Sorgen Sie für Sicherheitsmaßnahmen für Einsatzkräfte bei Abfallunfällen und für die Menschen in den von Abfallunfällen betroffenen Gebieten.
Diese Verordnung regelt die Reaktion auf Abfallvorfälle, die bei Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsaktivitäten auftreten, einschließlich: Vorbereitung der Reaktion auf Vorfälle; Organisation der Reaktion auf Vorfälle; Umweltsanierung und -wiederherstellung nach einem Vorfall; Unterstützungsmechanismen für Umweltmaßnahmen und -sanierung, Beteiligung der Gemeinschaft und Verantwortlichkeiten der relevanten Behörden, Organisationen und Einzelpersonen. Diese Verordnung gilt nicht für Abfallvorfälle auf See. Die Reaktion auf Abfallvorfälle auf See erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Reaktion auf Vorfälle mit giftigen Chemikalien, zur Reaktion auf Ölverschmutzungen und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Gewährleistung der Sicherheit der Menschen in von Abfallvorfällen betroffenen Gebieten
In der Entscheidung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Abfallvorfall um einen Umweltvorfall handelt, der durch das Austreten, Verschütten oder die Verbreitung von Abfällen während der Entstehung, Sammlung, Lagerung, Durchfuhr, Beförderung, Vorbehandlung, Behandlung, Mitbehandlung, Wiederverwertung, Energierückgewinnung und Abfallvernichtung verursacht wird.
Abfallvorfälle werden gemäß der in Artikel 123 des Umweltschutzgesetzes vorgeschriebenen Klassifizierung von Umweltvorfällen klassifiziert, darunter: a) Abfallvorfälle auf lokaler Ebene; b) Abfallvorfälle auf Bezirksebene; c) Abfallvorfälle in den Provinzen; d) Nationale Abfallvorfälle.
Das Prinzip der Reaktion auf Abfallvorfälle besteht darin, proaktiv vorzubeugen, proaktiv Pläne zu entwickeln, Ressourcen bereitzustellen und Lösungen zu koordinieren, um bei Abfallvorfällen reagieren zu können.
Organisieren Sie den rechtzeitigen Empfang und die Verarbeitung von Informationen zu Abfallvorfällen, priorisieren Sie die Informationssicherung für Reaktionsmaßnahmen und melden Sie den zuständigen Behörden umgehend, wenn die Reaktionskapazität überschritten wird.
Die Reaktion auf Abfallvorfälle erfolgt nach den vier Vor-Ort-Prinzipien (Führung vor Ort, Kräfte vor Ort, Mittel und Materialien vor Ort, Logistik vor Ort) und den drei Bereitschaftsprinzipien (proaktive Prävention, rechtzeitige Reaktion, dringende und wirksame Sanierung). Koordinieren und mobilisieren Sie alle Ressourcen, um die Wirksamkeit der Vorbereitungs- und Reaktionsmaßnahmen bei Abfallvorfällen zu verbessern.
Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen für Einsatzkräfte bei Abfallunfällen und für die Menschen in den von Abfallunfällen betroffenen Gebieten;
Organisationen und Einzelpersonen, die Abfallvorfälle verursachen, müssen für die Kosten der Reaktion auf Abfallvorfälle, der Umweltsanierung und -wiederherstellung, der Entschädigung für Schäden und anderer durch Abfallvorfälle verursachter Kosten aufkommen, außer in Fällen, in denen der Staat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zahlt.
Reaktion auf Abfallvorfälle in der Anlage
Der gesetzliche Vertreter der Einrichtung oder eine autorisierte Person ist die Person, die für die Reaktion auf Vorfälle in der Einrichtung verantwortlich ist.
Die für die Reaktion auf Abfallvorfälle in der Anlage zuständige Person muss die Reaktion auf Vorfälle organisieren, das Ausmaß der Auswirkungen und die Fähigkeit der Anlage zur Selbstreaktion beurteilen, um die folgenden Aktivitäten durchzuführen:
Im Falle eines Vorfalls innerhalb der Eigenverantwortung der Einrichtung ist der Kommandant für die Umsetzung von Maßnahmen zur Reaktion auf den Vorfall gemäß dem genehmigten Plan und Szenario verantwortlich. Gleichzeitig sind sie dafür verantwortlich, dem Bezirkskommando für Zivilschutz und dem Volkskomitee der Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Vorfalls über die Reaktion auf den Vorfall Bericht zu erstatten.
Falls der Vorfall die Reaktionsfähigkeit der Einrichtung übersteigt, muss der Kommandant zur Organisation der Reaktion unverzüglich das Volkskomitee auf Gemeindeebene, das Zivilschutzkommando auf Gemeindeebene, in der sich der Vorfall ereignet, oder das Zivilschutzkommando auf Bezirksebene benachrichtigen. Übergabe des Kommandos an das Kreiskommando Zivilschutz und Weisung der Einsatzkräfte der Einrichtung zur Einhaltung der Vorgaben des Kreiskommandos Zivilschutz.
Umweltsanierung und -wiederherstellung nach Abfallvorfällen
Projektbesitzer und Anlagen, die Abfallvorfälle verursachen, müssen nach Abfallvorfällen innerhalb der Anlage eine Umweltsanierung durchführen. Das Volkskomitee der Gemeinde, in der sich der Abfallvorfall ereignete, ist für die Inspektion und Überwachung der Umweltsanierungsmaßnahmen verantwortlich.
Die Umweltsanierung nach Abfallvorfällen auf Bezirks-, Provinz- und Landesebene erfolgt gemäß den Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 126 des Umweltschutzgesetzes.
Die Umweltschutzbehörden auf Provinz- und Bezirksebene sind dafür verantwortlich, die Volkskomitees derselben Ebene bei der Umsetzung der Umweltsanierung nach Abfallvorfällen in der Region zu beraten.
Die vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragten und mit Aufgaben betrauten Fachagenturen sind dafür verantwortlich, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bei der Organisation der Umweltsanierung nach Abfallvorfällen auf nationaler Ebene zu beraten.
Bei der Umweltsanierung und -wiederherstellung nach einem Vorfall muss die Einhaltung technischer Normen zur Umweltqualität gewährleistet sein. Wiederherstellung von Wohn-, Produktions- und Geschäftsräumen sowie der natürlichen Umwelt in Gebieten ohne erhaltene Ökosysteme; einige wichtige Ökosystemmerkmale im geschützten Ökosystemgebiet wiederherstellen.
Dieser Beschluss tritt am 10. Juni 2025 in Kraft.
Khanh Linh
Quelle: https://baochinhphu.vn/chu-dong-phong-ngua-san-sang-ung-pho-khi-xay-ra-su-co-chat-thai-102250423180251015.htm
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