Gefälschte App der Steuerbehörde verlangt Zugriff auf sensible Telefondaten. |
Nach Angaben der Abteilung für Cybersicherheit und Prävention von High-Tech-Kriminalität der Stadtpolizei von Hanoi sind in jüngster Zeit gefälschte Anwendungen der Steuerbehörde aufgetaucht, mit denen persönliche Daten von Benutzern gestohlen werden, um sich Eigentum anzueignen.
Wenn Benutzer gefälschte Software und Anwendungen der Steuerbehörden installieren, besteht die Gefahr, dass ihre Telefone entführt werden. Nachrichten und Anrufe auf dem Telefon des Opfers werden von der gefälschten Anwendung gesteuert und heimlich auf den Server des Betrügers übertragen, aber nicht auf dem Telefon des Opfers angezeigt.
Sobald sie die Kontrolle haben, können Kriminelle das Mobiltelefon oder den Computer des Opfers fernsteuern und so das Gerät entsperren, SMS-Nachrichten verfassen und senden, das Internet ein- und ausschalten, auf WLAN zugreifen, Kontakte aufzeichnen, den Anrufverlauf lesen, Anrufe tätigen usw.
Noch gefährlicher ist, dass Kriminelle auch selbst Kontopasswörter wiederherstellen, sich für Internet-Banking- und Smart-Banking-Dienste registrieren, das Transaktionslimit des Bankkontos ändern und dann Geld vom Konto des Opfers stehlen können. Insbesondere OTP-Code-Authentifizierungsnachrichten für Geldtransfers werden durch Spyware versteckt und ohne das Wissen des Opfers an Betrüger gesendet.
Neben gefälschten Anwendungen nutzen Kriminelle auch Errungenschaften der künstlichen Intelligenz wie Deepfake, Deep Voice usw., um gefälschte Videos von Steuerbeamten zu erstellen und damit Betrug zu begehen.
Im Zusammenhang mit komplizierter Cyberkriminalität empfiehlt die Polizei von Hanoi auf keinen Fall, Anwendungen der Steuerbehörde über inoffizielle Links herunterzuladen oder zu installieren, die per SMS, E-Mail usw. gesendet werden.
Falls Benutzer Nachrichten auf Social-Networking-Plattformen und ungewöhnliche Anrufe erhalten, die Anzeichen von Betrug aufweisen, melden Sie dies bitte der Polizei, um dies zu verhindern und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verfahren.
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