(CLO) Dies ist eine der Bestimmungen im Dekret Nr. 147/2024/ND-CP, das gerade von der Regierung erlassen wurde. Dieses Dekret tritt am 25. Dezember 2024 in Kraft.
Dementsprechend ist es Kontoinhabern, Inhaltskanalinhabern, Community-Seiteninhabern und Community-Gruppenadministratoren in sozialen Netzwerken nicht gestattet, ihren Konten, Seiten, Kanälen oder Gruppen Namen zu geben, die den Namen von Presseagenturen ähneln oder mit diesen identisch sind, oder Wörter (auf Vietnamesisch oder entsprechenden Fremdsprachen) zu verwenden, die mit Presseagenturen oder Presseaktivitäten verwechselt werden können, wie etwa: Zeitung, Radio, Zeitschrift, Nachrichten, Nachrichten, Radio, Fernsehen, Medien, Nachrichtenagentur, Nachrichtenagentur …;
Dekret 147/2024/ND-CP tritt am 25. Dezember 2024 in Kraft.
Sie sind für die Verwaltung der auf Ihrem Konto, Ihrer Community-Seite, Ihrer Community-Gruppe oder Ihrem Inhaltskanal veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Verantwortlich für die Verhinderung und Entfernung von Informationen, die gegen das Gesetz verstoßen, Informationen, die die legitimen Rechte und Interessen anderer Organisationen und Einzelpersonen beeinträchtigen, Informationen, die Kinder betreffen und die auf ihren Konten, Community-Seiten, Community-Gruppen oder Inhaltskanälen veröffentlicht werden (einschließlich Kommentaren von Servicebenutzern), und zwar spätestens 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Anfrage beim Ministerium für Information und Kommunikation (Abteilung für Radio, Fernsehen und elektronische Informationen), beim Ministerium für öffentliche Sicherheit (Abteilung für Cybersicherheit und Prävention von High-Tech-Kriminalität), bei lokalen Abteilungen für Information und Kommunikation und bei zuständigen Behörden gemäß Fachgesetzen oder spätestens 48 Stunden bei begründeten Beschwerden von Servicebenutzern;
Nutzen Sie soziale Netzwerke nicht zur Erstellung von Inhalten in Form von Berichten, Untersuchungen oder Presseinterviews.
Darüber hinaus legt das Dekret fest, dass inländische Agenturen, Organisationen und Unternehmen, die Dienste sozialer Netzwerke anbieten, für Folgendes verantwortlich sind:
Konten, Community-Seiten, Community-Gruppen und Inhaltskanäle, die regelmäßig illegale Inhalte veröffentlichen (innerhalb von 30 Tagen mindestens fünfmal oder innerhalb von 90 Tagen mindestens zehnmal), müssen vorübergehend gesperrt werden . Das Ministerium für Information und Kommunikation und das Ministerium für öffentliche Sicherheit verlangen eine Sperrung und Entfernung innerhalb von spätestens 24 Stunden auf telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation (Abteilung für Radio, Fernsehen und elektronische Informationen), des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (Abteilung für Cybersicherheit und Prävention von High-Tech-Kriminalität), der lokalen Abteilungen für Information und Kommunikation und der gemäß Fachgesetzen zuständigen Behörden oder wenn sie selbst Verstöße feststellen.
Vorübergehende Sperrdauer von 7 bis 30 Tagen, abhängig von der Schwere und Anzahl der Verstöße.
Sperren Sie dauerhaft Konten in sozialen Netzwerken, Community-Seiten, Community-Gruppen und Inhaltskanäle, die Inhalte veröffentlichen, die die nationale Sicherheit verletzen, oder Konten, Community-Seiten, Community-Gruppen und Inhaltskanäle, die auf telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation (Abteilung für Radio, Fernsehen und elektronische Informationen), des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (Abteilung für Cybersicherheit und Prävention und Kontrolle von Hochtechnologiekriminalität), lokaler Abteilungen für Information und Kommunikation und zuständiger Behörden gemäß Fachgesetzen dreimal oder öfter vorübergehend gesperrt wurden.
Falls die Agentur, Organisation oder das Unternehmen, das soziale Netzwerkdienste bereitstellt, illegale Inhalte oder Dienste nicht behebt oder die Aktivitäten illegaler Konten auf Anfrage nicht vorübergehend oder dauerhaft sperrt, setzt das Ministerium für Information und Kommunikation die Bereitstellung sozialer Netzwerkdienste aus oder widerruft die der Agentur, Organisation oder dem Unternehmen gemäß Artikel 33 dieses Dekrets erteilte Lizenz/Benachrichtigungsbescheinigung zur Bereitstellung sozialer Netzwerkdienste.
G.Khanh
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Quelle: https://www.congluan.vn/chu-tai-khoan-mang-xa-hoi-khong-duoc-dat-ten-giong-hoac-trung-voi-ten-co-quan-bao-chi-post322161.html
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