Personen mit hohem Einkommen müssen Steuern gemäß den staatlichen Vorschriften zahlen. Es gibt jedoch einige Einkünfte, die nicht steuerpflichtig sind.
Gemäß dem Einkommensteuergesetz 2007 sind folgende Einkünfte von der Einkommensteuer befreit:
1. Für Nachtarbeit und Überstunden wird ein höherer Lohn gezahlt als für Tagarbeit oder Arbeit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit.
2. Einkünfte aus Gehältern und Löhnen vietnamesischer Besatzungsmitglieder, die für ausländische Reedereien oder international tätige vietnamesische Reedereien arbeiten.
3. Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien zwischen Ehemann und Ehefrau; biologischer Vater, biologische Mutter und biologisches Kind; Pflegevater, Pflegemutter mit Pflegekind; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegertochter; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegersohn; Großeltern mit Enkelkindern; Großeltern mit Enkelkindern; geschwister
4. Einkünfte aus der Übertragung von Wohnhäusern, Landnutzungsrechten und mit Wohngrundstücken verbundenen Vermögenswerten von Einzelpersonen, wenn die Einzelpersonen nur ein Wohnhaus oder Grundstück besitzen.
5. Einkünfte aus dem Wert der Landnutzungsrechte von Einzelpersonen, denen der Staat Land zuteilt.
6. Einkünfte aus Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien zwischen Eheleuten; biologischer Vater, biologische Mutter und biologisches Kind; Pflegevater, Pflegemutter mit Pflegekind; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegertochter; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegersohn; Großeltern mit Enkelkindern; Großeltern mit Enkelkindern; geschwister
7. Einkommen von Haushalten und Einzelpersonen, die direkt in der landwirtschaftlichen Produktion, Forstwirtschaft, Salzgewinnung, Aquakultur und Fischerei tätig sind und die nicht zu anderen Produkten verarbeitet wurden oder lediglich einer konventionellen Vorverarbeitung unterzogen wurden.
8. Einkünfte aus der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen von Haushalten und Einzelpersonen, die vom Staat für die Produktion bereitgestellt wurden.
9. Erträge aus Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten, Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen.
10. Einkünfte aus Überweisungen.
11. Von der Sozialversicherung gezahlte Rente.
12. Einkünfte aus Stipendien, darunter:
+ Stipendien aus dem Staatshaushalt;
+ Stipendien, die von in- und ausländischen Organisationen im Rahmen des Stipendienförderungsprogramms der Organisation erhalten wurden.
13. Einkünfte aus Entschädigungen aus Lebens- und Nichtlebensversicherungsverträgen, Entschädigungen bei Arbeitsunfällen, staatlichen Entschädigungen und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen.
14. Einkünfte aus gemeinnützigen Fonds, deren Gründung durch die zuständigen staatlichen Stellen genehmigt oder anerkannt ist und die gemeinnützigen und humanitären Zwecken dienen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
15. Einnahmen aus ausländischer Hilfe für wohltätige und humanitäre Zwecke in Form staatlicher und nichtstaatlicher Hilfe, die von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigt wurde.
16. Einkünfte von Schiffseignern, von Personen mit Nutzungsrechten an Schiffen und von Personen, die auf Schiffen arbeiten, aus der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, die unmittelbar der Offshore-Fischerei und der Ausbeutung von Meeresressourcen dienen.
Steuerzahler, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Krankheiten in Schwierigkeiten geraten und dadurch ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, können eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, die der Höhe des Schadens entspricht, jedoch den zu zahlenden Steuerbetrag nicht übersteigt.
(Artikel 4, Artikel 5 des Einkommensteuergesetzes 2007 (geändert und ergänzt im Jahr 2014)
So ermitteln Sie das Einkommen aus der EinkommensteuerUm den vollen Betrag der Einkommensteuer zu zahlen, müssen Sie das zu versteuernde Einkommen und die für die zu versteuernde Einkommensart geltende Einkommensteuerberechnungsformel korrekt ermitteln.
Steuerpflichtige und Einkommensteuerzahler ermitteln das zu versteuernde Einkommen nach folgendem Verfahren:
Schritt 1: Bestimmen Sie den Zeitraum für die Einreichung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.
Schritt 2: Ermitteln Sie das Einkommen, das der persönlichen Einkommensteuer unterliegt.
Schritt 3: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen, das bei der Zahlung der persönlichen Einkommensteuer befreit oder reduziert wird.
Schritt 4: Bestimmen Sie das zu versteuernde Einkommen nach der Formel
Zu versteuerndes Einkommen aus persönlichem Einkommen = Zu versteuerndes Einkommen aus persönlichem Einkommen – Befreiungen und Ermäßigungen beim zu versteuernden Einkommen.
Laut Law & Readers
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