Auf der regulären Pressekonferenz des Finanzministeriums zum zweiten Quartal 2024 beantwortete der Leiter der Generaldirektion Steuern heute Nachmittag (18. Juni) Fragen zum Steuermanagement bei Goldhandelsaktivitäten.

Herr Dang Ngoc Minh, stellvertretender Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern, sagte, dass der Goldhandel wie viele andere Branchen immer unter der Kontrolle staatlicher Verwaltungsbehörden, einschließlich der Steuerbehörden, stehe.

Auch die Steuerbranche hat in jüngster Zeit das Management in diesem Bereich gestärkt. In der Regel hat die Steuerbehörde im Rahmen der Umsetzung der Anweisung des Premierministers zur Kontrolle der Rechnungsstellung bei Goldkauf- und -verkaufstransaktionen zahlreiche Lösungen entwickelt, darunter auch die Verwendung elektronischer Rechnungen aus Registrierkassen zur Kontrolle von Goldkauf- und -verkaufstransaktionen.

Neben der Stärkung des Steuermanagements kündigte die Generaldirektion für Steuern auch die Einführung bargeldloser Zahlungen für Goldhandelsaktivitäten an.

„Normalerweise können Leute, die viel Bargeld in Geschäfte mitbringen, mit Gold handeln. Wir empfehlen, dass in Zukunft beim Goldhandel nicht mehr mit Bargeld bezahlt wird, sondern über Konten“, sagte ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern.

In Bezug auf den Vorschlag der Experten zur Besteuerung von Goldtransaktionen sagte der stellvertretende Finanzminister Nguyen Duc Chi, das Ministerium werde diesen Vorschlag annehmen, prüfen und seine Auswirkungen bewerten.

Laut dem Leiter des Finanzministeriums betrifft die Besteuerung von Goldtransaktionen nicht nur die Handelssubjekte direkt, sondern auch viele andere Aspekte. Daher wird das Finanzministerium eine gründliche Bewertung vornehmen und den zuständigen Behörden Bericht erstatten.

Die Generaldirektion Steuern empfiehlt, beim Kauf und Verkauf von Gold eine bargeldlose Zahlung vorzuschreiben . Die Generaldirektion für Steuern empfiehlt der Staatsbank, Vorschriften zu prüfen und den zuständigen Behörden vorzulegen, die bargeldlose Zahlungen für Goldhandelstransaktionen vorschreiben.