Darf ich fragen: Ist es gesetzlich möglich, das Kennzeichen des versteigerten Fahrzeugs durch das Kennzeichen eines Fahrzeugs zu ersetzen, das bereits ein Kennzeichen besitzt? - Leser Anh Khoi
Kann ich das Auktionskennzeichen an einem Auto ersetzen, das bereits ein Kennzeichen hat?
Gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA (gültig ab 15. August 2023) können Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, die versteigerten Nummernschilder für Autos verwenden, die zuvor zugelassen und mit Nummernschildern versehen wurden.
Dementsprechend muss die Organisation oder Einzelperson, die die Autokennzeichenauktion gewinnt, in diesem Fall eine Fahrzeugzulassungsakte mit den folgenden Dokumenten vorbereiten, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen:
(1) Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
(2) Zulassungsbescheinigung und amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs;
Falls es sich bei der für die Registrierung und Ausgabe der Nummernschilder der Auktionsgewinner zuständigen Behörde nicht um die Behörde handelt, die die registrierten Fahrzeugunterlagen der Organisation oder Einzelperson verwaltet, die den Auktionsgewinner gebildet hat, muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren für das registrierte Fahrzeug durchführen.
(3) eine noch gültige Bescheinigung der Verkehrspolizeibehörde über das Kennzeichen des zu versteigernden Fahrzeugs; Im Falle des Ablaufs muss eine zusätzliche Verlängerungsbescheinigung der Verkehrspolizeibehörde vorgelegt werden.
Hinweise zur Fahrzeugzulassung bei Gewinn einer Kfz-Kennzeichenauktion
Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, müssen das Fahrzeug wie folgt registrieren:
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA deklarieren;
- Bringen Sie das Fahrzeug zur Verkehrspolizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug seinen Sitz oder Wohnsitz hat, oder zu der Verkehrspolizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das versteigerte Fahrzeugkennzeichen liegt, um das Fahrzeug zu untersuchen; Geben Sie den Online-Fahrzeugregistrierungsdateicode an und reichen Sie die Fahrzeugdokumente gemäß den Bestimmungen in Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein.
- Nachdem der Kfz-Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft hat und feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, wird die Kfz-Zulassungsstelle ein Nummernschild für das versteigerte Fahrzeug ausstellen; Erhalten Sie einen Terminbescheid zur Fahrzeugzulassung und zahlen Sie die Fahrzeugzulassungsgebühr gemäß den Vorschriften. Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Erhalt der Kfz-Zulassungsergebnisse bei der Kfz-Zulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Poststelle.
Fälle des Widerrufs von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern
Die Fälle des Widerrufs von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern sind in Artikel 23 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA speziell geregelt und umfassen:
- Das Fahrzeug ist defekt und unbrauchbar oder wird aus objektiven Gründen zerstört.
- Fahrzeuge, deren Gültigkeit abgelaufen ist und die laut Gesetz nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
- Das Fahrzeug ist gestohlen, unterschlagen und nicht auffindbar oder das Fahrzeug ist verlassen. Der Fahrzeughalter beantragt die Sperrung des Fahrzeugscheins und des Kennzeichens.
- Steuerfrei importierte Fahrzeuge oder vorübergehend importierte Fahrzeuge ausländischer Behörden, Organisationen und Privatpersonen zum Zwecke der Wiederausfuhr, Eigentumsübertragung oder Verschrottung.
- Fahrzeuge, die gemäß den Regierungsbestimmungen in Wirtschaftszonen registriert sind, wenn sie wieder exportiert oder nach Vietnam überführt werden.
- Verfahren zur Fahrzeugzulassung, -übertragung und -überführung.
- Fahrzeugmotor und Rahmen demontiert um die Zulassung für ein anderes Fahrzeug zu ermöglichen.
- Das Fahrzeug wurde angemeldet, die Fahrzeugpapiere stellen sich jedoch als gefälscht heraus oder es liegt eine Beurteilung einer zuständigen Behörde vor, dass die Motornummer oder die Rahmennummer ausgeschnitten, geschweißt, nachgestanzt, gelöscht oder das Kennzeichen falsch ausgestellt wurde.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)