Am Morgen des 29. November diskutierte die Nationalversammlung im Rahmen der Fortsetzung ihrer 8. Sitzung unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, im Saal den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte.
Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man (Delegation der Nationalversammlung der Provinz Thanh Hoa), beteiligte sich an der Abgabe von Kommentaren und stimmte voll und ganz der Notwendigkeit zu, ein Gesetz zu verkünden, mit dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung und der Volksräte geändert und ergänzt werden, und zwar mit politischen, rechtlichen und praktischen Grundlagen, wie in der Vorlage des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und im Bericht der Inspektionsbehörde dargelegt.
Um zur Fertigstellung des Gesetzesentwurfs beizutragen, beteiligte sich die Delegierte der Nationalversammlung, Cam Thi Man, an einer Reihe von Themen, darunter: Der Inhalt des Gesetzesentwurfs orientierte sich eng an den 5 Richtlinien, die von der Nationalversammlung auf der 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung verabschiedet wurden; Behebung der Beschränkungen und Mängel des aktuellen Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte, die anhand einer Zusammenfassung der siebenjährigen Umsetzung des Gesetzes, der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse des Projekts der Parteidelegation der Nationalversammlung zur kontinuierlichen Innovation und Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung ermittelt wurden. Gleichzeitig würdigten die Delegierten die sorgfältige Recherche, die größtmögliche Berücksichtigung der Kommentare der Agenturen und die grundlegenden Erläuterungen der Kommentare durch die Redaktionsagentur.
Damit der Gesetzesentwurf jedoch den praktischen Anforderungen entspricht und verkündet werden kann, forderte die Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man, die für die Ausarbeitung zuständige Agentur auf, die Funktionen und Aufgaben der Nationalversammlung und der Volksräte, insbesondere im Hinblick auf die Aufsichtsbefugnis, weiterhin zu überprüfen und die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs zu ändern und zu ergänzen, um die Konsistenz zwischen dem Inhalt dieses Gesetzesentwurfs und anderen Bestimmungen des geltenden Gesetzes über die Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung und der Volksräte sicherzustellen. im Einklang mit der Verfassung und den einschlägigen Rechtssystemen.
Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Cam Thi Man, hat zahlreiche Dokumente im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Resolutionen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Überwachung von Rechtsdokumenten, Erläuterungstätigkeiten bei Sitzungen des Ethnischen Rates und der Ausschüsse der Nationalversammlung sowie zahlreiche Seminare zur Einholung von Meinungen zu diesen Resolutionsentwürfen studiert und vorgeschlagen, den Inhalt der „Erläuterungstätigkeiten bei Sitzungen des Ethnischen Rates und der Ausschüsse der Nationalversammlung sowie Erläuterungen bei Sitzungen des Volksrates“ zu prüfen.
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 5, Artikel 43 und Absatz 4, Artikel 72 des geltenden Gesetzes über Aufsichtstätigkeiten wird die Schlussfolgerung zum zu erläuternden Thema in der Erläuterungssitzung genehmigt. Die Praxis einiger Erläuterungssitzungen der Behörden der Nationalversammlung zeigt jedoch, dass die Schlussfolgerung zu einer Erläuterungsfrage ein schwieriges Thema ist. Die Entwicklungen der Erläuterungssitzung müssen aufmerksam verfolgt werden. Daher muss den Ständigen Ausschüssen Zeit zur Vorbereitung eingeräumt werden. Bei schwierigen Fragen muss die Meinung der Behörden eingeholt werden, um Genauigkeit sicherzustellen und einen Konsens über den Inhalt der Schlussfolgerung zu erzielen (ähnlich der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Befragungstätigkeiten). Tatsächlich waren beim Entwurf der Resolution zur Anleitung der Erläuterungstätigkeiten bei der Sitzung des Nationalitätenrates auch mehrere Stellen im Ausschuss der Nationalversammlung vertreten, die zu dieser Frage Stellung nahmen. Da das Gesetz über die Aufsichtstätigkeiten jedoch ausdrücklich vorsieht, dass die Schlussfolgerung zu der erläuterten Frage bei der Erläuterungssitzung verabschiedet wird, ist es nicht möglich, illegale Anweisungen zu erteilen.
Es wird daher empfohlen, dass die Redaktionsagentur die Bestimmungen in Absatz 5, Artikel 43 und Absatz 4, Artikel 72 auf flexible Weise prüft und ändert. Eine Genehmigung in der Erläuterungssitzung ist nicht notwendig. Es ist möglich, die Meinung von Mitgliedern des Ethnischen Rates, von Ausschüssen der Nationalversammlung und von Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des Volksrates schriftlich einzuholen und dennoch das Prinzip der Genehmigung der Schlussfolgerung sicherzustellen, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder des Ethnischen Rates, von Ausschüssen der Nationalversammlung und von Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des Volksrates zustimmt.
Zur Kontrolle der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen (Artikel 1 Absatz 20 Buchstabe a des Gesetzesentwurfs zur Änderung und Ergänzung von Artikel 30 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Dementsprechend wird der Gesetzentwurf den Berichten der Regierung, des Obersten Volksgerichtshofs und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen gemäß dem geltenden Gesetz durch einen Bericht der staatlichen Rechnungsprüfung über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen ergänzen. Die Hinzufügung dieses Berichts ist notwendig. Gemäß den Bestimmungen des geltenden Gesetzes über Aufsichtstätigkeiten steht die obige Hinzufügung jedoch nicht wirklich im Einklang mit den Bestimmungen über die Überprüfung von Berichten der Nationalversammlung und des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, und zwar insbesondere wie folgt: Absatz 1, Artikel 24 des geltenden Gesetzes legt fest: „In der Zeit zwischen zwei Sitzungen der Nationalversammlung überprüft der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Arbeitsberichte der Regierung, des Obersten Volksgerichtshofs, der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, der Staatsrechnungshofbehörde, anderer von der Nationalversammlung eingesetzter Behörden und andere in Absatz 1, Artikel 13 dieses Gesetzes vorgeschriebene Berichte, wie von der Nationalversammlung zugewiesen oder wenn dies für notwendig erachtet wird.“
Artikel 13 Buchstabe c Absatz 1 des geltenden Gesetzes bestimmt: „c) …; Berichte der Regierung, des Obersten Volksgerichtshofs und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über die Beilegung von Beschwerden und Denunziationen; …“
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 24 und Absatz 1, Artikel 13 des geltenden Gesetzes gibt es daher keinen Bericht des Staatsrechnungshofs über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen. Um Konsistenz und Übereinstimmung zwischen den Bestimmungen des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit zu gewährleisten, schlugen die Delegierten daher vor, in Absatz 1, Artikel 24, Punkt c, Absatz 1, Artikel 13 Bestimmungen über die Überprüfung des Berichts der staatlichen Rechnungsprüfung über die Beilegung von Beschwerden und Anzeigen durch die Nationalversammlung und den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung aufzunehmen und Absatz 1, Artikel 30 zu ändern und zu ergänzen.
Quoc Huong
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Quelle: https://baothanhhoa.vn/dbqh-cam-thi-man-doan-dbqh-tinh-thanh-hoa-tham-gia-gop-y-ve-du-an-luat-sua-doi-bo-sung-mot-so-dieu-cua-luat-hoat-dong-giam-sat-cua-quoc-hoi-va-hdnd-231847.htm
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