Das Ministerium für öffentliche Sicherheit bittet um Kommentare zum Gesetzesentwurf zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit. Es gibt vier vorgeschlagene Fälle, in denen die Scheinwerfer ausgeschaltet und das Abblendlicht eingeschaltet werden müssen.
Vorschlag für 4 Fälle, in denen die Scheinwerfer ausgeschaltet und das Abblendlicht eingeschaltet werden müssen |
Entwurf eines Gesetzes zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit
Vorschlag für 4 Fälle, in denen die Scheinwerfer ausgeschaltet und das Abblendlicht eingeschaltet werden müssen
Die vorgeschlagenen Regelungen zur Verwendung von Fahrzeuglichtern lauten laut dem Entwurf wie folgt:
- Fahrer und Betreiber von Spezialmotorrädern, die vom Vortag von 19:00 Uhr bis zum Folgetag von 5:00 Uhr am Straßenverkehr teilnehmen oder wenn Nebel, Rauch, Staub, Regen oder schlechtes Wetter die Sicht beeinträchtigt, müssen die folgenden Lichter einschalten:
+ Frontscheinwerfer sind Fernlicht oder Abblendlicht;
+ Kennzeichenleuchte hinten;
+ Positionslichter sind entsprechend der Herstellervorgabe ausgestattet.
- Fahrer und Betreiber von Spezialmotorrädern müssen in folgenden Fällen das Fernlicht ausschalten und das Abblendlicht einschalten :
+ Bei der Begegnung mit Fußgängern, die die Straße überqueren;
+ Beim Befahren von Straßen durch Wohngebiete, in denen Beleuchtungsanlagen installiert und in Betrieb sind;
+ Bei der Begegnung mit einem entgegenkommenden Fahrzeug;
+ Beim Richtungswechsel an einer Kreuzung.
- Fahrer und Betreiber von Spezialmotorrädern müssen bei Arbeiten auf der Straße die gelben Warnlichter einschalten.
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