1. Ab welchem Alter kann man sich zum Militärdienst melden?
Gemäß Artikel 12 des Wehrdienstgesetzes 2015 beträgt das Alter für die Wehrdienstanmeldung:
- Männliche Staatsbürger ab 17 Jahren.
- Staatsbürgerinnen mit einer Berufstätigkeit, die den Anforderungen der Volksarmee entspricht, ab 18 Jahren.
2. Ab welchem Alter ist man für den Wehrdienst zugelassen?
Gemäß Artikel 30 des Wehrdienstgesetzes 2015 beträgt das Alter für die Einberufung zum Militärdienst:
Bürger ab 18 Jahren werden zum Militärdienst einberufen; Wehrpflichtalter von 18 bis 25 Jahren; Bürger mit Hochschul- oder Universitätsabschluss, die vorübergehend vom Militärdienst zurückgestellt wurden, unterliegen bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres der Wehrpflicht.
3. Kann ich als Masterstudierender meinen Wehrdienst im Jahr 2024 verschieben?
Gemäß Absatz 1, Artikel 41 des Gesetzes über den Militärdienst 2015 (geändert durch das Gesetz über Miliz und Selbstverteidigungskräfte 2019) sind folgende Bürger vorübergehend vom Militärdienst befreit:
- Nach der Schlussfolgerung des Health Examination Council nicht gesund genug, um in der Armee zu dienen;
- Sie sind der einzige Arbeitnehmer, der Angehörige, die nicht mehr arbeiten können oder das Arbeitsalter noch nicht erreicht haben, direkt unterstützen muss. in einer Familie, die aufgrund von Unfällen, Naturkatastrophen oder gefährlichen Epidemien, die vom Volkskomitee auf Gemeindeebene bestätigt wurden, schwere Schäden an Personen und Eigentum erlitten hat;
- Ein Kind eines Kriegsinvaliden oder einer mit Agent Orange infizierten Person, deren Arbeitsfähigkeit um 61 % bis 80 % reduziert ist;
- einen Bruder, eine Schwester oder ein Geschwister zu haben, der/die Unteroffizier oder Soldat ist und in der Armee dient; Unteroffiziere und Soldaten, die ihren Dienst in der öffentlichen Volkssicherheit verrichten;
- Personen, die im Rahmen des vom Volkskomitee der Provinz oder einer höheren Ebene beschlossenen sozioökonomischen Entwicklungsprojekts des Staates in den ersten drei Jahren von Migration und Umsiedlung in extrem benachteiligte Gemeinden betroffen sind;
- Kader, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und jugendliche Freiwillige, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Arbeit in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen mobilisiert werden;
- Studium an einer allgemeinbildenden Bildungseinrichtung ; eine Ausbildung auf Vollzeituniversitätsniveau an einer universitären Bildungseinrichtung oder auf Vollzeitkollegniveau an einer berufsbildenden Bildungseinrichtung im Rahmen eines Ausbildungsgangs einer Ausbildungsstufe absolvieren.
- Stehende Miliz.
Somit haben Bürger im wehrpflichtigen Alter, die ein Masterstudium absolvieren, gemäß den oben genannten Bestimmungen keinen Anspruch auf eine vorübergehende Zurückstellung vom Wehrdienst, da die Zurückstellung nur für Studierende an allgemeinbildenden Bildungseinrichtungen gilt; sich derzeit in einer regulären Hochschulausbildung an einer Universität oder einer regulären Fachhochschulausbildung an einer berufsbildenden Einrichtung im Rahmen einer Ausbildung einer Ausbildungsstufe befinden, ausgenommen hiervon ist eine vorübergehende Zurückstellung vom Wehrdienst aus anderen Gründen.
Hinweis: Gemäß Absatz 3, Artikel 41 des Wehrdienstgesetzes von 2015 werden Bürger, die einer vorübergehenden Zurückstellung vom Wehrdienst unterliegen, zum Wehrdienst einberufen, wenn kein Grund für die Zurückstellung mehr vorliegt.
Bürger, die vorübergehend vom Militärdienst zurückgestellt oder vom Militärdienst befreit sind, werden, sofern sie sich freiwillig melden, für die Auswahl und den Militärdienst berücksichtigt.
4. Fälle der Befreiung vom Militärdienst
Gemäß Absatz 2, Artikel 41 des Wehrdienstgesetzes 2015 sind folgende Bürger vom Wehrdienst befreit:
- Kinder von Märtyrern, Kinder von Invaliden ersten Ranges;
- Ein Bruder oder jüngerer Bruder eines Märtyrers;
- Ein Kind eines behinderten Veteranen zweiter Klasse; ein Kind eines Kriegsinvaliden mit einer Erwerbsminderung von 81 % oder mehr; Ein Kind einer mit Agent Orange infizierten Person mit einer verminderten Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr;
- Menschen, die Schlüsselarbeit leisten, sind keine Soldaten oder Volkspolizisten;
- Kader, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und jugendliche Freiwillige werden mobilisiert, um gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für mindestens 24 Monate in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen zu arbeiten.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)