Das Verkehrsministerium bittet um Kommentare zu einem Rundschreibenentwurf zur Regelung der Ausbildung, Prüfung, Erteilung und Entziehung von Führerscheinen. Ausstellung und Verwendung internationaler Führerscheine; Prüfung und Ausstellung von Bescheinigungen über die Ausbildung im Bereich Straßenverkehrsrecht.
Nach der geltenden Regelung werden Führerscheine der Klassen B1 und B2 an Hobby- und Berufsfahrer von Fahrzeugen mit bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrersitz) ausgestellt; LKW, einschließlich Spezial-LKW mit einer konstruktionsbedingten Nutzlast von weniger als 3.500 kg.
Das ab dem 1. Januar 2025 geltende Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit schreibt jedoch vor, dass mit der Klasse B1 nur noch dreirädrige Motorräder und Fahrzeuge der Klasse A1 (darunter auch zweirädrige Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW) gefahren werden dürfen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit nicht mehr die Führerscheinklasse B2 vor, sondern ergänzt sie um die Klasse B. Die Klasse B wird Fahrern von Pkws erteilt, die bis zu 8 Personen befördern, den Fahrersitz nicht mitgerechnet. Die Klasse C ist außerdem in die Klassen C1 und C unterteilt und wird an Fahrer von Lastkraftwagen und Sonderfahrzeugen ausgegeben.
Demnach dürfen Fahrer mit dem Führerschein der Klassen B1 und B2 weiterhin normal fahren. Im Bedarfsfall einer Neuausstellung oder Änderung erfolgt eine Überführung in die entsprechende Klasse, also die Klasse B bzw. die Klasse C1, durch die zuständige Behörde.
Gleichzeitig wird Autofahrschülern ab 1. Januar 2025 die Fahrerlaubnis der Klassen B und C1 erteilt, statt wie bisher der Klassen B1 und B2.
Angesichts dieser Realität hat das Verkehrsministerium ein Rundschreiben zur Anpassung der Fahrerausbildung und -prüfung an das Gesetz zur Verkehrsordnung und -sicherheit verfasst.
Konkret hatte das Verkehrsministerium vorgeschlagen, Regelungen für die Führerscheinprüfungen der zwei neuen Klassen B und C1 zu schaffen. Demnach müssen Fahrschüler, die einen Führerschein dieser beiden Klassen erhalten möchten, die Theorie- und die Praxisprüfung bestehen.
Flexibles theoretisches Kursformat
Bezüglich der Lernmethode empfiehlt das Verkehrsministerium, dass Personen, die einen Zweirad-Führerschein der Klassen A1, A2 und B1 erwerben möchten, die Theoriefächer im Selbststudium erlernen können, sich zur Vorbereitung und Ablegung der Prüfung jedoch bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte anmelden müssen.
Personen, die eine Fahrerlaubnis für die Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE erwerben müssen, können das Theoriestudium in einer der folgenden Formen wählen: konzentriert an einer Ausbildungsstätte; konzentriertes Lernen an Ausbildungsstätten kombiniert mit Fernunterricht, Selbststudium mit Anleitung; Fernstudium, angeleitetes Selbststudium.
Für die praktischen Fächer sieht der Rundschreibenentwurf allerdings vor, dass diese an einer Ausbildungsstätte absolviert werden müssen.
Für die Ausstellung eines Abschlusszeugnisses für den Ausbildungslehrgang müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung in der Ausbildungsstätte abgelegt werden.
Ein Vertreter des Verkehrsministeriums erklärte, dass die oben genannten Regelungen im Einklang mit dem kürzlich von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit stünden. Gleichzeitig stellen diese Anpassungen auch die Kompatibilität mit internationalen Verträgen sicher, denen Vietnam beigetreten ist.
Herr Khuong Kim Tao, ehemaliger stellvertretender Büroleiter des Nationalen Verkehrssicherheitskomitees, sagte, dass die Möglichkeit für Studenten, die Theorie wahlweise online zu studieren, eine Politik sei, die der heutigen Realität vollkommen angemessen sei.
Mit der Weiterentwicklung der Technologie wird das Erlernen von Theorie über das Internet den Bedürfnissen der Lernenden gerecht. Diese Form des Lernens hilft den Studierenden, Zeit und Geld zu sparen. Dementsprechend müssen Einheiten nur Standardclips erstellen, die Schüler können ihre Lernzeit proaktiv gestalten. Wenn Studierende die Voraussetzungen erfüllen, sind sie berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.
Bekannt ist, dass sich Fahrschüler nach der Anmeldung zur Fahrstunde beim Ausbildungszentrum zum Lernformular (direkt oder online) für den Theorieteil anmelden. Um die Prüfung abzulegen und ein Zertifikat zu erhalten, müssen die Studierenden das gesamte Studienprogramm, die Inhalte und das Training in Vollzeit absolvieren.
Das Verkehrsministerium schlug außerdem vor, Bedingungen für die Aufwertung des Führerscheins dahingehend hinzuzufügen, dass den Fahrschülern genügend Zeit zum sicheren Fahren zur Verfügung steht:
Für die Klassen B bis C1, B bis C, B bis D1, B bis BE, C1 bis C, C1 bis D1, C1 bis D2, C1 bis C1E, D1 bis D2, D1 bis D, D1 bis D1E, D2 bis D, D2 bis D2E, D bis DE sind mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung erforderlich.
Für die Klassen B bis D2 und C bis D sind mindestens drei Jahre sichere Fahrerfahrung erforderlich.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/de-xuat-loat-quy-dinh-moi-ve-dao-tao-sat-hach-nang-hang-bang-lai-o-to-2323949.html
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