Nachfolgend finden Sie den vorgeschlagenen Inhalt einer im Dekretsentwurf genannten Reduzierung der Zulassungsgebühren um 50 % vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos. [Anzeige_1]
Vorschlag, die Zulassungsgebühr für im Inland produzierte Autos vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 um 50 % zu senken. |
Das Finanzministerium hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Zulassungsgebühren für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelanhänger sowie Fahrzeuge regelt, die im Inland produzierten und montierten Personenkraftwagen ähneln.
50% Ermäßigung der Zulassungsgebühr vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos gemäß dem Dekretsentwurf
Gemäß dem Dekretsentwurf gilt vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025:
Die Registrierungsgebühr beträgt 50 % des im Dekret 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 der Regierung zur Regelung der Registrierungsgebühren festgelegten Satzes . Aktuelle Resolutionen des Volksrats oder aktuelle Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zur Höhe der Erhebung lokaler Meldegebühren sowie zu Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden).
Ab dem 1. Februar 2025: Die Höhe der Registrierungsgebühren wird weiterhin gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP der Regierung vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren umgesetzt. Aktuelle Resolutionen des Volksrats oder aktuelle Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zur Höhe der Erhebung lokaler Meldegebühren sowie zu Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden).
So ist davon auszugehen, dass ab dem 1. August 2024 die Zulassungsgebühren für im Inland produzierte Autos für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zum 31. Januar 2025 gesenkt werden. Die oben genannte Senkung der Zulassungsgebühren wird sich als finanzielle Unterstützung und Konsumanreiz positiv auf den heimischen Automobilmarkt sowie auf die Verbraucher im Zeitraum Ende 2024/Anfang 2025 auswirken.
Zuvor hatte die Regierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 das Dekret 41/2023/ND-CP erlassen, mit dem die Erstzulassungsgebühr für von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelauflieger sowie autoähnliche Fahrzeuge, die im Inland hergestellt und montiert werden, gemäß Dekret 10/2022/ND-CP um 50 % reduziert wurde. Und ab dem 1. Januar 2024 wird der Erhebungssatz für die Registrierungsgebühr wieder gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP zur Regelung der Registrierungsgebühren umgesetzt. Aktuelle Resolutionen des Volksrats oder aktuelle Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zur Höhe der Erhebung lokaler Meldegebühren sowie zu Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden). |
Aktuelles Zulassungsgebührenniveau für im Inland produzierte Autos vor der Senkung
Die Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen, Anhänger oder Sattelanhänger, die von Personenkraftwagen gezogen werden, sowie von Personenkraftwagen ähnliche Fahrzeuge beträgt gemäß Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP wie folgt:
Pkw, Pkw-Anhänger oder Sattelanhänger, Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Die Sammelquote beträgt 2 %.
* Privat:
- Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups): Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 10 %.
Falls es notwendig ist, einen höheren Sammelsatz anzuwenden, um den tatsächlichen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt eine Erhöhung, jedoch nicht um mehr als 50 % des in Punkt a, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP festgelegten allgemeinen Sammelsatzes.
- Für Pick-up-Trucks mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 950 kg und 5 oder weniger Sitzplätzen sowie für VAN-Trucks mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 950 kg beträgt die Erstzulassungsgebühr 60 % der Erstzulassungsgebühr für Pkw mit 9 oder weniger Sitzplätzen.
- Batteriebetriebene Elektroautos:
+ Innerhalb von 3 Jahren ab dem 1. März 2022: Zahlen Sie die erste Registrierungsgebühr zu einem Satz von 0 %.
+ Innerhalb der nächsten 2 Jahre: Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleicher Sitzplatzanzahl.
Für die in Punkt a, Punkt b, Punkt c, Klausel 5, Artikel 8, Dekret 10/2022/ND-CP genannten Fahrzeugtypen fällt ab dem zweiten Mal eine Registrierungsgebühr in Höhe von 2 % an, die landesweit einheitlich gilt.
Basierend auf dem Fahrzeugtyp, der im vom vietnamesischen Register ausgestellten Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutz angegeben ist, legt die Steuerbehörde die Zulassungsgebühr für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelauflieger sowie personenkraftwagenähnliche Fahrzeuge gemäß Abschnitt 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP fest.
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Quelle: https://baoquocte.vn/de-xuat-giam-50-le-phi-truoc-ba-tu-182024-den-3112025-voi-o-to-san-xuat-trong-nuoc-276523.html
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