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Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entwurf des Gesetzes über den Staatshaushalt (geändert). Dementsprechend schlägt der Entwurf vor, eine Reihe von Inhalten zum Thema „Einnahmequellen und Ausgabenaufgaben der Haushalte aller Ebenen“ wie folgt zu ändern und zu ergänzen:
Zur Dezentralisierung der Einnahmequellen zwischen Bundeshaushalt und Kommunalhaushalt: Für die Gruppe der Einnahmequellen, die zu 100 % dem Bundeshaushalt und den Kommunalhaushalten zustehen, bleibt es grundsätzlich bei der aktuellen Regelung. Der Entwurf sieht jedoch eine Änderung und Ergänzung der Anpassung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren und der Umweltschutzsteuer auf importiertes Benzin und Öl vor (gemäß dem geltenden Gesetz geht dies zu 100 % an den Zentralhaushalt). Auch die Landnutzungsgebühren und die Grundrente (gemäß dem geltenden Gesetz geht dies zu 100 % an den lokalen Haushalt) werden zwischen dem Zentralhaushalt und den lokalen Haushalten aufgeteilt.
Gleichzeitig wird im Gesetz das Verhältnis der einzelnen Einnahmeposten, die zwischen dem Zentralhaushalt und dem lokalen Haushalt für jede Gruppe von Orten aufgeteilt werden, gemäß Beschluss Nr. 93 des Politbüros konkret festgelegt (dieser vorgeschlagene Plan basiert auf der aktuellen Verwaltungseinheit auf Provinzebene; das Verhältnis der Aufteilung dieser Einnahmen wird vom Finanzministerium entsprechend der von der Nationalversammlung beschlossenen Verwaltungseinheit auf Provinzebene neu bestimmt, um die Einhaltung des Ziels der Stärkung der Dezentralisierung, der Machtdelegation, der Ressourcenautonomie und der sozioökonomischen Entwicklungssituation des Ortes sicherzustellen).
Was die Mehrwertsteuer betrifft, so wird der Anteil nach der Mehrwertsteuerrückerstattung zu 70 % auf den Zentralhaushalt und zu 30 % auf den lokalen Haushalt aufgeteilt. Die Aufteilung der einzelnen Orte erfolgt nach den Grundsätzen und Kriterien, die jährlich vom Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung beschlossen werden.
Falls der Zentralhaushalt in der Durchführungsorganisation seine führende Rolle einbüßt oder es zu großen Schwankungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts zwischen den Kommunen kommt, legt die Regierung der Nationalversammlung eine entsprechende Anpassung des Verhältnisses zur Aufteilung der oben genannten Einnahmeposten vor.
Grund und Grundlage für die vorgeschlagene Änderung und Ergänzung sind die Überwindung der Mängel und Beschränkungen des Staatshaushaltsgesetzes, die zu einer abnehmenden Tendenz bei der führenden Rolle des Zentralhaushalts führen (die Einnahmen des Zentralhaushalts an den gesamten Staatshaushaltseinnahmen betrugen im Jahr 2000 75 %, im Jahr 2011 61,8 %, im Jahr 2020 52,2 % und im Jahr 2024 nur noch 51 %), während der Anteil der Einnahmen der lokalen Haushalte gemäß der Skala der jährlichen Einnahmensteigerung gemäß der Schlussfolgerung Nr. 93-KL/TW des Politbüros über die weitere Innovation des Mechanismus der Dezentralisierung der Verwaltung und Zuweisung des Staatshaushalts steigt, um die führende Rolle des Zentralhaushalts und die Initiative der lokalen Haushalte, relevanten Agenturen und Einheiten sicherzustellen; Resolution Nr. 18-NQ/TW der 5. Konferenz des 13. Zentralkomitees der Partei vom 16. Juni 2022 zur weiteren Innovation und Vervollkommnung von Institutionen und Richtlinien, zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Landverwaltung und -nutzung und zur Schaffung von Impulsen für die Umwandlung unseres Landes in ein Industrieland mit hohem Einkommen: „Die Landfinanzpolitik muss die Harmonie der Interessen des Staates, der Landnutzer und der Investoren sicherstellen, über einen Mechanismus verfügen, um die Einnahmen aus Landnutzungsgebühren und Grundrenten zwischen der zentralen und der lokalen Ebene angemessen und effektiv zu regulieren; Richtlinien zur Regulierung von Unterschieden bei den Grundrenten prüfen und entwickeln und dabei Öffentlichkeit und Transparenz gewährleisten.“
In Bezug auf die Dezentralisierung der Ausgabenaufgaben zwischen dem Zentralhaushalt und den lokalen Haushalten erklärte das Finanzministerium, dass die Verordnungsentwürfe im Wesentlichen die Bestimmungen des aktuellen Staatshaushaltsgesetzes übernehmen und gleichzeitig vorschlagen, den Umfang der Bereiche Wissenschaft, Technologie, Innovation und digitale Transformation zu ändern und zu ergänzen, um die Resolution Nr. 97-NQ/TW des Politbüros vom 22. Dezember 2024 über Durchbrüche in Wissenschaft, Technologie, Innovation und nationaler digitaler Transformation zu institutionalisieren.
