In Kommentaren zum Entwurf des Gesetzes über elektronische Transaktionen (in geänderter Fassung) gibt es Meinungen, die nahelegen, den Geltungsbereich der Regelung auf die Bereiche Grundstücke, Erbschaften, Scheidungen usw. zu beschränken.
Am Morgen des 30. Mai hörte sich die Nationalversammlung einen Bericht über den Empfang, die Erläuterung und die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs über elektronische Transaktionen (geändert) mit einer Reihe wichtiger Regelungen zu Transaktionen und elektronischen Signaturen an.
Unmittelbar nach der Sitzung beauftragte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung den Ständigen Ausschuss des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt, den Vorsitz zu übernehmen und mit der Redaktion und den relevanten Behörden zusammenzuarbeiten, um den Gesetzesentwurf entsprechend den Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung zusammenzufassen, zu prüfen und zu überarbeiten.
In Bezug auf den Umfang der Regulierung sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt, Le Quang Huy, dass die Mehrheit der Meinungen einer Ausweitung des Umfangs der Regulierung und der Nichtanwendung bestimmter Ausschlussfälle zustimme; Es gibt Vorschläge, den Umfang der Regulierung auf die Bereiche Grundbesitz, Erbschaft, Scheidung, Eheschließung, Geburtenregistrierung usw. zu beschränken.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung ist der Ansicht, dass in der Praxis einige Bereiche, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes über elektronische Transaktionen 2005 ausgeschlossen sind, für elektronische Transaktionen teilweise umgesetzt wurden, wie etwa die Registrierung von Geburten und Heiraten, wo Online-Behördendienste vielerorts verfügbar sind ...
Online-Dienste der öffentlichen Hand werden von Ministerien, Zweigstellen und Kommunen aktiv eingesetzt, um den gesamten Serviceprozess von Anfang bis Ende (Vollprozess) abzuwickeln. Dies steht im Einklang mit dem Trend zur digitalen Transformation, der gemäß den Richtlinien und Strategien von Partei und Staat in allen sozioökonomischen Bereichen gefördert wird.
Daher wurde Artikel 1 im Gesetzesentwurf dahingehend überarbeitet, dass er nur noch die Durchführung von Transaktionen auf elektronischem Wege regelt, nicht jedoch Inhalt, Form und Bedingungen von Transaktionen in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Bereiche Landesverteidigung und Sicherheit. Transaktionen in jedem Bereich werden durch die entsprechenden Fachgesetze geregelt.
In Bezug auf elektronische Signaturen gibt es Meinungen, die nahelegen, dass der Inhalt digitaler Signaturen und elektronischer Signaturen klarer definiert werden muss. Bitte um Klarstellung, ob OTP, SMS oder Biometrie elektronische Signaturen sind; Es gibt Vorschläge, Vorschriften zu prüfen und zu ergänzen, um eine Rechtsgrundlage für Authentifizierungsmaßnahmen mit Rollen wie elektronischen Signaturen zu schaffen.
Zu diesem Thema erklärte der Ständige Ausschuss, dass bei elektronischen Transaktionen derzeit relativ häufig Formen von Transaktionsauthentifizierungscodes über elektronische Nachrichten (SMS), einmalige Kennwortbestätigung (OTP), OTP-Token, Biometrie, elektronische Benutzeridentifikation (eKYC) usw. verwendet werden.
Allerdings gelten diese Formen nur dann als elektronische Signaturen, wenn sie logisch mit der Datennachricht verbunden sind; in der Lage, den Betreff der Signierung der Datennachricht zu authentifizieren und die Akzeptanz des Inhalts der signierten Datennachricht durch diesen Betreff zu bestätigen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt, Le Quang Huy, berichtete über die Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs über elektronische Transaktionen (geändert).
Als Reaktion auf die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung wurde im Gesetzentwurf der Inhalt der Erläuterung der Begriffe „Digitale Signatur“ und „Elektronische Signatur“ in Artikel 3 überarbeitet. Darüber hinaus wurden in Artikel 25 des Gesetzesentwurfs elektronische Signaturen nach ihrem Verwendungsumfang klassifiziert, einschließlich spezialisierter elektronischer Signaturen; öffentliche digitale Signatur und digitale Signatur für den öffentlichen Dienst.
In Bezug auf den Vorschlag, Vorschriften hinzuzufügen, um eine Rechtsgrundlage für andere elektronische Authentifizierungsmaßnahmen zu schaffen, stellte der Ständige Ausschuss fest, dass die Parteien „frei sind, sich über die Wahl der Technologie, der elektronischen Mittel und der elektronischen Signaturen zur Durchführung elektronischer Transaktionen zu einigen“.
Berichten von Banken zufolge können Kunden tatsächlich von der Bank bereitgestellte Transaktionskonten, Passwörter, OTP-Codes usw. verwenden, um Transaktionen durchzuführen.
Hierbei handelt es sich um eine Form der Bestätigung, dass der Kunde den Inhalt der Datennachricht (Transaktionsinhalt) akzeptiert. Bei diesen Formularen handelt es sich jedoch nicht um elektronische Signaturen im Sinne dieses Gesetzes.
Daher hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung angeordnet, Absatz 4, Artikel 25 zu ergänzen und festzulegen, dass andere Formen der Bestätigung auf elektronischem Wege außer der elektronischen Signatur gemäß den Bestimmungen der Fachgesetze umgesetzt werden sollen, um mit der praktischen Umsetzung im Einklang zu stehen.
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