Die Regierung erließ am 10. Juni 2024 das Dekret Nr. 63/2024/ND-CP, das die elektronische Verknüpfung zweier Gruppen von Verwaltungsverfahren regelt: Geburtenregistrierung, Registrierung des ständigen Wohnsitzes und Ausstellung von Krankenversicherungskarten für Kinder unter 6 Jahren; Sterbefallmeldung, Löschung der Daueraufenthaltserlaubnis, Bestattungskostenabrechnung, Sterbegeld.
Dieses Dekret sieht die Umsetzung der elektronischen Vernetzung von zwei Gruppen von Verwaltungsverfahren vor: Geburtenregistrierung, Registrierung des ständigen Wohnsitzes und Ausstellung von Krankenversicherungskarten für Kinder unter 6 Jahren; Sterbefallmeldung, Löschung der Daueraufenthaltserlaubnis, Bestattungskostenabrechnung, Sterbegeld (zwei Gruppen elektronisch verknüpfter Verwaltungsverfahren); Verantwortlichkeiten von Ministerien, Zweigstellen, Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen bei der Umsetzung von 02 Gruppen elektronischer Verwaltungsverfahren.
Keine Papiereinreichung erforderlich
In Bezug auf die Grundsätze zur Umsetzung des elektronischen Zusammenschaltungsprozesses heißt es in der Verordnung eindeutig, dass die Organisation des Empfangs und der Bearbeitung von Verwaltungsverfahren im elektronischen Umfeld vernünftig und wissenschaftlich erfolgen muss und dass die Anforderungen der Nutzung und Wiederverwendung von Daten gewährleistet sein müssen, um der Reform und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren zwischen Behörden, Organisationen und Antragstellern zu dienen, ohne dass die Einreichung von Papierkopien erforderlich ist. Ändern Sie die Verarbeitungsmethode von der Vorprüfung zur Nachprüfung, um dem Antragsteller und den zuständigen Behörden und Organisationen den Empfang und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu erleichtern.
Die Einführung elektronischer Verwaltungsverfahren in dieser Verordnung hat den gleichen rechtlichen Wert wie andere gesetzlich vorgeschriebene Formen. erhöht nicht die Kosten für Einzelpersonen oder Organisationen.
Das Erledigungsergebnis eines Verwaltungsverfahrens, das zur Gruppe der elektronisch vernetzten Verwaltungsverfahren gehört, ist Bestandteil der Akte eines anderen Verfahrens in der Gruppe und wird vom System automatisch weitergegeben, um die Akte zu vervollständigen und sie zur vorschriftsmäßigen Erledigung an die zuständige Behörde zu senden.
Für Daten, die von der Behörde, die das Verwaltungsverfahren durchführt, verwaltet werden oder die zur Weitergabe an eine andere staatliche Behörde bereit sind, gilt die Umsetzung gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 45/2020/ND-CP vom 8. April 2020 zur Durchführung von Verwaltungsverfahren im elektronischen Umfeld. Befolgen Sie für Dossierkomponenten ohne elektronische Daten die Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 107/2021/ND-CP vom 6. Dezember 2021 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Regierungserlasses Nr. 61/2018/ND-CP vom 23. April 2018 zur Umsetzung des One-Stop-Mechanismus bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
Die in der in diesem Dekret vorgeschriebenen elektronischen Erklärung enthaltenen Informationen sind in der nationalen Bevölkerungsdatenbank, der elektronischen Datenbank zum Personenstand, der nationalen Versicherungsdatenbank und verwandten Informationssystemen verfügbar und werden automatisch von der Interconnected Public Service Software ausgefüllt.
Profile werden synchronisiert
Die elektronischen Aufzeichnungen und Formulare jedes Vorgangs werden von der Software des öffentlichen Dienstes automatisch getrennt und zur vorschriftsmäßigen Abwicklung an die zuständigen Behörden übermittelt. Die Geburts- und Sterberegisterdateien werden von der Software des öffentlichen Dienstes mit dem Informationssystem für Verwaltungsverfahren der Provinz synchronisiert. Akten zur Anmeldung und Aufhebung des ständigen Wohnsitzes, Akten zur Ausstellung von Krankenversicherungskarten für Kinder unter 6 Jahren sowie Akten zu Bestattungs- und Sterbegeldanträgen werden mit der professionellen Software der zuständigen Ministerien und Zweigstellen synchronisiert.
Die Zeit, die der Antragsteller benötigt, um den Antrag auszufüllen oder über die VNelD-Anwendung zu bestätigen, ist nicht in der Bearbeitungszeit der Verwaltungsverfahren enthalten.
In der Verordnung Nr. 63/2024/ND-CP sind außerdem die Dokumente für die elektronische Verknüpfung von Verwaltungsverfahren klar festgelegt.
Insbesondere die elektronische Anbindung von Verwaltungsverfahren: Geburtenregistrierung, Anmeldung des ständigen Wohnsitzes, Ausstellung der Krankenversicherungskarte für Kinder unter 6 Jahren umfasst folgende Komponenten:
1- Elektronische Erklärung (Formular Nr. 01 im Anhang zum Dekret 63/2024/ND-CP).
2- Elektronische Daten mit digitaler Signatur der Geburtsurkunde werden von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen mit der angeschlossenen öffentlichen Dienstsoftware verknüpft. Falls keine Geburtsurkunde vorliegt, fügen Sie bitte Ersatzdokumente gemäß den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes bei.
3- Im Falle einer Daueraufenthaltsanmeldung für Kinder an einem anderen Ort als dem Dauerwohnsitz der Eltern (sofern die Eltern zustimmen), fügen Sie die Dokumente gemäß den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bei.
Wenn es sich bei den oben genannten Dokumenten um Papierkopien handelt, müssen sie gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 107/2021/ND-CP digitalisiert werden.
BT.
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