Vorschlag für 5-stufige Haushaltsstrompreisliste: Stufe 1 von 0 – 50kWh streichen
Der im Beschlussentwurf des Premierministers genannte Inhalt legt die Struktur der Strompreise für Privatkunden fest.
Bei der Strompreisstruktur für den Einzelhandel handelt es sich um eine Tabelle mit Prozentsätzen (%) des durchschnittlichen Strompreises für den Einzelhandel, um den spezifischen Strompreis für den Einzelhandel für jede Gruppe von Stromkunden zu berechnen.
Dementsprechend sieht die vorgeschlagene 5-stufige Haushaltsstrompreisliste wie folgt aus:
TT | Kundenzielgruppe | Verhältnis zum durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis, angepasst durch die Behörde (%) |
---|---|---|
Einzelhandelspreis für Strom für den privaten Gebrauch | ||
1 | Einzelhandelspreis für Haushaltsstrom | |
Stufe 1: Für kWh von 0 - 100 | 90 % | |
Stufe 2: Für kWh von 101 – 200 | 108 % | |
Stufe 3: Für kWh von 201 – 400 | 136 % | |
Stufe 4: Für kWh von 401 – 700 | 162 % | |
Stufe 5: Für kWh ab 701 | 180 % | |
2 | Einzelhandelspreis für Strom für Haushalte mit Prepaid-Kartenzähler | 132 % |
Der Einzelhandelspreis für Strom für den privaten Gebrauch unter Verwendung von Prepaid-Kartenzählern wird angewendet, wenn die technischen Bedingungen dies für Kundengruppen erlauben, die Strom vorübergehend kaufen und Strom für den kurzfristigen Gebrauch für Haushaltszwecke kaufen.
Stromunterstützung
Arme Haushalte werden nach vom Premierminister festgelegten Einkommenskriterien mit Stromrechnungen zum Lebensunterhalt unterstützt. Die monatliche Unterstützungshöhe entspricht der Stromrechnung für 30 kWh, berechnet nach dem aktuellen Einzelhandelspreis für Haushaltsstrom der Stufe 1.
Haushalte, die gemäß den vom Premierminister festgelegten Kriterien Sozialhilfe erhalten (keine armen Haushalte, die Stromzuschüsse gemäß Absatz 1, Artikel 4 des Entwurfs erhalten) und deren monatlicher Stromverbrauch für private Zwecke 50 kWh nicht übersteigt, werden mit Strom in Höhe eines Stromverbrauchs von 30 kWh gefördert, der auf Grundlage des aktuellen Einzelhandelspreises für Haushaltsstrom der Stufe 1 berechnet wird.
Die Finanzierung der Stromkostenunterstützung für arme Haushalte und sozialhilfebedürftige Haushalte erfolgt aus dem Staatshaushalt und anderen legalen Finanzquellen.
Im Vergleich zur Entscheidung 28/2014/QD-TTg sieht der neue Entscheidungsentwurf nur fünf Stufen vor. Stufe 1 (von 0 bis 50 kWh) wurde entfernt, und die Preise in den verbleibenden Stufen wurden erhöht. Stufe 5 weist dabei die höchste Stufe auf, nämlich 180 % im Vergleich zum durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis, der laut Behörde angepasst wurde.
TT | Kundenzielgruppe | Verhältnis zum durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis, angepasst durch die Behörde (%) |
Einzelhandelspreis für Strom für den privaten Gebrauch | ||
1 | Einzelhandelspreis für Haushaltsstrom | |
Stufe 1: Für kWh von 0 - 50 | 92 % | |
Schritt 2: Für kWh von 51 - 100 | 95 % | |
Stufe 3: Für kWh von 101 – 200 | 110 % | |
Schritt 4: Für kWh von 201 - 300 | 138 % | |
Stufe 5: Für kWh von 301 – 400 | 154 % | |
Stufe 6: Für kWh ab 401 | 159 % | |
2 | Einzelhandelspreis für Strom für Haushalte mit Prepaid-Kartenzähler | 132 % |
Die aktuelle 6-stufige Haushaltsstrompreisliste 2023 ist in Kraft
Die neueste 6-stufige Strompreisliste für Haushalte, die ab dem 4. Mai 2023 gemäß Entscheidung 1062/QD-BCT gilt, lautet wie folgt:
Einzelhandelspreis für Haushaltsstrom | Strompreis (VND/kWh) |
Stufe 1: Für kWh von 0 - 50 | 1.728 |
Stufe 2: Für kWh von 51 – 100 | 1.786 |
Stufe 3: Für kWh von 101 – 200 | 2.074 |
Stufe 4: Für kWh von 201 – 300 | 2.612 |
Stufe 5: Für kWh von 301 – 400 | 2.919 |
Stufe 6: Für kWh ab 401 | 3.015 |
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