Frau Hang befindet sich derzeit im Mutterschaftsurlaub und hat soeben ihre Mutterschaftsleistungen erhalten. Sie hat gehört, dass Arbeitnehmerinnen neben den Mutterschaftsleistungen auch Leistungen zur Erholung nach der Geburt erhalten.
Sie fragte: „Wann wird die Entschädigung für die Genesung nach dem Kaiserschnitt ausgezahlt?“

Nicht alle weiblichen Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen, haben Anspruch auf Wochenbetturlaub (Abbildung: PN).
Gemäß Artikel 41 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 der vietnamesischen Sozialversicherung (BHXH) haben Arbeitnehmerinnen unmittelbar nach dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubs nach der Geburt Anspruch auf 5 bis 10 Tage Erholungsurlaub innerhalb der ersten 30 Tage nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz, falls sich ihr Gesundheitszustand noch nicht wiederhergestellt hat.
Für jeden Ruhetag erhalten die Mitarbeiter 30 % ihres Grundgehalts (derzeit umgerechnet 540.000 VND/Tag).
Die Anzahl der Ruhe- und Erholungstage wird vom Arbeitgeber und dem Vorstand der örtlichen Gewerkschaft festgelegt. Falls der Betrieb keine örtliche Gewerkschaft hat, trifft der Arbeitgeber diese Entscheidung.
Die Frist für die Bearbeitung von Leistungen nach dem Mutterschaftsurlaub ist in Artikel 103 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 festgelegt.
Dementsprechend muss der Arbeitgeber innerhalb von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erwirbt, eine Liste erstellen und diese der Sozialversicherungsanstalt übermitteln.
Innerhalb von zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen ist die Sozialversicherungsbehörde für die Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen an den Arbeitnehmer zuständig. Wird der Antrag nicht bearbeitet, ist eine schriftliche Begründung erforderlich.
Nach Angaben der vietnamesischen Sozialversicherung und den oben genannten Bestimmungen befindet sich Frau Hang derzeit im Mutterschaftsurlaub und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen zur Erholung nach der Geburt.
Die Sozialversicherungsanstalt erklärte: „Nach Ablauf der vorgeschriebenen Mutterschaftszeit haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn Sie sich innerhalb der ersten 30 Tage nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht erholt haben. Die Anzahl der Erholungstage wird von Ihrem Arbeitgeber und dem zuständigen Gewerkschaftsvorstand gemäß den oben genannten Bestimmungen festgelegt.“
Daher steht der Mutterschaftsurlaub zur Erholung und Regeneration nach der Entbindung nur weiblichen Arbeitnehmerinnen zu, die noch unter einem Arbeitsvertrag stehen und Mutterschaftsurlaub nehmen, und zwar innerhalb der ersten 30 Tage nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs, falls sich ihr Gesundheitszustand noch nicht erholt hat.
Kehrt eine Mitarbeiterin vor dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurück, hat sie keinen Anspruch auf Erholungsurlaub nach der Geburt.
Der Grund dafür ist, dass die weiblichen Arbeitnehmerinnen vor dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten, obwohl sie von einer medizinischen Einrichtung als gesund bescheinigt worden waren und daher keinen Anspruch auf Erholungsurlaub hatten.
Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/che-do-duong-suc-sau-sinh-moi-phu-nu-can-biet-20240510060556770.htm







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