Das Dekret 106/2024/ND-CP der Regierung legt ausdrücklich Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Verbesserung der Effizienz der Viehzucht fest, darunter: Unterstützung der künstlichen Befruchtung von Büffeln, Kühen und Schweinen; Unterstützung beim Kauf männlicher Zuchttiere wie Büffel, Kühe, Ziegen, Schafe, Schweine und Hirsche; Unterstützen Sie den Kauf von Elterntieren wie Hühnern, Enten und Gänsen und fördern Sie die Entsorgung von tierischen Abfällen.

Politik zur Förderung der Behandlung von Viehdung
Dekret 106/2024/ND-CP schreibt die Unterstützung der Behandlung von Viehabfällen für Organisationen und Einzelpersonen vor, die in der Viehzucht tätig sind, wie in Abschnitt 2, Artikel 21 des Dekrets Nr. 13/2020/ND-CP vom 21. Januar 2020 der Regierung zur Ausgestaltung des Viehzuchtgesetzes vorgeschrieben.
Die oben genannten Organisationen und Einzelpersonen werden mit höchstens 50 % des Wertes der Produkte zur Behandlung von Viehdung unterstützt, um die Anwendung zur Behandlung von Viehdung zu fördern. Die maximale Unterstützungshöhe beträgt: 5 Millionen VND/Einrichtung (Viehbestand); 50 Millionen VND/Anlage (kleine und mittelgroße Farm); 100 Millionen VND/Anlage (Großfarm).
Gleichzeitig dürfen nicht mehr als 50 % des Wertes von Biogasanlagen zur Förderung der Behandlung von tierischen Abfällen verwendet werden. Die maximale Unterstützungshöhe beträgt: 7 Millionen VND/Projekt (Viehzucht); 300 Millionen VND/Projekt (kleine und mittelgroße Viehzuchtbetriebe); 1 Milliarde VND/Projekt (Viehzucht in großen Mengen).
Darüber hinaus werden Zuschüsse in Höhe von maximal 30 % der Kosten für den Kauf von Materialien, Ausrüstung und Tests gewährt, um die Tierhaltung gemäß den Kriterien der Biosicherheit und Seuchensicherheit zu fördern. Die maximale Unterstützungshöhe beträgt: 20 Millionen VND/Einrichtung (Viehbestand); 50 Millionen VND/Einrichtung (kleiner Bauernhof); 70 Millionen VND/Anlage (mittelgroßer Bauernhof); 200 Millionen VND/Anlage (Großfarm).
Um Unterstützung zu erhalten, müssen Organisationen und Einzelpersonen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Erfüllen Sie die Bestimmungen der Artikel 55, Artikel 56, Absatz 2 und Artikel 57 des Gesetzes über die Tierhaltung.
- Vieh- und Geflügelhaltung und Bau neuer Biogasanlagen, die den technischen Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zur Behandlung von Viehabfällen entsprechen oder Produkte zur Behandlung von Viehabfällen verwenden, die auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angekündigt wurden, oder Bau neuer Biogasanlagen, die Produkte zur Behandlung von Viehabfällen verwenden, die als technischer Fortschritt im Agrarsektor und in der Viehzucht anerkannt sind.
Unterstützung beim Kauf männlicher Büffel-, Kuh-, Ziegen-, Schaf-, Schweine-, Hirsch- und Elterntiere von Hühnern, Enten und Gänserassen
Dekret 106/2024/ND-CP sieht die Unterstützung von Organisationen und Einzelpersonen vor, die in der häuslichen Viehzucht tätig sind, wie in Punkt d, Klausel 2, Artikel 21 des Dekrets Nr. 13/2020/ND-CP vom 21. Januar 2020 der Regierung zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Tierhaltung vorgeschrieben.
Die Höhe der Unterstützung ist im Dekret 106/2024/ND-CP wie folgt konkret geregelt:
a) Einmalige Unterstützung von maximal 30 % des Kaufwertes eines der folgenden männlichen Büffel, Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine oder Sikahirsche zur Zucht.
Die maximale Unterstützungshöhe ist wie folgt: 15 Millionen VND/Männchen für Büffel und Kühe im Alter von 12 Monaten oder älter; 3 Millionen VND/männlicher Zuchtbestand für Ziegen und Schafe ab 6 Monaten; 10 Millionen VND/Männchen für Schweine, die 6 Monate alt oder älter sind und individuelle Produktivitätstests abgeschlossen haben; 10 Millionen VND/Männchen für Sikahirsche ab 6 Monaten; nicht mehr als 2 männliche Zuchttiere/Haushalt.
b) Einmalige Unterstützung von höchstens 30 % des Kaufwertes einer der folgenden Rassen von 1 Tag alten Hühner-, Enten- oder Ganselterntieren zur Zucht.
Die maximale Unterstützungshöhe beträgt nicht mehr als 15.000 VND/Kind; Jeder Haushalt wird mit maximal 500 Hühnern oder 500 Enten oder 500 eintägigen Gänseltern unterstützt.
Bezüglich der Bedingungen für die Unterstützung verlangt das Dekret 106/2024/ND-CP von Organisationen und Einzelpersonen, die Bestimmungen von Artikel 56, Absatz 2, Artikel 57 des Gesetzes zur Tierhaltung zu erfüllen. Kaufen Sie Zuchttiere eindeutiger Herkunft und Qualität gemäß den Bestimmungen des Tierhaltungsgesetzes, des Veterinärgesetzes und den Leitdokumenten des Tierhaltungsgesetzes und des Veterinärgesetzes. Jeder Viehhaltungshaushalt wird nur einmal gefördert. Elternhühner, -enten und -gänse werden nach einem Alter von 38 Wochen getestet.
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