Die Nationalversammlung hat am 27. Juni den Gesetzesentwurf zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit verabschiedet. Das Gesetz besteht aus 9 Kapiteln und 89 Artikeln und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Insbesondere Klausel 4, Artikel 62 dieses Gesetzes über die Erteilung, den Umtausch, die Neuausstellung und den Entzug von Führerscheinen besagt, dass Führerscheine weder an Personen erteilt noch umgetauscht werden, die ihre Bußgelder für Verkehrsverstöße nicht vollständig bezahlt haben.
Konkret wird ein Führerschein nur ausgestellt, wer die Fahrprüfung ablegt und die erforderlichen Prüfungsergebnisse besteht. Die Inhalte der Fahrprüfung müssen mit der Führerscheinklasse und der Fahrausbildung übereinstimmen. Aktivitäten zur Autoführerscheinprüfung müssen in Fahrprüfungszentren durchgeführt werden. Motorrad-Fahrprüfungen werden in Fahrprüfungszentren oder auf Fahrübungsplätzen durchgeführt, die den Bedingungen und Standards hinsichtlich Einrichtungen und Technik entsprechen.
Führerscheininhaber können ihren Führerschein in folgenden Fällen ändern oder neu ausstellen lassen: Verlust des Führerscheins; Ein beschädigter Führerschein kann nicht mehr verwendet werden; innerhalb der im Führerschein angegebenen Frist; Angaben zum Führerschein ändern; Ausländischer Führerschein, der von einer zuständigen ausländischen Behörde ausgestellt wurde und noch gültig ist; Führerscheine werden vom Ministerium für Nationale Verteidigung und vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit auf Antrag oder wenn der Inhaber nicht länger im Verteidigungs- oder Sicherheitsdienst tätig ist, ausgestellt.
Außerdem ist in Absatz 4 des Artikels 62 festgelegt: Einer Person, die gegen die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr verstößt, darf kein Führerschein ausgestellt, geändert oder neu ausgestellt werden, wenn diese Person der Aufforderung der zuständigen staatlichen Behörde zur Beilegung des Falles eines Verwaltungsverstoßes im Bereich der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr noch nicht nachgekommen ist.
Wenn ein Fahrer gegen die Verkehrssicherheit verstößt und eine Geldstrafe erhält, diese aber nicht bezahlt, wird ihm ab dem 1. Januar 2025 die Ausstellung, der Umtausch oder die Neuausstellung seines Führerscheins verweigert. Erst nach Bezahlung der Verwaltungsstrafe kann über die Ausstellung, den Umtausch oder die Neuausstellung eines Führerscheins entschieden werden.
VN (laut Vietnamnet)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/chua-nop-phat-vi-pham-giao-thong-tai-xe-co-duoc-cap-doi-giay-phep-lai-xe-386908.html
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