Am 28. März 2025 veröffentlichten das Politbüro und das Sekretariat die Schlussfolgerung 137-KL/TW zum Projekt zur Neuordnung und Reorganisation der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen und zum Aufbau eines zweistufigen Organisationsmodells der lokalen Regierung.
Gemäß Schlussfolgerung 137 zur Anordnung und Neuorganisation von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene wird der Einsatz nicht qualifizierter Arbeitskräfte auf Gemeindeebene beendet. Die lokalen Behörden sollten die Einbeziehung von Laienarbeitern auf Gemeindeebene in die Aufgabenerfüllung bei der Arbeit in Dörfern und Wohngruppen in Erwägung ziehen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Außerdem sollten sie Richtlinien und Regelungen für Kader umsetzen, denen keine Arbeit gemäß den Vorschriften zugewiesen wird.
Gemäß Klausel 3, Artikel 2 des Dekrets 29/2023/ND-CP sind unter den Personen, die Anspruch auf die Richtlinie zur Straffung der Gehaltsabrechnung haben, nicht-professionelle Arbeitnehmer auf Gemeindeebene, die aufgrund der Neuordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene entlassen werden, sowie nicht-professionelle Arbeitnehmer in einem Dorf oder einer Wohngruppe, die aufgrund der Neuordnung eines Dorfes oder einer Wohngruppe bei der Neuordnung einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene entlassen werden und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Neuordnungsentscheidung der zuständigen Behörde beurlaubt sind.
Dementsprechend haben Teilzeitbeschäftigte auf Kommunalebene, die eine Personalstraffung durchführen, Anspruch auf die Regelung in Klausel 2, Artikel 9 des Dekrets 29/2023/ND-CP, und zwar im Einzelnen:
Gegenstand des Personalabbaus sind nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene, die aufgrund der Regelung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene überflüssig geworden sind und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Regelungsbeschlusses der zuständigen Behörde in den Ruhestand treten. Sie erhalten folgende Zulagen:
+ Für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene, die gewählte Ämter bekleiden: Für jeden Monat Urlaub vor Ablauf der Amtszeit erhalten sie einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des aktuellen Monatsgehalts. Bei Personen, deren Renteneintrittsdatum vor dem Ende des Regelungsplans liegt, berechnet sich die Anzahl der Bezugsmonate der Leistungen nach der Anzahl der Rentenmonate vor dem oben genannten Renteneintrittsdatum.
+ Für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene in nicht gewählten Positionen: Für jeden Monat Urlaub vor dem Ende des Regelungsfahrplans erhalten sie einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des aktuellen Monatsgeldes. Bei Personen, deren Renteneintrittsdatum vor dem Ende des Regelungsplans liegt, berechnet sich die Anzahl der Bezugsmonate der Leistungen nach der Anzahl der Rentenmonate vor dem oben genannten Renteneintrittsdatum.
Quelle: https://hanoimoi.vn/che-do-nghi-viec-cho-nguoi-hoat-dong-khong-chuyen-trach-cap-xa-sau-sap-nhap-698883.html
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