Bekämpfung von Gruppeninteressen in der Stadt- und Landplanung

Việt NamViệt Nam25/10/2024

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BTO – Heute Morgen, am 25. Oktober, fand im Rahmen der Fortsetzung des Programms der 8. Sitzung des Parlaments unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, eine Plenardiskussion zu verschiedenen Inhalten des Gesetzesentwurfs zur Stadt- und Landplanung statt.

Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Binh Thuan, Nguyen Huu Thong, äußerte sich zu einigen umstrittenen Inhalten des Gesetzesentwurfs zur Stadt- und Landplanung und drückte seine Zustimmung zu vielen Inhalten des Gesetzesentwurfs aus.

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Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Binh Thuan, Nguyen Huu Thong, hat heute Morgen, am 25. Oktober, den Gesetzesentwurf zur Stadt- und Landplanung besprochen.

Der Delegierte gab konkrete Kommentare zur Auslegung der Begriffe in Artikel 2 und sagte, dass Bewässerungsanlagen technische Infrastrukturanlagen seien und innerhalb oder außerhalb städtischer und ländlicher Gebiete durchgeführt werden könnten. Gemäß Absatz 3, Artikel 2 des Bewässerungsgesetzes „3. Bewässerungsanlagen sind technische Infrastrukturanlagen zur Bewässerung, darunter Dämme, Reservoirs, Schleusen, Pumpstationen, Wasserleitungs- und -transfersysteme, Dämme, Bewässerungsdämme und andere Anlagen, die der Bewässerungsverwaltung und -nutzung dienen.“

Um die Einheitlichkeit der Gesetze zu gewährleisten, schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong daher vor, die Hinzufügung der Phrase „Bewässerungsarbeiten“ zu Klausel 15, Artikel 2 des Gesetzesentwurfs in Erwägung zu ziehen. Konkret: „15. Die Rahmeninfrastruktur ist ein System der wichtigsten technischen Infrastrukturarbeiten in städtischen, ländlichen und funktionalen Gebieten. im Inhalt des Masterplans und des Zonenplans festgelegt, einschließlich Verkehrsachsen, Energieübertragungsleitungen, Wasserversorgungsübertragungsleitungen, Entwässerungssysteme, Bewässerungsanlagen, Telekommunikationsleitungen und nichtlinearer technischer Infrastrukturanlagen.“.

Bezüglich der Verantwortung für die Organisation der Planungsaufgaben sowie der Stadt- und Landplanung (Artikel 16) schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong vor, zur Gewährleistung des Unabhängigkeitsprinzips zwischen der Planung und der Beurteilung der Stadt- und Landplanung (festgelegt in Klausel 9, Artikel 16 des Gesetzesentwurfs) eine klare Bestimmung hinzuzufügen, wonach die Agentur, die die Stadt- und Landplanungsaufgaben beurteilt, und die Agentur, die die Stadt- und Landplanung organisiert oder mit der Verantwortung dafür betraut ist, unterschiedliche, voneinander unabhängige Agenturen sein müssen, um Transparenz, Objektivität und die Berücksichtigung von Gruppeninteressen im Planungsprozess und bei der Beurteilung zu gewährleisten.

Bezüglich des Inhalts der Beurteilung des Vorschlags zur Genehmigung der Investitionspolitik gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 3, Artikel 33 des Investitionsgesetzes 2020, der Folgendes erfordert: „Bewerten Sie die Übereinstimmung des Investitionsprojekts mit der nationalen Planung, der Regionalplanung, der Provinzplanung, der Stadtplanung und der Planung besonderer administrativ-wirtschaftlicher Einheiten (sofern vorhanden)“. Daher muss in ländlichen Gebieten die Genehmigung der Projektinvestitionspolitik nicht auf der Bauplanung basieren; Dies kann dazu führen, dass bei der Entwurfsbewertung dieser Projekte nicht sichergestellt wird, dass sie mit der Bauplanung konform sind. Gleichzeitig heißt es in Absatz 7, Artikel 16 des Entwurfs: „7. Investoren in Bauinvestitionsprojekte organisieren die Planungsaufgaben, erstellen Bebauungspläne in den zugewiesenen Funktionsbereichen für Investitionen und Detailpläne in den zugewiesenen Investitionsbereichen gemäß dem Investitionsgesetz.

Um die Einheitlichkeit der Gesetze zu gewährleisten und die Planungs- und Managementarbeit für städtische und ländliche Landschaftsarchitektur effektiv umzusetzen, schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong daher vor, eine Verordnung mit dem Inhalt „Die allgemeine Planung ist die Grundlage für die Bestimmung und Festlegung von Bauinvestitionsprojekten“ hinzuzufügen (und nicht nur auf die einzelnen Investitionsprojekte zum Bau von Rahmenarbeiten für die technische Infrastruktur beschränkt, wie in Abschnitt 6, Artikel 21, Abschnitt 5, Artikel 22, Abschnitt 4, Artikel 26 und Abschnitt 5, Artikel 27 des Entwurfs festgelegt).

Darüber hinaus wird in Punkt d, Absatz 2, Artikel 23, Absatz 5, Artikel 28 und Absatz 5, Artikel 32 des Gesetzesentwurfs festgelegt, dass das genehmigte detaillierte Planungsprojekt die Grundlage für die Erstellung eines Bauinvestitionsprojekts ist. Diese Bestimmung ist für kleinere Projekte nicht wirklich geeignet, da sie zusätzliche Verwaltungsverfahren mit sich bringt und somit Kosten und Zeit erhöht. Daher schlugen die Delegierten vor, den Umfang der Detailplanung (Obergrenze, Untergrenze) festzulegen, um einen bequemen Umsetzungsprozess sicherzustellen, und die Vorschriften zur Detailplanung entsprechend dem verkürzten Verfahren (sofern vorhanden) zu ergänzen. Gleichzeitig ist es derzeit sehr schwierig, eine detaillierte Planung als Grundlage für die Festlegung von Bauinvestitionsprojekten abzudecken.


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Quelle: https://baobinhthuan.com.vn/chong-loi-ich-nhom-trong-quy-hoach-do-thi-va-nong-thon-125160.html

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