Der stellvertretende Vorsitzendeder Nationalversammlung, Le Minh Hoan, leitete die Sitzung. Foto: Phuong Hoa/VNA |
Finanzminister Nguyen Van Thang erläuterte den oben genannten Resolutionsentwurf und sagte, dass die Regierung der Nationalversammlung die Veröffentlichung einer Resolution zur Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer bis zum 31. Dezember 2030 gemäß den Bestimmungen der Resolution Nr. 55/2010/QH12, Resolution Nr. 28/2016/QH14 und Resolution Nr. 107/2020/QH15 vorgelegt habe.
Nach Aussage des Finanzministers führt die weitere Befreiung von der Grundsteuer bis Ende 2030 nicht zu Einnahmeverlusten, da es sich um eine in der Praxis umgesetzte Politik handele. Mit dem Vorschlag, die Befreiungsfrist für die landwirtschaftliche Grundsteuer in ihrer derzeit geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern, beträgt der Betrag der befreiten landwirtschaftlichen Grundsteuer etwa 7.500 Milliarden VND/Jahr.
Dies wird auch weiterhin eine Form der direkten Unterstützung für Landwirte sein, eine Quelle direkter Finanzinvestitionen für den Agrarsektor, Landwirte und ländliche Gebiete, um zu investieren und den Produktionsumfang zu erweitern, um die Produktivität und Produktqualität zu verbessern. Dadurch werden Arbeitsplätze für Landwirte geschaffen, ihre Lebensbedingungen verbessert, sie in die landwirtschaftliche Produktion eingebunden, Investitionen gefördert und eine nachhaltige landwirtschaftliche Wirtschaftsentwicklung gefördert. Gleichzeitig zeigt es die konsequente Politik der Partei und des Staates in Bezug auf Landwirtschaft, Landwirte und ländliche Gebiete. im Einklang mit der 5-Jahres-Strategie für die sozioökonomische Entwicklung und dem Masterplan für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion.
Die fortgesetzte Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer bis Ende 2030 unterliegt aufgrund der positiven Auswirkungen auf die sozioökonomischen Folgen der Umsetzung der Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer gemäß den Resolutionen Nr. 55/2010/QH12, Nr. 28/2016/QH14 und Nr. 107/2020/QH14 in der Vergangenheit keinen wesentlichen Einschränkungen, mit der Ausnahme, dass die Verlängerung des Befreiungszeitraums von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer die Staatshaushaltseinnahmen nicht erhöhen wird.
In seinem Prüfbericht erklärte der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses, Phan Van Mai, dass die Mehrheit der Meinungen im Ständigen Ausschuss des Ausschusses der Ansicht sei, dass der Resolutionsentwurf keine neuen politischen Inhalte enthalte, sondern lediglich die Dauer der Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer verlängere, wie in Resolution Nr. 55/2010/NQ12 vom 24. November 2010 (geändert und ergänzt durch Resolution Nr. 28/2016/QH14) und Resolution Nr. 107/2020/QH14 vorgeschrieben.
Die Einführung der Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer ist von großer Bedeutung und zeigt die Politik der Partei und des Staates, die Entwicklung der Landwirtschaft, der Landwirte und der ländlichen Gebiete zu unterstützen und zu fördern. In der Praxis gab es dabei keinerlei Schwierigkeiten oder Hindernisse.
Darüber hinaus konzentrieren sich in jüngster Zeit immer mehr große Unternehmen und Konzerne auf Investitionen im Agrarsektor und entwickeln die Produktion hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte. Neben umfangreichen Investitionen und dem Einsatz vieler Arbeitskräfte in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten haben Unternehmen und Wirtschaftsgruppen die Anwendung von Wissenschaft und Technologie verstärkt und die Effizienz des Qualitätsmanagements landwirtschaftlicher Produkte verbessert.
Vorschlag zur Bewertung der aktuellen Nutzung zur Gestaltung wirksamer Steuerpolitiken
Um die politische Stabilität zu gewährleisten, stimmt der Ständige Ausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses dem Inhalt des von der Regierung vorgeschlagenen Entschließungsentwurfs zu. Allerdings wird in vielen Meinungen behauptet, dass die weitgehende Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer keine Motivation für eine effektive Landnutzung und die Anhäufung von Land für die landwirtschaftliche Produktion im großen Stil schaffe. Zudem habe die kürzlich erfolgte Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer teilweise zu einer verschwenderischen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen geführt, die brach lägen.
Daher wird empfohlen, den aktuellen Stand der landwirtschaftlichen Bodennutzung zu überprüfen und zu bewerten, um eine Politik der Befreiung und Reduzierung der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer zu entwickeln, die als Instrument zur Förderung einer effektiven Bodennutzung dient, die Verschwendung landwirtschaftlicher Bodenressourcen vermeidet und zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 27-CT/TW des Politbüros zur Stärkung der Führungsrolle der Partei bei der Ausübung von Sparsamkeit und der Bekämpfung von Verschwendung beiträgt.
Dementsprechend wird die landwirtschaftliche Bodennutzungssteuer nur dann erlassen, wenn Land für landwirtschaftliche Produktionszwecke genutzt wird, um Menschen und Unternehmen zu ermutigen, Land für den richtigen Zweck, wirtschaftlich und effektiv zu nutzen. Ausgenommen sind Steuerbefreiungen für verlassene Grundstücke, Grundstücke, die über einen langen Zeitraum (z. B. 2 Jahre oder länger) nicht genutzt wurden, Grundstücke, die für den falschen Zweck oder ohne gültige Dokumente genutzt wurden, … um zu vermeiden, dass Grundstücke verlassen werden, was zu einer Verschwendung von Ressourcen führt oder für den falschen Zweck genutzt werden.
Der Ständige Ausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses stimmte außerdem dem Vorschlag der Regierung zu, der Nationalversammlung die Resolution der Nationalversammlung zur Verlängerung der Umsetzungsdauer der Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer gemäß Resolution Nr. 55/2010/QH12, Resolution Nr. 28/2016/QH14 und Resolution Nr. 107/2020/QH15 bis zum 31. Dezember 2030 zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
Es wird der Regierung jedoch empfohlen, Fälle von brachliegendem oder für andere als landwirtschaftliche Zwecke genutztem Land nicht von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer zu befreien. Gleichzeitig sollte die Wirksamkeit der Politik zur Befreiung von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Agrarwirtschaft, das Leben der Landwirte und die Effizienz der Bodennutzung regelmäßig bewertet werden.
Quelle: https://huengaynay.vn/kinh-te/nong-nghiep-nong-thon/de-nghi-tiep-tuc-mien-thue-su-dung-dat-nong-nghiep-den-het-nam-2030-152616.html
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