stammkapitals der zwangsweise übertragenen Geschäftsbank zu treffen, um die entsprechenden aufgelaufenen Verluste gemäß Absatz 2, Artikel 183 des Gesetzes über Kreditinstitute zu reduzieren, wenn die speziell kontrollierte Geschäftsbank Verluste angehäuft hat, die größer sind als 100 % des Werts des Stammkapitals und der Reservefonds, die im letzten geprüften Jahresabschluss und gemäß den konsolidierten Geschäftsergebnissen der Geschäftsbank ausgewiesen sind. Die Sonderkontrolle wird vom Sonderkontrollgremium gemäß den Bestimmungen dieser Klausel festgelegt. (*)
Auf Grundlage des letzten geprüften Jahresabschlusses und des Berichts und Vorschlags des Sonderkontrollgremiums beschließt die Staatsbank im Beschluss zur Zwangsübertragung, das gesamte Stammkapital der zwangsweise übertragenen Geschäftsbank zu reduzieren, um die entsprechenden aufgelaufenen Verluste zu verringern, wie in Absatz 2 und Absatz 3, Artikel 183 des Gesetzes über Kreditinstitute vorgeschrieben.
Die Staatsbank von Vietnam bittet auf ihrem E-Portal um öffentliche Meinungen zu diesem Rundschreibenentwurf.
Minh Hien
Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-sua-quy-dinh-ve-kiem-soat-dac-biet-doi-voi-to-chuc-tin-dung-102250418160309432.htm
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