Der Gouverneur der Staatsbank von Vietnam (SBV), Nguyen Thi Hong, sagte, dass die Zahl der uneinbringlichen Forderungen des Kreditinstitutssystems in der letzten Zeit hoch geblieben sei und sich auf eine Reihe schwacher Kreditinstitute konzentriert habe, die von der SBV identifiziert und unter besondere Kontrolle gestellt worden seien.
Dieses Problem setzt den Bankensektor unter Druck, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 2025 als das Jahr der Beschleunigung und des Durchbruchs gilt, um die Ziellinie zu erreichen.
Laut dem Gouverneur der Staatsbank werden mit der Verkündung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Kreditinstitute die Bestimmungen der Resolution Nr. 42/2017/QH14 weiter legalisiert, um einen synchronen Rechtsrahmen für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen zu schaffen und die Einhaltung der Realität sicherzustellen, um Hindernisse und Schwierigkeiten zu bewältigen, die Kreditinstitute, ausländische Bankfilialen, Schuldenhandels- und -bearbeitungsorganisationen daran gehindert haben, ihre gesetzlichen Rechte im Umgang mit uneinbringlichen Forderungen und gesicherten Vermögenswerten auszuüben.
Gleichzeitig soll die Entscheidungsbefugnis der Staatsbank über Sonderkredite dahingehend geändert und ergänzt werden , dass die Entscheidungsbefugnis vom Premierminister (bei Sonderkrediten mit 0 % Zinssatz/Jahr, Sonderkrediten ohne Sicherheiten) auf die Staatsbank übertragen wird, um eine vollständige Dezentralisierung und Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Sonderkredite an die Staatsbank zu erreichen.
Die Führerder Nationalversammlung leiten die 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung
Der Entwurf wird drei Artikel des Gesetzes über Kreditinstitute ändern.
Darin wird Absatz 1, Artikel 193 des Gesetzes über Kreditinstitute geändert und ergänzt: Die Entscheidungsbefugnis der Staatsbank über Sonderkredite wird wie folgt angepasst: „Die Staatsbank entscheidet über Sonderkredite mit oder ohne Sicherheiten für Kreditinstitute. Die Sicherheiten für Sonderkredite der Staatsbank richten sich nach den Bestimmungen des Gouverneurs der Staatsbank. Der Zinssatz für Sonderkredite der Staatsbank beträgt 0 %/Jahr.“
Rede der Gouverneurin der Staatsbank, Nguyen Thi Hong
Nach Artikel 198 des Gesetzes über Kreditinstitute wird Artikel 198a hinzugefügt. Demnach ist in Artikel 198a das Recht verankert, Sicherheiten von Kreditinstituten und Organisationen zur Schuldenbereinigung und -abwicklung im Falle der Abwicklung uneinbringlicher Forderungen und der Abwicklung von Sicherheiten für uneinbringliche Forderungen zu pfänden.
Zu den Änderungen und Ergänzungen der Vorschriften im Zusammenhang mit der Entscheidungsbefugnis über Sonderkredite mit einem Zinssatz von 0 %/Jahr ohne Sicherheiten sagte Herr Le Quang Manh, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses : „Die Mehrheit der Meinungen stimmt der Politik der Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis über Sonderkredite zu.“
Einige Meinungen besagen, dass in diesen Fällen indirekt staatliche Mittel verwendet werden und das Risiko besteht, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Es bedarf einer Koordinierung und Konsultation mit den entsprechenden Behörden. Daher ist die Regelung, dass der Premierminister über die Kreditvergabe entscheidet, notwendig und vernünftig.
Darüber hinaus schlug der Ständige Ausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses vor, die Auswirkungen der Regelung hinsichtlich der Anwendung eines Zinssatzes von 0 %/Jahr auf alle Sonderkredite der Staatsbank zu bewerten und die Regierung zu beauftragen, die Kriterien und Bedingungen für Sonderkredite festzulegen und Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle sowie zur Verhinderung und Begrenzung möglicher Verluste zu ergreifen.
Es wird empfohlen, alle Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute 2024 im Zusammenhang mit der Entscheidungsbefugnis über Sonderkredite zu überprüfen, um Probleme bei der Umsetzung zu vermeiden.
Zu den Übergangsbestimmungen (Artikel 2 des Gesetzesentwurfs) sagte Herr Le Quang Manh: „Der Ständige Ausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses hat vorgeschlagen, die Fälle, die einen Übergang erfordern, zu prüfen und vollständig und umfassend zu identifizieren, um die Entstehung von Rechtslücken oder Rechtskonflikten zu vermeiden.“ Es liegt ein Vorschlag zur Überprüfung der Übergangsbestimmungen für Kreditinstitute mit Sonderkrediten vor, die von der Staatsbank vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beschlossen wurden. Demnach gilt „für den Fall, dass der Sonderkredit verzinst wird, ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Zinssatz von 0 %/Jahr“.
Gleichzeitig ist es notwendig, die Notwendigkeit, die konkreten Auswirkungen und die Umsetzungsressourcen einer Anpassung des Zinssatzes auf 0 % im Hinblick auf die aktuelle Situation und den Umstrukturierungsplan der Kreditinstitute zu klären.
Quelle: https://phunuvietnam.vn/de-xuat-giao-ngan-hang-nha-nuoc-quyet-dinh-cho-vay-dac-biet-lai-suat-0-khong-tai-san-bao-dam-20250424091030214.htm
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