Da Nang regelt die Landzuteilungsgrenzen für Einzelpersonen in ländlichen und städtischen Gebieten.

Việt NamViệt Nam17/10/2024


Da Nang regelt die Landzuteilungsgrenzen für Einzelpersonen in ländlichen und städtischen Gebieten.

Da Nang regelt die Wohngrundstücksgrenze für Einzelpersonen in ländlichen und städtischen Gebieten, wobei die niedrigste Grenze 100 m² und die höchste 300 m² beträgt.

Da Nang regelt die Wohngrundstücksgrenze für Einzelpersonen in ländlichen und städtischen Gebieten, wobei die niedrigste Grenze 100 m² und die höchste 300 m² beträgt.
Da Nang regelt die Wohngrundstücksgrenze für Einzelpersonen in ländlichen und städtischen Gebieten, wobei die niedrigste Grenze 100 m² und die höchste 300 m² beträgt. Foto: Linh Dan

Das Volkskomitee der Stadt Da Nang hat gerade eine Begrenzung der Landnutzung für Einzelpersonen in ländlichen und städtischen Gebieten beschlossen. Die niedrigste Begrenzung beträgt 100 m² in einigen Bezirken des Distrikts Hai Chau und die höchste Begrenzung der Landnutzung beträgt 300 m² in einigen Gemeinden der Distrikte Hoa Vang und Hoang Sa.

Dementsprechend beträgt im Distrikt Hai Chau die Landzuteilungsgrenze für Einzelpersonen in den Bezirken Hoa Cuong Bac und Hoa Cuong Nam 150 Quadratmeter; restliche Stationen 100m2. Die Grenze für die Wohnbaulandzuteilung an Einzelpersonen in den Bezirken An Khe, Hoa Khe, Thanh Khe Dong und Thanh Khe Tay (Bezirk Thanh Khe) beträgt 150 m². restliche Stationen 100m2.

Im Distrikt Son Tra beträgt die Landzuteilungsgrenze für Einzelpersonen in allen Bezirken 150 Quadratmeter. Im Fall der Landnutzung entlang der Straßen Le Van Hien, Tran Dai Nghia und 2 Bezirke von My An, Khue My (Bezirk Ngu Hanh Son) beträgt die Grenze der Landzuteilung für Einzelpersonen 150 m². Die verbleibenden Standorte der Bezirke Hoa Quy und Hoa Hai sind 200 m² groß.

Bei Landnutzung an Standorten an den folgenden Straßen: Ton Duc Thang, Nguyen Luong Bang, Nguyen Van Cu, Au Co, Hai Van – Umgehungsstraße Tuy Loan (Bezirk Lien Chieu) beträgt die Landzuteilungsgrenze für Einzelpersonen 150 m². Für die restlichen Standorte gilt eine Grundstückszuteilungsgrenze für Einzelpersonen von 200 Quadratmetern.

Im Bezirk Cam Le, Bezirk Khue Trung und im Falle der Landnutzung an der Front der folgenden Straßen: Truong Chinh (die Seite ohne Eisenbahn), Ton Duc Thang, Cach Mang Thang 8, Truong Son, beträgt die Landzuteilungsgrenze für Einzelpersonen 150 m². Die restlichen Standorte sind 200m2 groß.

Im Bezirk Hoa Vang beträgt die Grenze für die Zuteilung von Wohngrundstücken an Einzelpersonen bei der Landnutzung an Standorten mit Blick auf die folgenden Straßen: Nationalstraße 1A, Nationalstraße 14B, Truong Son, Nationalstraße 14G, DT 601 (Abschnitt gehört zur Gemeinde Hoa Son), DT 602, DT 605, Schnellstraße Hoa Lien – Tuy Loan, Verlängerung Hoang Van Thai, Hoa Phuoc – Hoa Khuong, westliche Ringstraße 150 m².

Die Grenze für die Wohngrundstückszuteilung an Einzelpersonen in den übrigen Standorten der Gemeinden Hoa Phuoc, Hoa Chau, Hoa Tien, Hoa Nhon, Hoa Phong, Hoa Khuong, Hoa Son und Hoa Lien beträgt 200 Quadratmeter; Die übrigen Standorte der Gemeinden Hoa Bac, Hoa Phu und Hoa Ninh sind 300 m² groß. Die Landzuteilungsgrenze für Privatpersonen im Bezirk Hoang Sa beträgt 300 Quadratmeter.

Gemäß der Entscheidung Nr. 32/2024/QD-UBND vom 7. Oktober 2024 darf die Grenze für die Zuteilung ungenutzter Grundstücke an Einzelpersonen zur Nutzung gemäß dem von den zuständigen Behörden genehmigten Planungs- und Landnutzungsplan für den Anbau einjähriger und mehrjähriger Pflanzen 1.000 m2 pro Grundstücksart nicht überschreiten. Die Flächenzuteilung für Aquakultur und Salzproduktion beträgt maximal 5.000 m². Die Landzuteilungsgrenze für die Anpflanzung von Produktionswäldern beträgt nicht mehr als 20.000 m².

Die Obergrenze für die Übertragung landwirtschaftlicher Nutzungsrechte einer Einzelperson darf das Zehnfache der Obergrenze für die Zuteilung landwirtschaftlicher Flächen einer Einzelperson für jeden im Bodengesetz festgelegten Grundstückstyp nicht überschreiten.

Die Grenze für die Anerkennung von Wohngrundstücken bei der Erteilung einer Bescheinigung über die Nutzungsrechte an Grundstücken und das Eigentum an den mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten wird nach den Bestimmungen des Artikels 141 des Bodengesetzes berechnet.

Insbesondere wird bei Grundstücken, die vor dem 18. Dezember 1980 angelegt wurden, die Anerkennungsgrenze für Wohnbauland auf das Zehnfache der in der Entscheidung Nr. 32/2024/QD-UBND vom 7. Oktober 2024 festgelegten Zuteilungsgrenze für Wohnbauland festgelegt. Falls das Grundstück zwischen dem 18. Dezember 1980 und dem 15. Oktober 1993 angelegt wurde, wird die Anerkennungsgrenze für Wohnbauland auf das Zweifache der in der Entscheidung Nr. 32/2024/QD-UBND vom 7. Oktober 2024 festgelegten Zuteilungsgrenze für Wohnbauland festgelegt.

Quelle: https://baodautu.vn/batdongsan/da-nang-quy-dinh-han-muc-giao-dat-o-cho-ca-nhan-tai-nong-thon-va-do-thi-d227411.html


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