Diese Bestimmung gehört zu den Vorschriften über die Grenzen der Landzuteilung, die Grenzen der Anerkennung von Landnutzungsrechten, die Grenzen der Akzeptanz von Übertragungen von Landnutzungsrechten, die Mindestfläche für die Landaufteilung und die Konsolidierung von Landarten in der Provinz Quang Nam, die gerade vom Volkskomitee der Provinz erlassen wurden. Speziell:
1. Die Anerkennungsgrenze für selbst urbar gemachte landwirtschaftliche Flächen von Haushalten und Einzelpersonen ohne Streitigkeiten wird bei der Erteilung einer Bescheinigung gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels anerkannt.
2. Die Grenze der ungenutzten Landzuteilung für Einzelpersonen zur planmäßigen Nutzung für die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und aquakulturelle Produktion wird wie folgt festgelegt:
a) Die Fläche für den Anbau einjähriger Nutzpflanzen, die Aquakultur und die Salzproduktion darf für jede Flächenart nicht mehr als 0,2 Hektar betragen.
b) Die Fläche für den Anbau mehrjähriger Pflanzen darf in Gemeinden, Bezirken und Städten im Flachland zehn Hektar nicht überschreiten. nicht mehr als 30 Hektar für Gemeinden, Bezirke und Städte im Mittelland und in den Bergregionen.
c) Produktionswaldflächen von höchstens 30 ha. Darüber hinaus legt das Volkskomitee der Provinz in Artikel 7 (Beschränkungen für die Übertragung landwirtschaftlicher Nutzungsrechte von Einzelpersonen gemäß Artikel 177 des Landgesetzes von 2024) Folgendes fest:
1. Für Gebiet I: nicht mehr als 20 Hektar für jährliche Anbauflächen, Aquakulturflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen für jede Person; nicht mehr als 30 Hektar für Dauerkulturflächen; nicht mehr als 50 Hektar Waldfläche für die Produktion pro Person.
2. Bereich II: nicht mehr als 25 Hektar für jährliche Anbauflächen, Aquakulturflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen für jede Person; nicht mehr als 50 ha für Dauerkulturland; nicht mehr als 100 Hektar Waldfläche für die Produktion pro Person.
3. Gebiet III: nicht mehr als 30 Hektar für jährliche Anbauflächen, Aquakulturflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen für jede Person; nicht mehr als 100 Hektar für Dauerkulturflächen; nicht mehr als 300 Hektar Waldfläche für die Produktion pro Person.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/dat-rung-trong-san-xuat-co-han-muc-giao-dat-khong-qua-30ha-3144281.html
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