Wenn Beamte, Staatsbedienstete und Angestellte des öffentlichen Dienstes vorzeitig in den Ruhestand gehen, erhalten sie drei Arten von Unterstützung: Einmaliges Ruhestandsgeld, Zulage für die Anzahl der Jahre des Vorruhestands und Zulage auf Grundlage der Arbeitszeit. (Foto: PV/Vietnam+)
Im Rundschreiben heißt es eindeutig, dass Kader, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, nicht nur die Möglichkeit haben, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, sondern dass sie auch drei Arten von Unterstützung erhalten: eine einmalige Rente, einen Zuschuss für die Anzahl der Jahre des Vorruhestands und einen Zuschuss auf Grundlage der Arbeitszeit.
Das aktuelle Monatsgehalt, das zur Berechnung der Zulage verwendet wird, umfasst: Gehaltsstufe je nach Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung und Gehaltszulagen (einschließlich: Zulage für Führungspositionen; Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus; Dienstalterszulage; Vorzugszulage je nach Beruf; Verantwortungszulage je nach Beruf; Zulage für den öffentlichen Dienst; Zulage für Parteiarbeit, politische und soziale Organisationen, sofern vorhanden). Das Rundschreiben ergänzt die Berechnungsformel außerdem um den Differenzkoeffizienten der Pensionsrückstellungen (sofern vorhanden), was im Vergleich zur alten Regelung einen neuen Punkt darstellt.
Im Rundschreiben 002/2025/TT-BNV wird klar dargelegt, wie die Zulagen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Personen, die aufgrund der Umstrukturierung des Apparats in Agenturen, Organisationen, Einheiten und Streitkräften auf Arbeitsvertragsbasis arbeiten, für Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen sowie für Kader und Beamte auf Gemeindeebene berechnet werden. Demnach haben diejenigen, denen bis zum Renteneintrittsalter noch 2 bis 5 Jahre verbleiben, Anspruch auf die folgenden 3 Leistungen:
Die einmalige Rentenleistung für die Anzahl der Monate des Vorruhestands berechnet sich nach der Formel:
Vorruhestandsgeld: Für jedes Jahr der Vorruhestandsregelung (volle 12 Monate) erhalten Sie 5 Monatsgehälter Ihres aktuellen Gehaltes. Die Berechnungsformel lautet wie folgt:
Sozialversicherungspflichtige Arbeitszeitvergütung:
Für diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten (ausgenommen weibliche Kader und Beamte auf Gemeindeebene), wird die Höhe des Zuschusses wie folgt berechnet: Die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern; Für die restlichen Jahre (ab dem 21. Jahr) wird jährlich ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt. Die Formel lautet wie folgt:
Für weibliche Kaderkräfte und Beamtinnen auf Kommunalebene, die ab dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand treten, sowie für diejenigen, die ab dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten, wird die Höhe der Zulage wie folgt berechnet: Die ersten 15 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden mit 4 Monatsgehältern subventioniert; Für die restlichen Jahre (ab dem 16. Jahr) wird pro Jahrgang ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt. Die Berechnungsformel lautet wie folgt:
(Vietnam+)
Quelle: https://baothanhhoa.vn/cach-tinh-3-khoan-tro-cap-cho-can-bo-cong-chuc-nghi-huu-truoc-tuoi-tu-2-5-nam-245068.htm
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