Bezüglich des Grundsatzes der Dezentralisierung von Einnahmequellen und Aufgaben zwischen den lokalen Haushalten aller Ebenen wird eine Änderung dahingehend vorgeschlagen, dass der Grundsatz, bei dem der Volksrat Einnahmequellen und Ausgabenaufgaben zwischen den lokalen Haushalten aller Ebenen auf die Bezirks- und Gemeindeebene dezentralisiert, abgeschafft und die Initiative dem Volksrat der Provinzen übertragen wird. Das geänderte Gesetz lautet: „Der Volksrat der Provinzen entscheidet über die konkrete Dezentralisierung der Einnahmequellen, einschließlich des Prozentsatzes (%) der Aufteilung der Einnahmeposten und Ausgabenaufgaben zwischen den lokalen Haushalten jeder Ebene im Einklang mit der Dezentralisierung der sozioökonomischen, Verteidigungs- und Sicherheitsaufgaben für jeden Bereich und den wirtschaftlichen, geografischen und demografischen Merkmalen sowie der Verwaltungsebene jeder Region und Ortschaft.“
Dieser Änderungs- und Ergänzungsvorschlag zielt darauf ab, den Volksräten auf Provinzebene mehr Macht zu verleihen und steht im Einklang mit der Anweisung zur Abschaffung der Bezirksebene gemäß Beschluss Nr. 127-KL/TW des Politbüros vom 28. Februar 2025 zu einer Reihe von Inhalten und Aufgaben, um die Organisation und den Apparat des politischen Systems im Jahr 2025 weiter zu ordnen und zu rationalisieren.
In Bezug auf die „Unterstützung der Umsetzung einer Reihe großer und besonders wichtiger Programme und Projekte mit großem Einfluss auf die lokale sozioökonomische Entwicklung“ schlägt der Entwurf vor, die Bestimmung zu streichen: „Die Höhe der Unterstützung wird für jedes Programm und Projekt individuell festgelegt. Die gesamte jährliche Unterstützung des Zentralhaushalts für Entwicklungsinvestitionskapital für die in diesem Punkt genannten lokalen Haushalte darf 30 % der gesamten grundlegenden Bauinvestitionsausgaben des Zentralhaushalts nicht überschreiten.“
Nach Angaben des Finanzministeriums soll mit dem Vorschlag zur Aufhebung der oben genannten Regelung die Einhaltung der Dezentralisierungsvorgaben an die lokalen Behörden sowie die Umsetzung von Investitionsprogrammen und -projekten sichergestellt werden, und die zentralen Behörden sollen bei der Umsetzung von Projektinvestitionen eingeschränkt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zentralhaushalt die Kommunen bei der Umsetzung von Programmen und Projekten unterstützen.
Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.
Quelle: https://thoibaonganhang.vn/de-xuat-moi-ve-nguon-thu-nhiem-vu-chi-cua-ngan-sach-cac-cap-162157.html
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