BTO – Heute Morgen, am 25. Oktober, fand im Rahmen der Fortsetzung des Programms der 8. Sitzung des Parlaments unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, im Saal eine Plenardiskussion über eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Gesetzesentwurf zur Stadt- und Landplanung statt.
Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Binh Thuan, Nguyen Huu Thong, äußerte sich zu einigen umstrittenen Inhalten des Gesetzesentwurfs zur Stadt- und Landplanung und brachte seine Zustimmung zu vielen Inhalten des Gesetzesentwurfs zum Ausdruck.
Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Binh Thuan, Nguyen Huu Thong, hat heute Morgen, am 25. Oktober, den Gesetzesentwurf zur Stadt- und Landplanung besprochen.
Der Delegierte machte konkrete Anmerkungen zur Auslegung der Begriffe in Artikel 2 und sagte, dass es sich bei Bewässerungsanlagen um technische Infrastrukturanlagen handele und diese innerhalb oder außerhalb von städtischen und ländlichen Gebieten liegen könnten. Gemäß Klausel 3, Artikel 2 des Bewässerungsgesetzes: „3. Bewässerungsanlagen sind technische Infrastrukturanlagen zur Bewässerung, darunter Dämme, Reservoirs, Schleusen, Pumpstationen, Wasserleitungs- und -transfersysteme, Dämme, Bewässerungsdämme und andere Anlagen, die der Bewässerungsverwaltung und -nutzung dienen.“
Um die Konsistenz zwischen den Gesetzen zu gewährleisten, schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong daher vor, die Hinzufügung des Ausdrucks „Bewässerungsarbeiten“ zu Klausel 15, Artikel 2 des Gesetzesentwurfs in Erwägung zu ziehen. Im Einzelnen: „15. Die technische Rahmeninfrastruktur ist ein System der wichtigsten technischen Infrastrukturarbeiten in städtischen, ländlichen und funktionalen Gebieten; sie wird im Inhalt der Generalplanung und der Zonenplanung festgelegt und umfasst Verkehrsachsen, Energieübertragungsleitungen, Wasserversorgungsleitungen, Entwässerungssysteme, Bewässerungsanlagen, Telekommunikationsleitungen und nichtlineare technische Infrastrukturarbeiten.“
Bezüglich der Verantwortung für die Organisation der Planungsaufgaben sowie der Stadt- und Landplanung (Artikel 16) schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong zur Gewährleistung des Unabhängigkeitsprinzips zwischen Planung und Beurteilung der Stadt- und Landplanung (festgelegt in Klausel 9, Artikel 16 des Gesetzesentwurfs) vor, eine klare Bestimmung hinzuzufügen, dass die Agentur, die die Stadt- und Landplanungsaufgaben beurteilt, und die Agentur, die die Stadt- und Landplanung organisiert oder mit der Verantwortung dafür betraut ist, unterschiedliche, unabhängige Agenturen sein müssen, um Transparenz, Objektivität und die Berücksichtigung von Gruppeninteressen im Planungsprozess und bei der Beurteilung zu gewährleisten.
Bezüglich des Inhalts der Beurteilung des Vorschlags zur Genehmigung der Investitionspolitik gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 3, Artikel 33 des Investitionsgesetzes 2020, der verlangt: „Bewerten Sie die Übereinstimmung des Investitionsprojekts mit der nationalen Planung, der Regionalplanung, der Provinzplanung, der Stadtplanung und der Planung besonderer administrativ-wirtschaftlicher Einheiten (sofern vorhanden)“. Daher muss in ländlichen Gebieten die Genehmigung der Investitionspolitik für Projekte nicht auf der Grundlage der Bauplanung erfolgen. Dies kann dazu führen, dass bei der Entwurfsprüfung dieser Projekte die Übereinstimmung mit der Bauplanung nicht gewährleistet ist. Gleichzeitig heißt es in Absatz 7, Artikel 16 des Entwurfs: „7. Der Investor des Bauinvestitionsprojekts organisiert die Planungsaufgabe, die Zonenplanung im zugewiesenen Funktionsbereich für die Investition und die Detailplanung im zugewiesenen Investitionsbereich gemäß dem Investitionsgesetz.“
Um die Konsistenz zwischen den Gesetzen zu gewährleisten und die Planungsmanagementarbeit sowie den städtischen und ländlichen Landschaftsarchitekturraum wirksam umzusetzen, schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong daher vor, die Hinzufügung einer Verordnung mit dem Inhalt „Die allgemeine Planung ist die Grundlage für die Bestimmung und Festlegung von Bauinvestitionsprojekten“ in Betracht zu ziehen (und nicht nur auf jedes Investitionsprojekt zum Bau von Rahmenwerken für die technische Infrastruktur beschränkt, wie in Absatz 6, Artikel 21, Absatz 5, Artikel 22, Absatz 4, Artikel 26 und Absatz 5, Artikel 27 des Entwurfs festgelegt).
Darüber hinaus wird in Punkt d, Absatz 2, Artikel 23, Absatz 5, Artikel 28 und Absatz 5, Artikel 32 des Gesetzentwurfs festgelegt, dass das genehmigte detaillierte Planungsprojekt die Grundlage für die Erstellung eines Bauinvestitionsprojekts ist. Für Kleinprojekte ist diese Regelung nicht wirklich geeignet, da sie zusätzliche Verwaltungsverfahren nach sich zieht und somit Kosten und Zeitaufwand erhöht. Daher schlugen die Delegierten vor, den Umfang der Detailplanung (Obergrenze, Untergrenze) festzulegen, um den Umsetzungsprozess zu vereinfachen, und die Vorschriften zur Detailplanung entsprechend dem verkürzten Verfahren (sofern vorhanden) zu ergänzen. Gleichzeitig ist es derzeit sehr schwierig, eine detaillierte Planung als Grundlage für die Erstellung von Bauinvestitionsprojekten zu gewährleisten.
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Quelle: https://baobinhthuan.com.vn/chong-loi-ich-nhom-trong-quy-hoach-do-thi-va-nong-thon-125160.html
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