Gemäß dem Resolutionsentwurf zur Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Organisation muss, wenn die Zahl der Stellvertreter größer ist als in den geltenden Vorschriften vorgesehen, spätestens fünf Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens der Umstrukturierung die Zahl der Stellvertreter den Vorschriften entsprechen.
Sicherstellung eines normalen, reibungslosen Betriebs nach der Einrichtung und Rationalisierung
Am Nachmittag des 12. Februar legte Justizminister Nguyen Hai Ninh im Zuge der Fortsetzung der 9. außerordentlichen Sitzung der Nationalversammlung, ermächtigt vom Premierminister, den Resolutionsentwurf der Nationalversammlung vor, der die Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Staatsapparats regelt.
Laut dem Justizminister soll mit der Veröffentlichung der Resolution eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der organisatorischen Regelung der staatlichen Behörden auf zentraler und lokaler Ebene geschaffen werden.
Dadurch werden Probleme, die bei der Umsetzung der Organisationsstruktur des Staatsapparats auftreten, umgehend gelöst, Rechtslücken vermieden und eine normale, kontinuierliche und reibungslose Arbeit des Staatsapparats und der gesamten Gesellschaft sichergestellt. die Umsetzung internationaler Verträge und Abkommen nicht unterbrechen; Gewährleistung der Menschenrechte und Bürgerrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Entschließung umfasst 15 Artikel, von denen Artikel 4 die Umsetzung der Funktionen, Aufgaben und Befugnisse zuständiger Behörden und Einzelpersonen regelt.
Bei der Ausgestaltung des Staatsapparates werden die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Stellen und Personen nach dem Grundsatz der Übertragung auf die zuständige Stelle oder Person wahrgenommen, die diese Funktionen, Aufgaben und Befugnisse zur weiteren Wahrnehmung erhält.
Dieser Artikel schreibt insbesondere vor, dass für den Fall, dass die Zahl der Stellvertreter des Leiters einer Behörde die gemäß den geltenden Vorschriften maximale Zahl übersteigt, spätestens fünf Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens des Beschlusses über die Organisationsstruktur der zuständigen Behörde die Zahl der Stellvertreter des Leiters der Behörde den Vorschriften entsprechen muss.
Die Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Untersuchung von Behörden, die nach der Umstrukturierung des Staatsapparats neu gegründet werden oder neue Funktionen, Aufgaben und Befugnisse erhalten, muss im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und muss Kontinuität gewährleisten. Der Zuständigkeitsbereich für Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Untersuchung darf nicht vakanz- oder überlappungsfrei sein. Zudem darf die normale Arbeit der der Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Untersuchung unterliegenden Behörden nicht beeinträchtigt werden, heißt es in dem Resolutionsentwurf.
Hinsichtlich der Inspektion heißt es im Resolutionsentwurf: Wenn nach der Umstrukturierung des Staatsapparats die Behörde, die die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse erhält, spezialisierte Inspektionsfunktionen gemäß den Bestimmungen des Inspektionsgesetzes und der einschlägigen Rechtsvorschriften durchführen darf, darf diese Behörde spezialisierte Inspektionsfunktionen gemäß den Inspektionsbefugnissen der Behörde vor der Umstrukturierung des Staatsapparats durchführen.
Falls nach der Umstrukturierung des Staatsapparats die Behörde, die die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse bei Ministerien und Behörden auf Ministerebene erhält, gemäß den Bestimmungen des Inspektionsgesetzes und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen keine speziellen Inspektionsfunktionen wahrnehmen darf, werden die speziellen Inspektionsfunktionen der Behörde vor der Umstrukturierung von der Inspektion des Ministeriums oder der Behörde auf Ministerebene wahrgenommen.
In Fällen, die durch die oben genannten Bestimmungen nicht abgedeckt sind, wird die spezialisierte Inspektionsfunktion gemäß dem Beschlussentwurf direkt von der Inspektionsbehörde der übergeordneten staatlichen Verwaltungsbehörde wahrgenommen.
Es ist notwendig, die Funktion der Aufsicht und Inspektion nach der Anordnung zu regeln.
Bei der Prüfung des Resolutionsentwurfs kam der Rechtsausschuss zu dem Schluss, dass Regelungen zur Durchführung von Inspektionsfunktionen oder zur Organisation der Durchführung von Inhaftierungen, vorübergehender Inhaftierung, Strafverfolgung und Vollstreckung von Urteilen bei der Umsetzung der Umstrukturierung des Staatsapparats erforderlich seien. Denn es handelt sich um konkrete Tätigkeiten, die unmittelbar mit den Menschenrechten sowie den Grundrechten und Pflichten der Bürger verbunden sind und diese berühren.
Allerdings handelt es sich hierbei um eine komplizierte Angelegenheit, und derzeit werden die Pläne zur Reorganisation und Rationalisierung des Apparats einer Reihe von Behörden fertiggestellt und den zuständigen Behörden zur Entscheidung vorgelegt.
Der Rechtsausschuss empfiehlt daher, dass die Redaktionsbehörde die Vervollständigung dieses Inhalts weiterhin prüft und mit den zuständigen Behörden und Organisationen koordiniert, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Organisationsregelung des Staatsapparats eingehalten werden.
Die Prüfbehörde forderte die Regierung und die zuständigen Behörden außerdem auf, ausführlichere Angaben dazu zu machen, ob die Bestimmungen des Resolutionsentwurfs alle Fälle abdecken, in denen nach der Umsetzung der Vereinbarung eine Anpassung der Befugnisse, des Aufsichtsumfangs und der Inspektion erforderlich ist.
So hat sich das Zentrale Exekutivkomitee beispielsweise auf die Politik geeinigt, keine Polizei auf Bezirksebene zu organisieren. Daher muss in diesem Fall geklärt werden, welche Behörde für die Überwachung der Untersuchung von Strafsachen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksvolksgerichts zuständig sein wird, um Probleme im Umsetzungsprozess zu vermeiden.
Der Resolutionsentwurf der Nationalversammlung, der die Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Staatsapparats regelt, wird am Vormittag des 13. Februar von der Nationalversammlung in Gruppen erörtert und am Nachmittag des 14. Februar im Saal besprochen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/de-xuat-cham-nhat-sau-5-nam-phai-sap-xep-xong-cap-pho-192250212172433551.htm
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