Das Ministerium für öffentliche Sicherheit bittet um Kommentare zum Gesetzesentwurf zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit. Einschließlich Vorschläge für Fälle, in denen das Halten und Parken verboten ist.
Schlagen Sie Fälle vor, in denen das Anhalten und Parken nicht gestattet ist. (Internetquelle) |
Entwurf eines Gesetzes zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit
Vorgeschlagene Fälle, in denen das Halten und Parken nicht erlaubt ist
Der Entwurf der Vorschriften zum Halten und Parken sieht wie folgt aus:
- Unter Anhalten versteht man den vorübergehenden Stillstand eines Fahrzeugs für einen Zeitraum, der zum Ein- und Aussteigen von Personen, zum Be- und Entladen von Gütern und zur technischen Überprüfung des Fahrzeugs erforderlich ist.
Beim Anhalten des Fahrzeugs darf der Motor nicht abgestellt werden und der Fahrersitz darf nicht verlassen werden, außer um die Fahrzeugtür zu schließen oder zu öffnen, Güter zu be- oder entladen oder eine technische Überprüfung des Fahrzeugs durchzuführen. In diesem Fall muss die Feststellbremse betätigt oder es müssen andere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
- Parken ist ein stationärer Zustand eines Fahrzeugs ohne zeitliche Begrenzung.
Verlassen Sie das Fahrzeug beim Parken erst, nachdem Sie die Feststellbremse angezogen oder andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben.
Auf einer Rampe geparkte Fahrzeuge müssen blockiert und in Richtung Bordstein gelenkt werden.
- Fahrer müssen beim Anhalten oder Parken auf der Straße die folgenden Vorschriften beachten:
+ Beim Einfahren in eine Halte- oder Parkposition wird ein Signal gegeben, um andere Fahrzeugführer darauf aufmerksam zu machen;
+ Haltende und parkende Fahrzeuge dürfen Fußgänger und andere Fahrzeuge nicht beeinträchtigen.
- Fahrer dürfen ihre Fahrzeuge an den folgenden Orten nicht anhalten oder parken:
+ Linke Seite der Einbahnstraße;
+ In einer Kurve oder in der Nähe der Spitze eines Abhangs, wo die Sicht eingeschränkt ist;
+ Auf Brücken, außer in von Verkehrsorganisationen genehmigten Fällen;
+ Unter Überführungen, außer an von den zuständigen Behörden genehmigten Stellen;
+ Parallel zu einem anderen Fahrzeug, das angehalten oder geparkt ist;
+ Weniger als 20 Meter von einem in der Gegenrichtung auf der Straße geparkten Auto entfernt, weniger als 40 Meter von der Fahrbahn entfernt bei Straßen mit einer Fahrspur für Kraftfahrzeuge in eine Richtung;
+ Auf dem Fußgängerüberweg;
+ An Kreuzungen und innerhalb von 5 Metern vom Kreuzungsrand;
+ Bushaltestelle;
+ Vor dem Tor und im Umkreis von 5 Metern auf beiden Seiten des Tors des Hauptsitzes der Agentur oder Organisation gibt es eine Straße für die Ein- und Ausfahrt von Autos;
+ An Stellen, an denen der Straßenabschnitt nur breit genug für eine Fahrspur für Kraftfahrzeuge ist;
+ Innerhalb des Sicherheitsbereichs der Eisenbahn;
+ Verdecken von Verkehrsschildern und Ampeln;
+ Auf Straßenbahnlinien, Busspuren, Kanalschächten, Telefon- und Hochspannungsleitungen sowie an Stellen, die für die Wasserentnahme durch Feuerwehrfahrzeuge reserviert sind; auf der Straße, dem Gehweg, entgegen den Vorschriften.
- Auf der Straße müssen Fahrer an einem Ort mit breitem Gehweg oder auf einem Grundstück außerhalb der Fahrbahn anhalten und ihre Fahrzeuge parken. Bei schmalen oder gar keinen Straßenrand ist das Anhalten bzw. Parken des Fahrzeugs in Fahrtrichtung rechts am Straßenrand erforderlich.
- Auf der Straße müssen Fahrer in Fahrtrichtung auf der rechten Straßenseite in der Nähe des Bordsteins oder Gehwegs anhalten und parken. Das nächstgelegene Rad darf nicht mehr als 0,25 Meter vom Bordstein oder Gehweg entfernt sein und darf keine Behinderung oder Gefahr für am Verkehr teilnehmende Personen und Fahrzeuge darstellen.
- Falls ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Problems oder einer anderen höheren Gewalt dazu gezwungen ist, einen Teil der Fahrbahn zu blockieren oder an einer Stelle zu parken, an der das Parken nicht gestattet ist, muss es mit Warnblinkern blinken und vor und hinter dem Fahrzeug Schilder oder Warnleuchten anbringen, um die anderen Fahrzeugführer zu informieren.
- Wenn die Verkehrsinfrastruktur qualifiziert ist, regelt das Volkskomitee der Provinz die Bereiche und Zeiten für das Anhalten und Parken auf der Straße.
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